[WLANnews] Jugenschutz beim Internetzugang: Pseudoargument oder hat das wirklich nen Hintergrund?

Christoph Franzen christophfranzen at googlemail.com
Mi Jul 17 14:36:32 CEST 2013


Am Wed, 17 Jul 2013 10:11:12 +0200 schrieb Steini
<freifunk at total-connection.net>:

Hallo,

> Wo ich mir jetzt juristisch unsicher bin is der Jugendschutz. Daher
> die Frage an Euch, an alle die was wissen:
> * Isses irgendwo verpflichtend vorgeschrieben, dass Freifunk, das ja
> potentiell von nem 6jährigen genutzt werden kann, eine Art
> Jugendschutz vornehmen muss.

es ist ERLAUBT, sein privates WLAN nicht zu verschlüsseln und die SSID
auf HIER-KOSTENLOS-SURFEN zu stellen, man wird dann nur gerne für
Rechtsverletzungen anderer an die Wand genagelt.

Gleiches gilt für Vereine und Unternehmen.

Schließlich filtern die Kommerz-Provider in der Regel auch nicht, deren
Kunden ja meist volljährig sind, wenn nicht, hat ein
Sorgeberechtigter den Persilschein unterschrieben.

Letztere sind es auch, die dafür sorgen müssen, daß ihr Kind im
Internet keinen Mist baut und nicht auf Verbrecher reinfällt.

Straßen und Haustüren haben auch keine Kindersicherungen.

> So wie's z.B. Bibliotheken oder
> Arbeitgeber machen, die Azubi's haben, die U18 sind?
> * Auf was berufen sich die Firmen wgn. den Azubis oder Betreiber von
> Bibliotheken, etc?

Mein Ex-Arbeitgeber hat's nicht gemacht. Die haben teils einfach Schiß
und manche Filter sind „gewachsen“, um ausufernder Zweckentfremdung
vorzubeugen.

Christoph
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