[WLANnews] Jugenschutz beim Internetzugang: Pseudoargument oder hat das wirklich nen Hintergrund?
Christoph Franzen
christophfranzen at googlemail.com
Di Nov 26 14:57:21 CET 2013
Am Tue, 26 Nov 2013 11:50:54 +0100 schrieb Ruben Kelevra
<cyrond at gmail.com>:
Hallo,
vorweg zur Ursprungsfrage: Websperren zum Jugendschutz sind natürlich
nicht rechtlich erforderlich; aber…
> Ich würde hier detailliert mit dem Telemediengesetz antworten. Punkt
> eins, das Gesetz ist für euch anwendbar:
> ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die
> eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang
> zur Nutzung vermittelt;"
>
> Punkt zwei ihr seid für Durchleitungen nicht verantwortlich:
> Zusätzlich ist es nicht eure Verantwortung danach zu suchen:
> Zusätzlich dürft ihr das auch garnicht:
… wenn das SO einfach wäre, wo kommt denn dann die Störerhaftung her?
Grüße, Christoph
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