[WLANnews] Jugenschutz beim Internetzugang: Pseudoargument oder hat das wirklich nen Hintergrund?

Ruben Kelevra cyrond at gmail.com
Di Nov 26 11:50:54 CET 2013


Ich würde hier detailliert mit dem Telemediengesetz antworten. Punkt eins,
das Gesetz ist für euch anwendbar:

"§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes
1.
ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene
oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung
vermittelt;"

Punkt zwei ihr seid für Durchleitungen nicht verantwortlich:

" § 8 Durchleitung von Informationen

(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem
Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung
vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
1.
die Übermittlung nicht veranlasst,
2.
den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3.
die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben."

Zusätzlich ist es nicht eure Verantwortung danach zu suchen:

"§ 7 Allgemeine Grundsätze

(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung
bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die
von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder
nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
..."

Zusätzlich dürft ihr das auch garnicht:

"... Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu
wahren."

Kernsatz in § ist:

"3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen
über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste
einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß
hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation
zu verschaffen."

Ich bin kein Jurist aber hier steht nichts darüber was mit Jugendschutz
ist, entsprechend würde ich sagen, betrifft euch das nicht.

Lg Ruben
 Am 25.11.2013 15:19 schrieb "Steini" <freifunk at total-connection.net>:

>  Hallo zusammen,
>
> ich hab bei unsren Gesprächen mit der Stadt Augsburg mal konkret
> nachgefragt, auf welcher Grundlage sie denn die Notwendigkeit sehen, dass
> Websperren zum Jugendschutz eingesetzt werden müssen.
> Daraufhin hab ich den Brief bekommen, der sich etwas Allgemeiner auf's
> Jugendschutzgesetz, das Strafgesetzbuch und den
> Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beziehen.
>
> Ich kenne mich nicht detailliert aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass
> da drinsteht, dass man Jugendschutz in so einer strikten Form und vor allem
> nicht durch Websperren umsetzen muss.
>
> Falls jemand da genaueres zu weiß, würd's mich interessieren. Nich um
> nachzukarten, das bringt garnix, einfach aus purem Interesse und evtl. gut
> falls die Diskussionen in anderen Städten wieder auftreten.
>
> Ciao
>
> Steini
>
> Am 18.07.2013 20:13, schrieb Frank Rühlemann:
>
> Hi,
>
> wir hatten neulich ein Gespräch mit unserer städtischen IT. Unterm
> Strich konnte vermittelt werden, dass sie das Projekt gut und
> unterstützenswert finden, aber wir im städtischen Intranet keinen
> Zugriff bekommen dürfen. Selbst als Transitnetz darf das dafür nicht
> benutzt werden.
>
> Aber wenn einzelne Einrichtungen dafür eigene Leitungen mieten, könnten
> diese das – unter eigener Verantwortung – bereitstellen. Es soll mal
> geschaut werden, ob man von der Rechtsabteilung eine klare Aussage
> bekommen könnte.
>
> Am Ende hat uns das Gespräch ziemlich geholfen, da es uns einen kleinen
> Einblick in die Organisation der Stadt ermöglichte, auch wenn es eine
> (halbe) Absage war.
>
> Gruß
> Frank
>
> Am 18.07.2013 08:29, schrieb Steini:
>
>  Hallo Reto, Hi @all,
>
> danke für deine Antwort, die bringt mit so einiges.
>
> Zu allen Vorrednern, ich will keine Jugenschutzfilter und hab einen
> entsprechenden Dringlichkeitsantrag, der letzte Woche diskutiert wurde
> und so nen Mist enthielt, schon zerlegt.
>
> Ich wollte mich jetzt nur nochmal rückversichern, auch um juristisches
> Hintergrundwissen zu bekommen und auch um sagen zu können "das hat mir
> ein Jurist aus'm Freifunk-Umfeld gesagt, sagt die städtische
> Rechtsabteilung was anderes?".
>
> Was Ihr bedenken müsste is die politische Ebene, ich weiß das wird jetzt
> einige von uns total annerven, aber wenn ihr mit mit eurer Stadt was
> machen wollt, kommt Ihr um die Ebene nicht drum rum, erstens weil die
> Geld hat (gut), zweitens weil se gewählt werden wollen (schlecht).
> Gerade letzter Punkt könnte zu nem Bummerrang führen, wenn im Vorfeld
> die Sorge hochpoppt "Ja, da könnte ja dann empörte Eltern kommen "Mein
> Kind hat aus Ihrem Internet Titten&Ärsche geguckt, Sie tun ja garnix
> dagegen, ich schreib das der Zeitung und dann wählt Sie im Frühjahr
> keiner mehr". Spätestens JETZT und seien es nur Überlegungen, bekommen
> die Stadträte, der Bürgermeister und die Parteipolitiker evtl. kalte
> Füße. Imho sind da gute Argumente toll, aber wenig wert, wenn se Angst
> haben wegen so nem lokalen Bullshit nicht mehr Bundeskanzler_in zu werden.
>
> Danke für alle Diskussionbeiträge! Nächsten Mittwoch is für uns ne erste
> Bewährungsprobe mit der städtischen IT-Abteilung.
>
> Ciao
>
> Steini
>
> Am 17.07.2013 17:38, schrieb Reto Mantz:
>
>  Hallo Steini,
> Am 17.07.13 10:11, schrieb Steini:
>
>  Wo ich mir jetzt juristisch unsicher bin is der Jugendschutz. Daher die
> Frage an Euch, an alle die was wissen:
> * Isses irgendwo verpflichtend vorgeschrieben, dass Freifunk, das ja
> potentiell von nem 6jährigen genutzt werden kann, eine Art Jugendschutz
> vornehmen muss. So wie's z.B. Bibliotheken oder Arbeitgeber machen, die
> Azubi's haben, die U18 sind?
>
>  Ich denke, das richtige Argument wäre hier, darauf abzustellen, ob die
> Telekom so was auch machen muss. Und die Antwort darauf kann sich jeder,
> auch die Stadt, auch die Fachabteilung, noch selbst überlegen.
>
> Die Gerichte sind sich grundsätzlich einig, dass der Access Provider
> (und Freifunker sind auch Access Provider, auch wenn es dazu noch keine
> Urteile gibt) präventive Filterpflichten *nicht* ergreifen muss. Auch im
> Hinblick auf den Jugendschutz ist sich zumindest die juristische
> Literatur (Urteile dazu sind mir nicht bekannt) einig, dass präventive
> Filterpflichten nicht bestehen. Das *Einzige*, worum in dieser Frage
> Streit besteht, ist, ob Access Provider nach § 7
> JugendmediendiensteStaatsVertrag (JMStV) einen Jugendschutzbeauftragten
> bestimmen müssen. Die wohl herrschende Meinung sagt: Nein
> (Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, C.H. Beck, 2.
> Auflage, 2011, § 7 JMStV Rn. 5 mit weiteren Nachweisen).
>
> Wenn die Stadt Augsburg sich dazu rechtlich beraten lassen will, lässt
> sich dafür sicher jemand finden, bin auch gerne bei der Suche
> behilflich. Aber die Antwort wird nicht anders lauten.
>
> Viele Grüße
> Reto
>
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