[WLANware] Missbrauch und Kontrolle [war: RqTFM]
Frank Kensy
wlan at kensy.biz
Thu Jul 20 18:22:02 CEST 2006
Wenn Du deinen Wagen an die Straße stellst und den Schlüssel stecken läßt,
dann haftest du persönlich, wenn damit Schäden verursacht werden aka ein
13jähriger der mit dem Wagen Fußgänger anfährt, haftet nicht, sondern Du.
Wenn der "Dieb" 18 ist, dann vermutlich auch Du, weil Deine
Haftpflichtversichung sich den Schaden der dadurch angerichtet wird, auch
zurückholt.
Wenn du deinem Nachbar eine Waffe ausleihst und der bringt damit seine Frau
um, dann bist du kein Mörder. Aber Du hast Beihilfe geleistet, damit er seine
Frau umbringen kann. Entweder durch unterlassen, weil Dir klar sein konnte,
was er mit dem Messer tun will oder weil du ihn dazu ermutigt oder
aufgefordert hat. Bei einer Waffe, die besonderen Regeln der Nutzung
unterliegt (Waffenschein) darfst du sie überhaupt nicht herumliegen lassen.
Dann ist es egal, ob du sie nur offen herumliegen gelassen hast oder jemanden
zur freien Benutzung gegeben hast.
Wenn Du mit deinem Auto im Straßenverkehr Mist baust und es kann der Fahrer
nicht nachgewiesen werden, kann von dir verlangt werden, daß Du die Benutzung
des Fahrzeugsmitloggst (Fahrtenbuch), auch wenn es ein Privatfahrzeug ist.
Wer ein Netz öffnet, den ich perönlich kenne, der betriebt kein Netzwerk für
die Öffentlichkeit, wer aber das Netz öffnet für Leute die er nicht kennt,
betriebt ein Netzwerk für die Öffentlichkeit und ist damit ein
Telekommunikationsanbieter, egal ob er dafür Geld verlangt oder nicht.
Ansonsten wäre das kostenlose Abspielen von Musikstücken im Radio oder bei
einer öffentlichen Veranstaltung immer kostenfrei. Die öffentlichkeit ist
immer die anonyme Masse zu der man keine persönliche Verbindung hast. Wenn du
deine Musik mit deinen Freunden oder Bekannten gemeinsam hörst, ist das auch
keine Öffentlichkeit.
Es ist grenzweritge Rechtsverdreherrei, Entschuldigung für den Ausdruck, von
Leuten die dem Freifunk-Gedanken folgen, ein geöffnete Netz und das als
solches angeboten wird, von einem Netz mit privater Kommunikation zu
sprechen. Dann wäre jeder Provider der Datennetze für die
Öffentlichentlichkeit anbietet, auch wenn er Geld verlangt, nur in diesem
Punkt unterscheidet er sich vom Freifunk, kein Telekommunikationsanbieter für
die Öffentlichkeit. Weil beide Netze für die Öffentlichkeit anbieten.
Nochmal: wenn Du deinen Nachbar kennst, bist Du kein
Telekommunikationsanbieter.
Das Problematisch ist es gundsätzlich, daß beim Internetzugang schnell ohne
viel Aufwand, inhaltlich mitgelogged werden kann und nicht nur die reine
Verbindung wie bei den meisten Telekommunikationsanbietern. Ein
Telekommunikationsanbieter weiß nichts über den Inhalt der Gespräche, auch
wenn er sagen kann, daß vom Zeitpunkt A bis Zeitpunkt B eine Kommunikation
stattgefunden hat.
Ab einer bestimmten größen, müßen alle Vorgänge, egal ob nun kostenfrei oder
gegen entgelt, mitgelogged werden, die Frage ist aber grundsätzlich: wieviel?
Die Frage zu klären, würde dem Freifunk helfen, aber auch den Nutzern von
anderen kostenpflichtigen Telekommunikationsanbietern. Weil sie durch die
Einschränkung des Mittloggen in ihren Perönlichkeitrechten besser geschützt
wären. Denn die Bibliothek logged mit, wann und wielange ein Buch an jemanden
ausgeliehen worden ist. Logged aber nicht mit, in welchem Zusammenhang das
Buch gelesen wird, ob das Buch gelesen wird und/oder welche Kapitel gelesen
werden. Das Internet eröffent bei der Feststellung von
Persönlichkeitsprofilen andere Möglichkeiten. Das ist eine eher wichtige
generelle Gefahr als ein offenes Funknetz.
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