[WLANnews] Rechtlich einwandfreier Betrieb von Gateways durch einen Verein

Ruben Kelevra cyrond at gmail.com
Fr Jun 21 18:44:48 CEST 2013


Am 20. Juni 2013 21:30 schrieb Manuel Munz <manu at somakoma.de>:
> Da es ja einige Vereine gibt ([...] Freifunk NRW [...])
> wollte ich hier gerne nach einigen Einschätzungen und vor allem
> Erfahrungen fragen.
>
> - Wie sieht es aus mit der Störerhaftungsproblematik wenn die
> Internetzugänge über einen Verein laufen?
Wir haben keine Internetzugänge die über den Verein laufen. Sollte das
der Fall sein würde ich im Nat die Firewall auf die fastd-Ports/IPs
beschränken.

> - Wie macht ihr das? Internetzugänge über VPN und Server im RZ? Wenn ja, in
> Deutschland?
Genau. Bei Netcup stehen die beiden Server und es geht über hide.io
raus in die Niederlande.

> - Der VPN03 von freie Netze e.V. setzt ja das zapp-script ein, ich nehme an
> auf Anraten von Reto. Ich halte das aber für sehr fragwürdig (das ist imo
> vorauseilender Gehorsdam und ein Verstoss gegen die Netzneutralität). Wie
> sieht es in anderen Vereinen aus, setzt ihr zapp, p2pblock oder andere
> technische Mittel ein die p2p verhindern sollen? Auch würden uns die
> pro-/contra Argumente diesbezüglich interessieren.
Wir verwenden keinerlei Scripte oder Programme die in den Traffic
eingreifen, ihn überwachen oder steuern. Wir denken darüber nach einen
transparenten HTTP-Proxy einzubinden.

> - Gibt es nach der Registrierung als Access Provider bei der BNetzAG
> irgendwelche Auflagen oder Pflichten?
Da muss Berlin detaillierte Informationen haben, die sind als Access
Provider registriert.


LG Ruben


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