[WLANnews] Jugenschutz beim Internetzugang: Pseudoargument oder hat das wirklich nen Hintergrund?

Steini freifunk at total-connection.net
Do Jul 18 08:29:10 CEST 2013


Hallo Reto, Hi @all,

danke für deine Antwort, die bringt mit so einiges.

Zu allen Vorrednern, ich will keine Jugenschutzfilter und hab einen
entsprechenden Dringlichkeitsantrag, der letzte Woche diskutiert wurde
und so nen Mist enthielt, schon zerlegt.

Ich wollte mich jetzt nur nochmal rückversichern, auch um juristisches
Hintergrundwissen zu bekommen und auch um sagen zu können "das hat mir
ein Jurist aus'm Freifunk-Umfeld gesagt, sagt die städtische
Rechtsabteilung was anderes?".

Was Ihr bedenken müsste is die politische Ebene, ich weiß das wird jetzt
einige von uns total annerven, aber wenn ihr mit mit eurer Stadt was
machen wollt, kommt Ihr um die Ebene nicht drum rum, erstens weil die
Geld hat (gut), zweitens weil se gewählt werden wollen (schlecht).
Gerade letzter Punkt könnte zu nem Bummerrang führen, wenn im Vorfeld
die Sorge hochpoppt "Ja, da könnte ja dann empörte Eltern kommen "Mein
Kind hat aus Ihrem Internet Titten&Ärsche geguckt, Sie tun ja garnix
dagegen, ich schreib das der Zeitung und dann wählt Sie im Frühjahr
keiner mehr". Spätestens JETZT und seien es nur Überlegungen, bekommen
die Stadträte, der Bürgermeister und die Parteipolitiker evtl. kalte
Füße. Imho sind da gute Argumente toll, aber wenig wert, wenn se Angst
haben wegen so nem lokalen Bullshit nicht mehr Bundeskanzler_in zu werden.

Danke für alle Diskussionbeiträge! Nächsten Mittwoch is für uns ne erste
Bewährungsprobe mit der städtischen IT-Abteilung.

Ciao

Steini

Am 17.07.2013 17:38, schrieb Reto Mantz:
> Hallo Steini,
> Am 17.07.13 10:11, schrieb Steini:
>> Wo ich mir jetzt juristisch unsicher bin is der Jugendschutz. Daher die
>> Frage an Euch, an alle die was wissen:
>> * Isses irgendwo verpflichtend vorgeschrieben, dass Freifunk, das ja
>> potentiell von nem 6jährigen genutzt werden kann, eine Art Jugendschutz
>> vornehmen muss. So wie's z.B. Bibliotheken oder Arbeitgeber machen, die
>> Azubi's haben, die U18 sind?
> Ich denke, das richtige Argument wäre hier, darauf abzustellen, ob die
> Telekom so was auch machen muss. Und die Antwort darauf kann sich jeder,
> auch die Stadt, auch die Fachabteilung, noch selbst überlegen.
>
> Die Gerichte sind sich grundsätzlich einig, dass der Access Provider
> (und Freifunker sind auch Access Provider, auch wenn es dazu noch keine
> Urteile gibt) präventive Filterpflichten *nicht* ergreifen muss. Auch im
> Hinblick auf den Jugendschutz ist sich zumindest die juristische
> Literatur (Urteile dazu sind mir nicht bekannt) einig, dass präventive
> Filterpflichten nicht bestehen. Das *Einzige*, worum in dieser Frage
> Streit besteht, ist, ob Access Provider nach § 7
> JugendmediendiensteStaatsVertrag (JMStV) einen Jugendschutzbeauftragten
> bestimmen müssen. Die wohl herrschende Meinung sagt: Nein
> (Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, C.H. Beck, 2.
> Auflage, 2011, § 7 JMStV Rn. 5 mit weiteren Nachweisen).
>
> Wenn die Stadt Augsburg sich dazu rechtlich beraten lassen will, lässt
> sich dafür sicher jemand finden, bin auch gerne bei der Suche
> behilflich. Aber die Antwort wird nicht anders lauten.
>
> Viele Grüße
> Reto
>
> -- GPG-Fingerprint: D574 7822 C7A8 D132 1521 5F57 C1EA B4C4 D126
>



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