[WLANnews] Beschwerde meinerseits bei der Internet-Polizei Berlin und Entschuldigung bei dem betroffenen Hauseigentümer.

smilebef at gmail.com smilebef at gmail.com
So Jun 16 14:10:57 CEST 2013


Ich weiß jetzt nicht ob ich das als Kompliment oder als Kritik
auffassen soll. (:



Am Sun, 16 Jun 2013 10:57:29 +0200
schrieb Kurt <sunkl at gmx.de>:

> Sie sollten einen Roman schreiben ......
> 
> smilebef at gmail.com schrieb:
> 
> >morgen sende ich das hier ab, wenn es Einwende gibt, dürfen diese
> >noch angemerkt werden.
> >
> >
> >Beschwerde bei der Polizei Berlin zu Vorgang: 130606-0940-255960
> >nachdem die Anhörung der Polizei zu diesem Vorfall bei mir
> >schriftlich eingegangen ist. Eine Kopie dieser Beschwerde erhält der
> >Freifunk-Verein und der Eigentümer des betreffenden Hauses.
> >
> >
> >Enstchuldigung beim Haus-Eigentümer:
> >  Hiermit entschuldige ich mich bei dem Eigentümer des betreffenden
> >Hauses für mein Begängnis und versichere Ihm,
> >mit seinem Eigentum sorgsamst umgegangen zu sein. Ich versichere
> >ebenfalls, das dies eine Ausnahme gewesen ist und dies auch nur wegen
> >der Neigung meines Nachbarn geschah, meine Funkanlage regelmäßig zu
> >entwenden zu zerstören oder sogar vom Dach zu werfen. (Bleiakku,
> >Funkgerät, 50W Solarzelle, Batterie-Ladegerät)
> >
> >
> >In diesem Brief steht meine Meinung und mein begrenztes Wissen.
> >Ich habe mir beim Verfassen kein Rechtsbeistand geholt, es können
> >also Denk-Fehler enthalten sein. Diese werden wir aber sicherlich
> >gemeinsam aufklären.
> >
> >
> >Der Vorwurf gegen mich zu dieser Zeit: 
> >  Hausfriedensbruch durch das Betreten einer Dachfläche unseres
> >Nachbarhauses.
> >
> >Mein Beweggrund das fremde Dach zu betreten:
> >  Um meine Freifunkanlage vor den mutwilligen und zerstörenden
> >Übergriffen meines aggressiven und scheinbar wild gewordenen Nachbarn
> >zu schützen.
> >
> >
> >Sachverhalt:
> >  Der oben beschriebene aggressive Hausbewohner aus unserem Haus, hat
> >die Polizei gerufen, um mich, wegen des, meiner Meinung nach nicht
> >gegebenen Tatbestand des Hausfriedensbruchs (siehe unten) anzuzeigen.
> >  Das geschah nachdem dieser Nachbar selbst als fremde Person des
> >Nachbargrundstücks dieses Nachbargrundstück unter Zeugen betreten
> >hat, und auf diesem Dach an meiner Funkanlage alle Kabel
> >herausgerissen hat.
> >  Die Polizeibeamten hätte in diesem Fall meiner Meinung nach
> > lediglich
> >Streitschlichtend wirken müssen. Statt dessen reagiert der leitende
> >Beamte der Polizei hier auf eigenartiger Weise regelrecht parteiisch
> >gegen mich, gegen Freifunk und damit auch gegen einen Zeugen. Der
> >Polizeibeamte suchte so fieberhaft nach einer illegale Handlung
> >meinerseits, so dass ich erst im nach hinein Herrn Müller von der
> >Funkzentrale telefonisch verständlich machen konnte, das der
> >anzeigende aggressive Nachbar selbst auch auf dem Nachbardach
> >gewesen ist, eine Minute bevor er die Polizei verständigte. Obwohl
> >die Beamten auch seine Papiere aufgenommen hatten, musste ich Herrn
> >Müller erst telefonisch im Nachhinein erklären, dass der anzeigende
> >Nachbar überhaupt nicht im Nachbarhaus wohnt, sondern in meinem
> >Haus. Und dass der anzeigende Nachbar damit selbst den
> >vermeintlichen Hausfriedensbruch begangen hat. Dieser Nachbar hat
> >bei seiner Tat schon viel eher den Tatbestand eines Friedensbruches
> >begangen, da er auf dem Nachbardach eine mutwillige Sachbeschädigung
> >an meiner Funkanlage durchgeführt hat. Diese Sachbeschädigung wurde
> >unter Protest des Zeugen durchgeführt. Der Zeuge wurde vor der
> >Sachbeschädigung von dem aggressiven Nachbarn beleidigt. Der
> >Polizeibeamte benannte diese Taten des Nachbarn lediglich einen
> >Nachbarschaftsstreit, aber ermittelt gegen mich im Falle eines
> >Verstoßes gegen das Telekomunikationsgesetz und wegen
> >Hausfriedensbruch. Der aggressive Nachbar, weiß mit Sicherheit
> >nicht, was eine Bundesnetzagentur ist, und hat die Beamten
> >sicherlich nicht zu solch einer Recherche bewegt. Somit ist die
> >Recherche vermutlich von dem mobilen Beamten bzw. von Herrn Müller
> >in der Funkleitzentrale ausgegangen.
> >
> >Vorwurf gegen den leitenden Beamten, welcher diesen Vorgang
> >aufgenommen hat und gegen Herrn Müller, welcher während dieser Zeit
> >in der Funkzentrahle Wedekindstr. saß: Die Polizei hat sich meines
> >Erachtens nach in dieser Sache aus Unwissenheit und Vorsatz
> >Konflikt-Aufwiegelnd verhalten und ohne realer Bedrohung
> >meinerseits, oder auch ohne dringendem Handlungsbedarfes versucht
> >mir eine kriminelle Handlung anzubasteln. Das ist trotz Anzeige des
> >aggressiven Nachbarn, meiner Meinung nach eine unbegründete und
> >willkürliche Aufnahme einer Ermittlung gegen mich und den Freifunk.
> >Obwohl dem Polizeibeamten von vorn herein nicht klar war, ob
> >Freifunk tatsächlich illegal ist. Für mich bleibt es auch ein
> >Rätzel, wo der Zusammenhang, von Freifunk und illegaler Handlung im
> >Kopf dieses Beamten herkommt. 
> >
> >
> >Nähere Ausführungen:
> >
> >Zum einen 
> >  wollten die Polizei mir eine illegale Handlung mit einem
> >handelsüblichen Router anbasteln. Ohne einem dringenden Tatverdacht,
> >ohne einer Beschwerde der Bundesnetzagentur, und ohne oder einer
> >Beschwerde der deutschen Telekom ermittelte die Polizei gegen mich,
> >im Verstoß gegen das Telekomunikationsgesetz und behauptete ich müsse
> >diese Anlage genemigen lassen. (Dies macht jedoch bereits der
> >Hersteller) Zum anderen wollten die Polizei mir den Tatbestand
> >Hausfriedensbruch anbasteln. Zu diesem Zweck informierte die Polizei
> >die Hausverwaltung und hat eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch beim
> >Eigentümer regelrecht angefragt. Das ist schon deswegen Absurd, weil
> >hier keine Partei des Nachbarhauses diese Sache überhaupt bemerkt
> >hatte. Es bestand eigentlich überhaupt kein Grund den Eigentümer zu
> >informieren, weil ohne dem bewusstem Wissen des Eigentümers von
> >dieser Tat zum Tatzeitpunk überhaupt kein Straftatbestand des
> >Friedensbruches vorliegen kann. Zum einen muß der Hausbesitzer allen
> >möglichen Personen vorweg ein Verbot erteilen und zum anderen muß
> >jemand einen Frieden brechen. Selbst wenn sich der Eigentümer zur
> >Anzeige entschließen sollte, müssen die Umstände wirklich schlecht
> >für mich ausfallen, wenn es hier zu einer Verurteilung kommt. Da ich
> >mich größtenteils auf der Brandschutzmauer bewegt habe, bestand
> >weder eine Beeinträchtigung der Hausbewohner noch wurde die Substanz
> >des Hauses beschädigt. Weshalb die Hausbewohner meine Begängnis auch
> >nicht bemerkten, geschweige denn anzeigten. Eben deshalb wurde die
> >Polizei auch nicht von den eigentlichen betreffenden Parteien
> >informiert, sondern von dem aggesieven Nachbarn ( aus unserem
> >Vorderhaus). (Die Dachterasse liegt über dem Seitenflügel, in dem
> >ich wohne.)
> >
> >
> >1. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist erst dann erfüllt, 
> >  wenn ich trotz eines Verbotes des Eigentümers ein fremdes
> > Grundstück
> >betreten hätte. Zu dem muß ein Friedensbruch vorliegen, welcher
> >selbst mit Verbot des Eigentümers auf dem Dach beim Sonnenbad nur
> >schwierig nachzuweisen ist.
> >
> >2. In diesem Fall hat der Polizeibeamte regelrecht aufwiegelnd
> >gewirkt.
> >  Vielleicht frei nach dem Motto: Zeigen Sie doch bitte diese Typen
> > an. Das ist ein Freifunker, der hat lange Haare! Der muß doch
> > irgendwo kriminell sein.
> >
> >3. Der Besitzer des Nachbarhauses, welcher sowieso Kenntniss von der
> >Nachbardachterasse und dem möglichen Betreten des Daches durch unsere
> >Hausbewohner hat, hätte sicherlich seine Bedenken schon längst
> >geäußert,
> >  wenn er an dieser Stelle Probleme sehen würde. 
> >  Zum anderen kommen auch Bewohner des Nachbarhauses zu uns auf die
> >Dachterasse und betreten ihr eigenes Dach auf diese Weise.
> >
> >Beschwerde:
> >  Allein durch das unbegründete Informieren des Hausbesitzers
> >  erzeugt die Polizei Unannehmlichkeiten und einen Arbeitsaufwand
> >  beim Hauseigentümer und möglicherweise ein Umdenken dieses 
> >  Hauseigentümers gegen uns Hausbewohner (im allgemeinen). 
> >  Diese Handlung wird sich ganz sicher in einer Ablehnenden Haltung
> >  gegen uns Hausbewohnern äußern und selbst eine Art Friedensbruch
> >bewirken! Dafür darf ich mich schon heute bedanken!
> >
> >
> >Möglicher Bezug Freifunk:
> >  Da ich, wegen Zerstörungsattacken an meinen Funkanlagen durch den
> >aggesiven Nachbarn, schon mehrfach mit der Polizei in Berührung
> >gekommen bin, war diese Funkanlage im Bezug mit dem Nachbarn und dem
> >Hausdach schon im Polizei-Computer zu finden. 
> >  Seltsam empfand ich nämlich das besondere Interesse der
> >Polizei-Beamten, wissen zu wollen, wass ich wohl mit diesem Router im
> >ISN-Band treibe. Dass ich eine neue Formel, zur schnellen Berechnung
> >von Verschlüsselungstechniken gefunden hätte und diese auch anwenden
> >würde, schien wohl auch den Beamten zu futuristisch zu sein. Damit
> >würde ich nämlich tatsächlich illegale Handlungen treiben. Dies war
> >aber nicht Gegenstand Ihrer Recherche. Sonst hätten sie die Anlage
> >auch sicherstellen müssen. Der Leitende Beamte ging mit Nachdruck
> >auf mich zu, und wollte wissen, was ich wohl mit dieser Anlage
> >treibe. Er gaben mir sogar zu verstehen, dass alles was ich sage,
> >gegen mich verwendet werden kann. Trotzdem bestand der Beamte auf
> >meine Aussage. Unter Zeugen, wohlgemerkt! Ich denke, dass es weder
> >den Bamten noch den Polizeistab und auch nicht den Innenminister
> >etwas angeht, was ich in diesem demokratischen Staat mit meinem
> >Router auf dem Dach treibe, solange keine Beschwerde der
> >Bundesnetzagentur vorliegt.
> >  Ich gestand trotzdem, wegen meiner grundehrlichen Haltung und um
> > dem
> >Beamten zu Zeigen, dass ich zur Kooperation bereit bin,  "Ich
> >betreibe einen Freifunk Knoten". Auf Grundlage meiner Aussage
> >recherchierten die Beamten schließlich akribisch über die Legalität
> >von Freifunk und ob ich diese Funkanlge bei der Bundesnetzagentur
> >hätte zulassen müssen.
> >  Ich brachte sogar die Zulassung des Herstellers TP-Link in die
> >Dienstelle um mich zu entlasten. Sie suchten ganz offensichtlich ob
> >Freifunk wohl illegal sei, ohne eine Anzeige von einer Personen mit
> >berechtigtem Interesse erhalten zu haben. Das nenne ich Willkür und
> >Generalverdacht oder gezielten Versuch der Kriminalisierung. 
> >
> >
> >
> >Weitere Auswirkungen:
> >  Lustig ist auch zu sehen, wenn ich mich nun bei der
> >Polizeidienststelle oder bei Hauseigentümer vorstelle, "Hallo ich bin
> >der, gegen den wegen Hausfriedensbruch und Verletzung des
> >Telekomunikationsgesetzes ermittelt wird.", wie sich die Personen
> >plötzlich abwenden und das anfänglich nette Gespräch versuchen zu
> >verkürzen. Es ist den Beamten wahrscheinlich nicht klar, dass ich,
> >wegen betretens der Nachbardachfläche, noch nicht verurteilt wurde.
> >Obwohl sie eine einschlägige Ausbildung erhalten haben.
> >
> >
> >
> >
> >Nachwort:
> >  Ich bin mit Sicherheit nicht der erste auf diesem Dach gewesen. Das
> >scheint dem Hausbesitzer bis jetzt jedoch nicht sonderlich gestört zu
> >haben, sonst hätten wir bereits ein generelles Verbot erhalten. Ich
> >kann mir momentan auch nichts kriminelleres vorstellen, als die
> >Aussicht auf dem Hausdach eines fremden Hauses zu genießen. So wie
> >dies täglich im Berlin tausendfach geschieht. Als Argument der
> >Polizeibeamten bekam ich immer wieder zu hören, wie viel sie zu tun
> >hätten und dass wir das mit dem Nachbarschaftsstreit doch bitte
> >unter uns zu klären hätten. Wohl kaum! Das wäre Selbstjustiz, genau
> >dafür haben wir meiner Meinung nach die Polizei.
> >
> >
> >Vielen Dank für ihre Geduld, und für Ihr Verständnis.
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