[WLANnews] Unterwegs im öffentlichen WLAN – aber gut geschützt

Allan Wegan allanwegan at allanwegan.de
Fr Okt 2 06:48:24 CEST 2015


>>> In dem Gesetzentwurf steht was von Berechtigten und Unberechtigten
>>> Nutzern.
>>
>> Ist doch ganz einfach:
>> Berechtigte Nutzer = Alle; unberechtigte Nutzer = leere Menge.
>> Dafür zu sorgen, dass kein unberechtigter Nutzer Zugriff hat, sollte
>> dann nicht mehr so schwer sein...
>
> Ja, so würde ich auch argumentieren, aber das wird problematischer,
> als es zunächst den Anschein hat. Erstmal fragt sich $POLITIKER jetzt,
> worüber wir uns in den ganzen Computer-Vereinen alle so aufregen, wenn
> die gute, neue Regelung uns doch gar nicht betrifft.
>
> Das mit der Störerhaftung geht dann nämlich demnächst so:
>
> Der gegnerische Anwalt erfindet eine neue Menge, die der
> „Netz-Mißbraucher und Verbrecher“. Daß die nicht leer ist, wurde
> bereits durch den Nachweis einer real existierenden
> Urheberrechtsverletzung, nämlich der hier konkret abgemahnten,
> bewiesen.
>
> Diese, so wird argumentiert, sei in unserem Fall dann genau die vom
> Gesetzgeber gemeinte Menge der „unberechtigten Dritten“. Die darf
> gerne noch mehr Personen umfassen, aber die Rechtsbrecher müssen ja
> wohl per definitionem mindestens drin sein.
>
> Jetzt hast Du 2 Möglichkeiten:
>
> 1) Du gibst zu, daß man jenen Personenkreis eigentlich nicht im Netz
> haben will: => Menge doch nicht leer, aber „zumutbare“ Maßnahmen nicht
> ergriffen => Störerhaftungsschutz verwirkt.
>
> 2) Du bestehst weiterhin darauf, daß auch diese Menschen das Netz
> frei nutzen können sollen und Du aus $GRÜNDEN keine Zugangskontrollen
> einrichten willst.

Falscher Ansatz.

Ich argumentiere, dass ich zukünftige Gesetzesbrechas nicht präventiv
erkennen kann und somit keinerlei Kriterium für eine Zugangsbeschränkung
habe. Ich könnte lediglich alle aussperren oder alle reinlassen.
Also gehe ich den Weg der Bürgersteigbetreibas und lasse alle meinen
Pfad zum Netz nutzen - auch jene, die mit einem geklauten Notebook
surfen, zum Freifunkknoten schwarz gefahren sind oder auf dem Weg zum
Wochenendraubmord besagten Bürgersteig nutzen werden.

Allerdings bin ich mir natürlich durchaus meiner Verantwortung als
potentiell gefährlicher Infrastruktur bewusst und sorge innerhalb meiner
Möglichkeiten dafür, dass die Hardware und Software auf meinem Knoten
keine Gefahr für andere darstellt - also beispielsweise nicht
verbotenerweise unnötige Daten erhebt, Malware verteilt oder ein Feuer
verursacht.
Schließlich räum ich ja auch Laub und Schnee auf "meinem" Bürgersteig
weg, damit der nicht fremde Rechtsgüter verletzt.

Dass für ein frei und unendgeltlich nutzbares WLAN eine
Zugangsbeschränkung keinen Sinn macht, sollte auch für weniger
technikaffine Richtas einleuchtend sein. Also hoffe ich, dass auch
dieses Gesetz - wie viele in letzter Zeit - extrem schwammig definiert
wird, damit es für vernünftige Richtas leichter ist, mit einer
lebenswirklichkeitsnahen Auslegung die Fehler der Regierung zu
korrigieren...



-- 
Allan Wegan
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