[WLANnews] Update - Gemeinnützigkeit für Freifunk

Christoph Franzen freifunk at alte-pflasterei.de
Sa Feb 11 21:50:19 CET 2017


Am Fri, 10 Feb 2017 10:58:26 +0000 schrieb Helmut Wenzel
<hwenzel at gmail.com>:

Hallo,

> In der Gesetzesänderung geht es doch aber nicht darum, was man als
> gemeinnütziger Verein alles darf oder auch nicht, sondern, wodurch
> man die Gemeinnützigkeit erhält.
> Und in diesem Fall wird halt die Möglichkeit geschaffen, das auch der
> Aufbau und Betrieb eines unentgeltlich nutzbaren Kommunikationsnetzes
> eine Gemeinnützigkeit begründet.

Richtig, die anderen Dinge spielen alle keine Rolle, solange man die
gesetzlichen Grenzen einhält. Man DARF kleine „wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe“ haben (zum Beispiel öffentliches Grillfest und
Flohmarkt zur Aufbesserung der Kasse) und auch Angestellte für
Arbeiten, die sich nicht ehrenamtlich machen lassen. Das alles ist hier
gar nicht gemeint.

> Nach dem oben angefragten Satz "Aus Wettbewerbsgründen ist es
> erforderlich, den Förderzweck auf unentgeltliche Tätigkeiten zu
> beschränken" ist der Förderzweck ja der Aufbau und Betrieb, welcher
> demnach unentgeltlich "angeboten" werden muss, um eine
> Gemeinnützigkeit zu begründen.

> > > ich verstehe es so, dass keine Gemeinnützigkeit (also keine
> > > "Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit") vorliegt, wenn mit
> > > dem Aufbau und Betrieb von Kommunikationsnetzen Geld verdient
> > > werden soll. Daher werden nur unentgeltliche Tätigkeiten
> > > (Kommunikationsnetze) gefördert. Ergo Kommunikationsnetze, die
> > > unentgeltlich genutzt werden können.

Lest einfach mal weiter unten in dem Dokument den Gesetzentwurf selbst:
da steht ausdrücklich, was gemeint war. Als „entgeltlich“ gilt
insbesondere auch, dem Leuten im Gegenzug zur „kostenlosen“ Nutzung die
Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Daten (zum Beispiel für
Werbezwecke) „abzukaufen“.

Also: „Melde Dich hier an, unterschreibe unsere AGB, daß alle Deine
übermittelten Daten uns gehören und nutze unser Netz vollkommen
kostenlos!“ ist KEIN gemeinnütziger Freifunk. Das haben wir selbst ja
auch immer schon so gesehen, also ist das unproblematisch.

Youtube ist ja auch nicht schon deswegen gemeinnützig, weil man die
Videos ohne Geldzahlung betrachten kann.

Wenn so eine Einschränkung nicht bestünde, wären viele kommerzielle
Anbieter plötzlich „gemeinnützig“.


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