[WLANnews] Update - Gemeinnützigkeit für Freifunk

Helmut Wenzel hwenzel at gmail.com
Fr Feb 10 11:58:26 CET 2017


In der Gesetzesänderung geht es doch aber nicht darum, was man als
gemeinnütziger Verein alles darf oder auch nicht, sondern, wodurch man die
Gemeinnützigkeit erhält.
Und in diesem Fall wird halt die Möglichkeit geschaffen, das auch der
Aufbau und Betrieb eines unentgeltlich nutzbaren Kommunikationsnetzes eine
Gemeinnützigkeit begründet.

Nach dem oben angefragten Satz "Aus Wettbewerbsgründen ist es erforderlich,
den Förderzweck auf unentgeltliche Tätigkeiten zu beschränken" ist der
Förderzweck ja der Aufbau und Betrieb, welcher demnach unentgeltlich
"angeboten" werden muss, um eine Gemeinnützigkeit zu begründen.

hg <hirschgott at unkonstruktiv.de> schrieb am Fr., 10. Feb. 2017 um 11:39 Uhr:

> On 10.02.2017 11:00, Helmut Wenzel wrote:
> > ich verstehe es so, dass keine Gemeinnützigkeit (also keine
> > "Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit") vorliegt, wenn mit dem
> > Aufbau und Betrieb von Kommunikationsnetzen Geld verdient werden soll.
> > Daher werden nur unentgeltliche Tätigkeiten (Kommunikationsnetze)
> > gefördert. Ergo Kommunikationsnetze, die unentgeltlich genutzt werden
> > können.
>
> Moment. Das sind ja erstmal zwei grundverschiedene Dinge,
> Kommunikationsnetze die unentgeltlich genutzt werden können, und ob
> damit "Geld verdient wird" oder nicht. Ich setze "Geld verdient wird"
> hier bewusst in Anführungszeichen, da man auch im Rahmen der üblichen
> Gemeinnützigkeit durchaus Personen bezahlen kann, und das dennoch als
> "es wird kein Geld verdient damit" gewertet werden kann. Selbst bei sehr
> strengen Regelungen über Ehrenamt gibt es meist Möglichkeiten der
> Aufwandsentschädigung, was nicht zwingend als "Geld verdienen" zählt,
> und eben der Einkauf externer Dienstleister.
>
> Wenn ich einen Vereinsraum betreibe, und eine Putzfrau bezahle, ist das
> weder "Geld verdienen", noch wird niemand bezahlt.
>
> -- hg
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