[WLANnews] Beschwerde meinerseits bei der Internet-Polizei Berlin und Entschuldigung bei dem betroffenen Hauseigentümer.

Andre Schmidt m.andre.schmidt at me.com
So Jun 16 17:49:12 CEST 2013


Du hast wohl Erfahrung mit Hausfriedensbruch, was? Mal Sprüher gewesen? ;)

Am 16.06.2013 um 16:40 schrieb "sliker.one" <sliker.one at radic.it>:

> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> Hash: SHA1
> 
> Moin,
> 
> Vorsicht, Deine auslegung von Hausfriedensbruch ist so nicht korrekt.
> Es muss nach deutschem Recht kein Verbot des betretens vorliegen um
> einen Hausfriedensbruch geltend zu machen. Nach § 123 StGB ist
> generell das betreten irgendwie befriedeter Privatbesitztuemer als
> Hausfriedensbruch zu werten. Im vorliegenden Falle koennte man zwar
> auf Bagatelle argumentiueren aber das ist auch nicht garantiert. Die
> Polizei hat in jedem Fall in dem sie unberechtigtes betreten von
> Privatbesitz feststellen, den Eigentuemer zu informieren, auch wenn
> dieser noch gar nichts von seinem Glueck weiss.
> 
> Nimm Dir am besten einen Anwalt oder frag bei Vereinen wie Chaos
> Computer Club [0] oder dem Foerderverein Verein Freie Netze e.V. [1]
> nach Rechtsbeistand. So wie ich die Sache sehe sind diese Verein
> bereit und in der Lage (und evtl. gar zu dem Zweck gegruendet worden)
> Betreiber von Freifunkknoten etc. in Rechtsfragen zu Unterstuetzen und
> ggf. zu schuetzen.
> 
> [0] http://www.ccc.de/
> [1] http://foerderverein.freie-netzwerke.de/
> 
> 
> - --
> [sliker.one]
> - --
> 
> On 06/15/2013 07:48 PM, smilebef at gmail.com wrote:
>> morgen sende ich das hier ab, wenn es Einwende gibt, dürfen diese
>> noch angemerkt werden.
>> 
>> 
>> Beschwerde bei der Polizei Berlin zu Vorgang: 130606-0940-255960 
>> nachdem die Anhörung der Polizei zu diesem Vorfall bei mir
>> schriftlich eingegangen ist. Eine Kopie dieser Beschwerde erhält
>> der Freifunk-Verein und der Eigentümer des betreffenden Hauses.
>> 
>> 
>> Enstchuldigung beim Haus-Eigentümer: Hiermit entschuldige ich mich
>> bei dem Eigentümer des betreffenden Hauses für mein Begängnis und
>> versichere Ihm, mit seinem Eigentum sorgsamst umgegangen zu sein.
>> Ich versichere ebenfalls, das dies eine Ausnahme gewesen ist und
>> dies auch nur wegen der Neigung meines Nachbarn geschah, meine
>> Funkanlage regelmäßig zu entwenden zu zerstören oder sogar vom Dach
>> zu werfen. (Bleiakku, Funkgerät, 50W Solarzelle,
>> Batterie-Ladegerät)
>> 
>> 
>> In diesem Brief steht meine Meinung und mein begrenztes Wissen. Ich
>> habe mir beim Verfassen kein Rechtsbeistand geholt, es können also 
>> Denk-Fehler enthalten sein. Diese werden wir aber sicherlich
>> gemeinsam aufklären.
>> 
>> 
>> Der Vorwurf gegen mich zu dieser Zeit: Hausfriedensbruch durch das
>> Betreten einer Dachfläche unseres Nachbarhauses.
>> 
>> Mein Beweggrund das fremde Dach zu betreten: Um meine
>> Freifunkanlage vor den mutwilligen und zerstörenden Übergriffen
>> meines aggressiven und scheinbar wild gewordenen Nachbarn zu
>> schützen.
>> 
>> 
>> Sachverhalt: Der oben beschriebene aggressive Hausbewohner aus
>> unserem Haus, hat die Polizei gerufen, um mich, wegen des, meiner
>> Meinung nach nicht gegebenen Tatbestand des Hausfriedensbruchs
>> (siehe unten) anzuzeigen. Das geschah nachdem dieser Nachbar selbst
>> als fremde Person des Nachbargrundstücks dieses Nachbargrundstück
>> unter Zeugen betreten hat, und auf diesem Dach an meiner Funkanlage
>> alle Kabel herausgerissen hat. Die Polizeibeamten hätte in diesem
>> Fall meiner Meinung nach lediglich Streitschlichtend wirken müssen.
>> Statt dessen reagiert der leitende Beamte der Polizei hier auf
>> eigenartiger Weise regelrecht parteiisch gegen mich, gegen Freifunk
>> und damit auch gegen einen Zeugen. Der Polizeibeamte suchte so
>> fieberhaft nach einer illegale Handlung meinerseits, so dass ich
>> erst im nach hinein Herrn Müller von der Funkzentrale telefonisch
>> verständlich machen konnte, das der anzeigende aggressive Nachbar
>> selbst auch auf dem Nachbardach gewesen ist, eine Minute bevor er
>> die Polizei verständigte. Obwohl die Beamten auch seine Papiere
>> aufgenommen hatten, musste ich Herrn Müller erst telefonisch im 
>> Nachhinein erklären, dass der anzeigende Nachbar überhaupt nicht
>> im Nachbarhaus wohnt, sondern in meinem Haus. Und dass der
>> anzeigende Nachbar damit selbst den vermeintlichen
>> Hausfriedensbruch begangen hat. Dieser Nachbar hat bei seiner Tat
>> schon viel eher den Tatbestand eines Friedensbruches begangen, da
>> er auf dem Nachbardach eine mutwillige Sachbeschädigung an meiner
>> Funkanlage durchgeführt hat. Diese Sachbeschädigung wurde unter
>> Protest des Zeugen durchgeführt. Der Zeuge wurde vor der
>> Sachbeschädigung von dem aggressiven Nachbarn beleidigt. Der
>> Polizeibeamte benannte diese Taten des Nachbarn lediglich einen 
>> Nachbarschaftsstreit, aber ermittelt gegen mich im Falle eines 
>> Verstoßes gegen das Telekomunikationsgesetz und wegen 
>> Hausfriedensbruch. Der aggressive Nachbar, weiß mit Sicherheit
>> nicht, was eine Bundesnetzagentur ist, und hat die Beamten
>> sicherlich nicht zu solch einer Recherche bewegt. Somit ist die
>> Recherche vermutlich von dem mobilen Beamten bzw. von Herrn Müller
>> in der Funkleitzentrale ausgegangen.
>> 
>> Vorwurf gegen den leitenden Beamten, welcher diesen Vorgang
>> aufgenommen hat und gegen Herrn Müller, welcher während dieser Zeit
>> in der Funkzentrahle Wedekindstr. saß: Die Polizei hat sich meines
>> Erachtens nach in dieser Sache aus Unwissenheit und Vorsatz
>> Konflikt-Aufwiegelnd verhalten und ohne realer Bedrohung
>> meinerseits, oder auch ohne dringendem Handlungsbedarfes versucht
>> mir eine kriminelle Handlung anzubasteln. Das ist trotz Anzeige des
>> aggressiven Nachbarn, meiner Meinung nach eine unbegründete und
>> willkürliche Aufnahme einer Ermittlung gegen mich und den Freifunk.
>> Obwohl dem Polizeibeamten von vorn herein nicht klar war, ob
>> Freifunk tatsächlich illegal ist. Für mich bleibt es auch ein
>> Rätzel, wo der Zusammenhang, von Freifunk und illegaler Handlung im
>> Kopf dieses Beamten herkommt.
>> 
>> 
>> Nähere Ausführungen:
>> 
>> Zum einen wollten die Polizei mir eine illegale Handlung mit einem 
>> handelsüblichen Router anbasteln. Ohne einem dringenden
>> Tatverdacht, ohne einer Beschwerde der Bundesnetzagentur, und ohne
>> oder einer Beschwerde der deutschen Telekom ermittelte die Polizei
>> gegen mich, im Verstoß gegen das Telekomunikationsgesetz und
>> behauptete ich müsse diese Anlage genemigen lassen. (Dies macht
>> jedoch bereits der Hersteller) Zum anderen wollten die Polizei mir
>> den Tatbestand Hausfriedensbruch anbasteln. Zu diesem Zweck
>> informierte die Polizei die Hausverwaltung und hat eine Anzeige
>> wegen Hausfriedensbruch beim Eigentümer regelrecht angefragt. Das
>> ist schon deswegen Absurd, weil hier keine Partei des Nachbarhauses
>> diese Sache überhaupt bemerkt hatte. Es bestand eigentlich
>> überhaupt kein Grund den Eigentümer zu informieren, weil ohne dem
>> bewusstem Wissen des Eigentümers von dieser Tat zum Tatzeitpunk
>> überhaupt kein Straftatbestand des Friedensbruches vorliegen kann.
>> Zum einen muß der Hausbesitzer allen möglichen Personen vorweg ein
>> Verbot erteilen und zum anderen muß jemand einen Frieden brechen.
>> Selbst wenn sich der Eigentümer zur Anzeige entschließen sollte,
>> müssen die Umstände wirklich schlecht für mich ausfallen, wenn es
>> hier zu einer Verurteilung kommt. Da ich mich größtenteils auf der
>> Brandschutzmauer bewegt habe, bestand weder eine Beeinträchtigung 
>> der Hausbewohner noch wurde die Substanz des Hauses beschädigt. 
>> Weshalb die Hausbewohner meine Begängnis auch nicht bemerkten, 
>> geschweige denn anzeigten. Eben deshalb wurde die Polizei auch
>> nicht von den eigentlichen betreffenden Parteien informiert,
>> sondern von dem aggesieven Nachbarn ( aus unserem Vorderhaus). (Die
>> Dachterasse liegt über dem Seitenflügel, in dem ich wohne.)
>> 
>> 
>> 1. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist erst dann erfüllt, 
>> wenn ich trotz eines Verbotes des Eigentümers ein fremdes
>> Grundstück betreten hätte. Zu dem muß ein Friedensbruch vorliegen,
>> welcher selbst mit Verbot des Eigentümers auf dem Dach beim
>> Sonnenbad nur schwierig nachzuweisen ist.
>> 
>> 2. In diesem Fall hat der Polizeibeamte regelrecht aufwiegelnd
>> gewirkt. Vielleicht frei nach dem Motto: Zeigen Sie doch bitte
>> diese Typen an. Das ist ein Freifunker, der hat lange Haare! Der
>> muß doch irgendwo kriminell sein.
>> 
>> 3. Der Besitzer des Nachbarhauses, welcher sowieso Kenntniss von
>> der Nachbardachterasse und dem möglichen Betreten des Daches durch
>> unsere Hausbewohner hat, hätte sicherlich seine Bedenken schon
>> längst geäußert, wenn er an dieser Stelle Probleme sehen würde. Zum
>> anderen kommen auch Bewohner des Nachbarhauses zu uns auf die 
>> Dachterasse und betreten ihr eigenes Dach auf diese Weise.
>> 
>> Beschwerde: Allein durch das unbegründete Informieren des
>> Hausbesitzers erzeugt die Polizei Unannehmlichkeiten und einen
>> Arbeitsaufwand beim Hauseigentümer und möglicherweise ein Umdenken
>> dieses Hauseigentümers gegen uns Hausbewohner (im allgemeinen). 
>> Diese Handlung wird sich ganz sicher in einer Ablehnenden Haltung 
>> gegen uns Hausbewohnern äußern und selbst eine Art Friedensbruch 
>> bewirken! Dafür darf ich mich schon heute bedanken!
>> 
>> 
>> Möglicher Bezug Freifunk: Da ich, wegen Zerstörungsattacken an
>> meinen Funkanlagen durch den aggesiven Nachbarn, schon mehrfach mit
>> der Polizei in Berührung gekommen bin, war diese Funkanlage im
>> Bezug mit dem Nachbarn und dem Hausdach schon im Polizei-Computer
>> zu finden. Seltsam empfand ich nämlich das besondere Interesse der 
>> Polizei-Beamten, wissen zu wollen, wass ich wohl mit diesem Router
>> im ISN-Band treibe. Dass ich eine neue Formel, zur schnellen
>> Berechnung von Verschlüsselungstechniken gefunden hätte und diese
>> auch anwenden würde, schien wohl auch den Beamten zu futuristisch
>> zu sein. Damit würde ich nämlich tatsächlich illegale Handlungen
>> treiben. Dies war aber nicht Gegenstand Ihrer Recherche. Sonst
>> hätten sie die Anlage auch sicherstellen müssen. Der Leitende
>> Beamte ging mit Nachdruck auf mich zu, und wollte wissen, was ich
>> wohl mit dieser Anlage treibe. Er gaben mir sogar zu verstehen,
>> dass alles was ich sage, gegen mich verwendet werden kann. Trotzdem
>> bestand der Beamte auf meine Aussage. Unter Zeugen, wohlgemerkt!
>> Ich denke, dass es weder den Bamten noch den Polizeistab und auch
>> nicht den Innenminister etwas angeht, was ich in diesem
>> demokratischen Staat mit meinem Router auf dem Dach treibe, solange
>> keine Beschwerde der Bundesnetzagentur vorliegt. Ich gestand
>> trotzdem, wegen meiner grundehrlichen Haltung und um dem Beamten zu
>> Zeigen, dass ich zur Kooperation bereit bin,  "Ich betreibe einen
>> Freifunk Knoten". Auf Grundlage meiner Aussage recherchierten die 
>> Beamten schließlich akribisch über die Legalität von Freifunk und
>> ob ich diese Funkanlge bei der Bundesnetzagentur hätte zulassen
>> müssen. Ich brachte sogar die Zulassung des Herstellers TP-Link in
>> die Dienstelle um mich zu entlasten. Sie suchten ganz
>> offensichtlich ob Freifunk wohl illegal sei, ohne eine Anzeige von
>> einer Personen mit berechtigtem Interesse erhalten zu haben. Das
>> nenne ich Willkür und Generalverdacht oder gezielten Versuch der
>> Kriminalisierung.
>> 
>> 
>> 
>> Weitere Auswirkungen: Lustig ist auch zu sehen, wenn ich mich nun
>> bei der Polizeidienststelle oder bei Hauseigentümer vorstelle,
>> "Hallo ich bin der, gegen den wegen Hausfriedensbruch und
>> Verletzung des Telekomunikationsgesetzes ermittelt wird.", wie sich
>> die Personen plötzlich abwenden und das anfänglich nette Gespräch
>> versuchen zu verkürzen. Es ist den Beamten wahrscheinlich nicht
>> klar, dass ich, wegen betretens der Nachbardachfläche, noch nicht
>> verurteilt wurde. Obwohl sie eine einschlägige Ausbildung erhalten
>> haben.
>> 
>> 
>> 
>> 
>> Nachwort: Ich bin mit Sicherheit nicht der erste auf diesem Dach
>> gewesen. Das scheint dem Hausbesitzer bis jetzt jedoch nicht
>> sonderlich gestört zu haben, sonst hätten wir bereits ein
>> generelles Verbot erhalten. Ich kann mir momentan auch nichts
>> kriminelleres vorstellen, als die Aussicht auf dem Hausdach eines
>> fremden Hauses zu genießen. So wie dies täglich im Berlin
>> tausendfach geschieht. Als Argument der Polizeibeamten bekam ich 
>> immer wieder zu hören, wie viel sie zu tun hätten und dass wir das
>> mit dem Nachbarschaftsstreit doch bitte unter uns zu klären hätten.
>> Wohl kaum! Das wäre Selbstjustiz, genau dafür haben wir meiner
>> Meinung nach die Polizei.
>> 
>> 
>> Vielen Dank für ihre Geduld, und für Ihr Verständnis.
>> 
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