[WLANnews] Jugenschutz beim Internetzugang: Pseudoargument oder hat das wirklich nen Hintergrund?

Reto Mantz contact at retosphere.de
Mi Jul 17 17:38:56 CEST 2013


Hallo Steini,
Am 17.07.13 10:11, schrieb Steini:
> Wo ich mir jetzt juristisch unsicher bin is der Jugendschutz. Daher die
> Frage an Euch, an alle die was wissen:
> * Isses irgendwo verpflichtend vorgeschrieben, dass Freifunk, das ja
> potentiell von nem 6jährigen genutzt werden kann, eine Art Jugendschutz
> vornehmen muss. So wie's z.B. Bibliotheken oder Arbeitgeber machen, die
> Azubi's haben, die U18 sind?
Ich denke, das richtige Argument wäre hier, darauf abzustellen, ob die
Telekom so was auch machen muss. Und die Antwort darauf kann sich jeder,
auch die Stadt, auch die Fachabteilung, noch selbst überlegen.

Die Gerichte sind sich grundsätzlich einig, dass der Access Provider
(und Freifunker sind auch Access Provider, auch wenn es dazu noch keine
Urteile gibt) präventive Filterpflichten *nicht* ergreifen muss. Auch im
Hinblick auf den Jugendschutz ist sich zumindest die juristische
Literatur (Urteile dazu sind mir nicht bekannt) einig, dass präventive
Filterpflichten nicht bestehen. Das *Einzige*, worum in dieser Frage
Streit besteht, ist, ob Access Provider nach § 7
JugendmediendiensteStaatsVertrag (JMStV) einen Jugendschutzbeauftragten
bestimmen müssen. Die wohl herrschende Meinung sagt: Nein
(Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, C.H. Beck, 2.
Auflage, 2011, § 7 JMStV Rn. 5 mit weiteren Nachweisen).

Wenn die Stadt Augsburg sich dazu rechtlich beraten lassen will, lässt
sich dafür sicher jemand finden, bin auch gerne bei der Suche
behilflich. Aber die Antwort wird nicht anders lauten.

Viele Grüße
Reto

-- GPG-Fingerprint: D574 7822 C7A8 D132 1521 5F57 C1EA B4C4 D126

-- 
GPG-Fingerprint: D574 7822 C7A8 D132  1521 5F57 C1EA B4C4 D126


Mehr Informationen über die Mailingliste WLANnews