[WLANnews] Beschwerde meinerseits bei der Internet-Polizei Berlin und Entschuldigung bei dem betroffenen Hauseigentümer.

sliker.one sliker.one at radic.it
So Jun 16 16:40:04 CEST 2013


-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Moin,

Vorsicht, Deine auslegung von Hausfriedensbruch ist so nicht korrekt.
Es muss nach deutschem Recht kein Verbot des betretens vorliegen um
einen Hausfriedensbruch geltend zu machen. Nach § 123 StGB ist
generell das betreten irgendwie befriedeter Privatbesitztuemer als
Hausfriedensbruch zu werten. Im vorliegenden Falle koennte man zwar
auf Bagatelle argumentiueren aber das ist auch nicht garantiert. Die
Polizei hat in jedem Fall in dem sie unberechtigtes betreten von
Privatbesitz feststellen, den Eigentuemer zu informieren, auch wenn
dieser noch gar nichts von seinem Glueck weiss.

Nimm Dir am besten einen Anwalt oder frag bei Vereinen wie Chaos
Computer Club [0] oder dem Foerderverein Verein Freie Netze e.V. [1]
nach Rechtsbeistand. So wie ich die Sache sehe sind diese Verein
bereit und in der Lage (und evtl. gar zu dem Zweck gegruendet worden)
Betreiber von Freifunkknoten etc. in Rechtsfragen zu Unterstuetzen und
ggf. zu schuetzen.

[0] http://www.ccc.de/
[1] http://foerderverein.freie-netzwerke.de/


- --
[sliker.one]
- --

On 06/15/2013 07:48 PM, smilebef at gmail.com wrote:
> morgen sende ich das hier ab, wenn es Einwende gibt, dürfen diese
> noch angemerkt werden.
> 
> 
> Beschwerde bei der Polizei Berlin zu Vorgang: 130606-0940-255960 
> nachdem die Anhörung der Polizei zu diesem Vorfall bei mir
> schriftlich eingegangen ist. Eine Kopie dieser Beschwerde erhält
> der Freifunk-Verein und der Eigentümer des betreffenden Hauses.
> 
> 
> Enstchuldigung beim Haus-Eigentümer: Hiermit entschuldige ich mich
> bei dem Eigentümer des betreffenden Hauses für mein Begängnis und
> versichere Ihm, mit seinem Eigentum sorgsamst umgegangen zu sein.
> Ich versichere ebenfalls, das dies eine Ausnahme gewesen ist und
> dies auch nur wegen der Neigung meines Nachbarn geschah, meine
> Funkanlage regelmäßig zu entwenden zu zerstören oder sogar vom Dach
> zu werfen. (Bleiakku, Funkgerät, 50W Solarzelle,
> Batterie-Ladegerät)
> 
> 
> In diesem Brief steht meine Meinung und mein begrenztes Wissen. Ich
> habe mir beim Verfassen kein Rechtsbeistand geholt, es können also 
> Denk-Fehler enthalten sein. Diese werden wir aber sicherlich
> gemeinsam aufklären.
> 
> 
> Der Vorwurf gegen mich zu dieser Zeit: Hausfriedensbruch durch das
> Betreten einer Dachfläche unseres Nachbarhauses.
> 
> Mein Beweggrund das fremde Dach zu betreten: Um meine
> Freifunkanlage vor den mutwilligen und zerstörenden Übergriffen
> meines aggressiven und scheinbar wild gewordenen Nachbarn zu
> schützen.
> 
> 
> Sachverhalt: Der oben beschriebene aggressive Hausbewohner aus
> unserem Haus, hat die Polizei gerufen, um mich, wegen des, meiner
> Meinung nach nicht gegebenen Tatbestand des Hausfriedensbruchs
> (siehe unten) anzuzeigen. Das geschah nachdem dieser Nachbar selbst
> als fremde Person des Nachbargrundstücks dieses Nachbargrundstück
> unter Zeugen betreten hat, und auf diesem Dach an meiner Funkanlage
> alle Kabel herausgerissen hat. Die Polizeibeamten hätte in diesem
> Fall meiner Meinung nach lediglich Streitschlichtend wirken müssen.
> Statt dessen reagiert der leitende Beamte der Polizei hier auf
> eigenartiger Weise regelrecht parteiisch gegen mich, gegen Freifunk
> und damit auch gegen einen Zeugen. Der Polizeibeamte suchte so
> fieberhaft nach einer illegale Handlung meinerseits, so dass ich
> erst im nach hinein Herrn Müller von der Funkzentrale telefonisch
> verständlich machen konnte, das der anzeigende aggressive Nachbar
> selbst auch auf dem Nachbardach gewesen ist, eine Minute bevor er
> die Polizei verständigte. Obwohl die Beamten auch seine Papiere
> aufgenommen hatten, musste ich Herrn Müller erst telefonisch im 
> Nachhinein erklären, dass der anzeigende Nachbar überhaupt nicht
> im Nachbarhaus wohnt, sondern in meinem Haus. Und dass der
> anzeigende Nachbar damit selbst den vermeintlichen
> Hausfriedensbruch begangen hat. Dieser Nachbar hat bei seiner Tat
> schon viel eher den Tatbestand eines Friedensbruches begangen, da
> er auf dem Nachbardach eine mutwillige Sachbeschädigung an meiner
> Funkanlage durchgeführt hat. Diese Sachbeschädigung wurde unter
> Protest des Zeugen durchgeführt. Der Zeuge wurde vor der
> Sachbeschädigung von dem aggressiven Nachbarn beleidigt. Der
> Polizeibeamte benannte diese Taten des Nachbarn lediglich einen 
> Nachbarschaftsstreit, aber ermittelt gegen mich im Falle eines 
> Verstoßes gegen das Telekomunikationsgesetz und wegen 
> Hausfriedensbruch. Der aggressive Nachbar, weiß mit Sicherheit
> nicht, was eine Bundesnetzagentur ist, und hat die Beamten
> sicherlich nicht zu solch einer Recherche bewegt. Somit ist die
> Recherche vermutlich von dem mobilen Beamten bzw. von Herrn Müller
> in der Funkleitzentrale ausgegangen.
> 
> Vorwurf gegen den leitenden Beamten, welcher diesen Vorgang
> aufgenommen hat und gegen Herrn Müller, welcher während dieser Zeit
> in der Funkzentrahle Wedekindstr. saß: Die Polizei hat sich meines
> Erachtens nach in dieser Sache aus Unwissenheit und Vorsatz
> Konflikt-Aufwiegelnd verhalten und ohne realer Bedrohung
> meinerseits, oder auch ohne dringendem Handlungsbedarfes versucht
> mir eine kriminelle Handlung anzubasteln. Das ist trotz Anzeige des
> aggressiven Nachbarn, meiner Meinung nach eine unbegründete und
> willkürliche Aufnahme einer Ermittlung gegen mich und den Freifunk.
> Obwohl dem Polizeibeamten von vorn herein nicht klar war, ob
> Freifunk tatsächlich illegal ist. Für mich bleibt es auch ein
> Rätzel, wo der Zusammenhang, von Freifunk und illegaler Handlung im
> Kopf dieses Beamten herkommt.
> 
> 
> Nähere Ausführungen:
> 
> Zum einen wollten die Polizei mir eine illegale Handlung mit einem 
> handelsüblichen Router anbasteln. Ohne einem dringenden
> Tatverdacht, ohne einer Beschwerde der Bundesnetzagentur, und ohne
> oder einer Beschwerde der deutschen Telekom ermittelte die Polizei
> gegen mich, im Verstoß gegen das Telekomunikationsgesetz und
> behauptete ich müsse diese Anlage genemigen lassen. (Dies macht
> jedoch bereits der Hersteller) Zum anderen wollten die Polizei mir
> den Tatbestand Hausfriedensbruch anbasteln. Zu diesem Zweck
> informierte die Polizei die Hausverwaltung und hat eine Anzeige
> wegen Hausfriedensbruch beim Eigentümer regelrecht angefragt. Das
> ist schon deswegen Absurd, weil hier keine Partei des Nachbarhauses
> diese Sache überhaupt bemerkt hatte. Es bestand eigentlich
> überhaupt kein Grund den Eigentümer zu informieren, weil ohne dem
> bewusstem Wissen des Eigentümers von dieser Tat zum Tatzeitpunk
> überhaupt kein Straftatbestand des Friedensbruches vorliegen kann.
> Zum einen muß der Hausbesitzer allen möglichen Personen vorweg ein
> Verbot erteilen und zum anderen muß jemand einen Frieden brechen.
> Selbst wenn sich der Eigentümer zur Anzeige entschließen sollte,
> müssen die Umstände wirklich schlecht für mich ausfallen, wenn es
> hier zu einer Verurteilung kommt. Da ich mich größtenteils auf der
> Brandschutzmauer bewegt habe, bestand weder eine Beeinträchtigung 
> der Hausbewohner noch wurde die Substanz des Hauses beschädigt. 
> Weshalb die Hausbewohner meine Begängnis auch nicht bemerkten, 
> geschweige denn anzeigten. Eben deshalb wurde die Polizei auch
> nicht von den eigentlichen betreffenden Parteien informiert,
> sondern von dem aggesieven Nachbarn ( aus unserem Vorderhaus). (Die
> Dachterasse liegt über dem Seitenflügel, in dem ich wohne.)
> 
> 
> 1. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist erst dann erfüllt, 
> wenn ich trotz eines Verbotes des Eigentümers ein fremdes
> Grundstück betreten hätte. Zu dem muß ein Friedensbruch vorliegen,
> welcher selbst mit Verbot des Eigentümers auf dem Dach beim
> Sonnenbad nur schwierig nachzuweisen ist.
> 
> 2. In diesem Fall hat der Polizeibeamte regelrecht aufwiegelnd
> gewirkt. Vielleicht frei nach dem Motto: Zeigen Sie doch bitte
> diese Typen an. Das ist ein Freifunker, der hat lange Haare! Der
> muß doch irgendwo kriminell sein.
> 
> 3. Der Besitzer des Nachbarhauses, welcher sowieso Kenntniss von
> der Nachbardachterasse und dem möglichen Betreten des Daches durch
> unsere Hausbewohner hat, hätte sicherlich seine Bedenken schon
> längst geäußert, wenn er an dieser Stelle Probleme sehen würde. Zum
> anderen kommen auch Bewohner des Nachbarhauses zu uns auf die 
> Dachterasse und betreten ihr eigenes Dach auf diese Weise.
> 
> Beschwerde: Allein durch das unbegründete Informieren des
> Hausbesitzers erzeugt die Polizei Unannehmlichkeiten und einen
> Arbeitsaufwand beim Hauseigentümer und möglicherweise ein Umdenken
> dieses Hauseigentümers gegen uns Hausbewohner (im allgemeinen). 
> Diese Handlung wird sich ganz sicher in einer Ablehnenden Haltung 
> gegen uns Hausbewohnern äußern und selbst eine Art Friedensbruch 
> bewirken! Dafür darf ich mich schon heute bedanken!
> 
> 
> Möglicher Bezug Freifunk: Da ich, wegen Zerstörungsattacken an
> meinen Funkanlagen durch den aggesiven Nachbarn, schon mehrfach mit
> der Polizei in Berührung gekommen bin, war diese Funkanlage im
> Bezug mit dem Nachbarn und dem Hausdach schon im Polizei-Computer
> zu finden. Seltsam empfand ich nämlich das besondere Interesse der 
> Polizei-Beamten, wissen zu wollen, wass ich wohl mit diesem Router
> im ISN-Band treibe. Dass ich eine neue Formel, zur schnellen
> Berechnung von Verschlüsselungstechniken gefunden hätte und diese
> auch anwenden würde, schien wohl auch den Beamten zu futuristisch
> zu sein. Damit würde ich nämlich tatsächlich illegale Handlungen
> treiben. Dies war aber nicht Gegenstand Ihrer Recherche. Sonst
> hätten sie die Anlage auch sicherstellen müssen. Der Leitende
> Beamte ging mit Nachdruck auf mich zu, und wollte wissen, was ich
> wohl mit dieser Anlage treibe. Er gaben mir sogar zu verstehen,
> dass alles was ich sage, gegen mich verwendet werden kann. Trotzdem
> bestand der Beamte auf meine Aussage. Unter Zeugen, wohlgemerkt!
> Ich denke, dass es weder den Bamten noch den Polizeistab und auch
> nicht den Innenminister etwas angeht, was ich in diesem
> demokratischen Staat mit meinem Router auf dem Dach treibe, solange
> keine Beschwerde der Bundesnetzagentur vorliegt. Ich gestand
> trotzdem, wegen meiner grundehrlichen Haltung und um dem Beamten zu
> Zeigen, dass ich zur Kooperation bereit bin,  "Ich betreibe einen
> Freifunk Knoten". Auf Grundlage meiner Aussage recherchierten die 
> Beamten schließlich akribisch über die Legalität von Freifunk und
> ob ich diese Funkanlge bei der Bundesnetzagentur hätte zulassen
> müssen. Ich brachte sogar die Zulassung des Herstellers TP-Link in
> die Dienstelle um mich zu entlasten. Sie suchten ganz
> offensichtlich ob Freifunk wohl illegal sei, ohne eine Anzeige von
> einer Personen mit berechtigtem Interesse erhalten zu haben. Das
> nenne ich Willkür und Generalverdacht oder gezielten Versuch der
> Kriminalisierung.
> 
> 
> 
> Weitere Auswirkungen: Lustig ist auch zu sehen, wenn ich mich nun
> bei der Polizeidienststelle oder bei Hauseigentümer vorstelle,
> "Hallo ich bin der, gegen den wegen Hausfriedensbruch und
> Verletzung des Telekomunikationsgesetzes ermittelt wird.", wie sich
> die Personen plötzlich abwenden und das anfänglich nette Gespräch
> versuchen zu verkürzen. Es ist den Beamten wahrscheinlich nicht
> klar, dass ich, wegen betretens der Nachbardachfläche, noch nicht
> verurteilt wurde. Obwohl sie eine einschlägige Ausbildung erhalten
> haben.
> 
> 
> 
> 
> Nachwort: Ich bin mit Sicherheit nicht der erste auf diesem Dach
> gewesen. Das scheint dem Hausbesitzer bis jetzt jedoch nicht
> sonderlich gestört zu haben, sonst hätten wir bereits ein
> generelles Verbot erhalten. Ich kann mir momentan auch nichts
> kriminelleres vorstellen, als die Aussicht auf dem Hausdach eines
> fremden Hauses zu genießen. So wie dies täglich im Berlin
> tausendfach geschieht. Als Argument der Polizeibeamten bekam ich 
> immer wieder zu hören, wie viel sie zu tun hätten und dass wir das
> mit dem Nachbarschaftsstreit doch bitte unter uns zu klären hätten.
> Wohl kaum! Das wäre Selbstjustiz, genau dafür haben wir meiner
> Meinung nach die Polizei.
> 
> 
> Vielen Dank für ihre Geduld, und für Ihr Verständnis.
> 
> _______________________________________________ WLANnews mailing
> list WLANnews at freifunk.net Abonnement abbestellen? ->
> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlannews-freifunk.net
> 
> Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und
> Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten
> 
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v2.0.19 (GNU/Linux)
Comment: Using GnuPG with Thunderbird - http://www.enigmail.net/

iQEcBAEBAgAGBQJRvc5EAAoJECnUAvRRP7HZCHgIAKimJeXa0zmqqc8sJlsPgtO4
QHSN19sP6lN+J0tHaEyGmHzMIO/kb5+CSuK5yr8BJ/hj1o0g1ywerXzX+qKZAAMz
8pA/FI1Z99T65pT/yrxXtESc8EPeuwiNQWnwokTTMK2YgbyfR4Ub1Ke6ZeRVFylk
jPmrbGArqcKUc86GHYxmG3PboimFZGLIy0XJfKKcrFijpzW9JOEqTpgPHEAooUAU
TB8I7V9CbG6KjipmjzfyvawRmbvuXKSuLwkQ64dvHSZ4qDCJWaYubt7qDStMeJRS
1GI3O/tNsU6uVAy2Nyj18QOoert7qiwzBAvcSUB4MAmTt/ShVHfT1ZshKNhpiN0=
=alzQ
-----END PGP SIGNATURE-----


Mehr Informationen über die Mailingliste WLANnews