[WLANnews] Jugenschutz beim Internetzugang: Pseudoargument oder hat das wirklich nen Hintergrund?

Johannes Meyer mail at meyerjohannes.de
Mi Jul 17 10:27:21 CEST 2013


Hallo Steini, Guten Tag Zusammen,

Thema Jugendschutz habe ich bei vielen Diskussionen hier. Freifunk
nimmt angeblich den Eltern das Recht Ihnen Schützlingen den
Internetzugang zu zerstören.
Hardware Sicherstellen wäre ja auch zu einfach.

Es wäre top, wenn es da eine juristische Klärung geben könnte.

Grüße
Johannes

Am 17. Juli 2013 10:11 schrieb Steini <freifunk at total-connection.net>:
> Hallo zusammen,
>
> in Augsburg is grad die Diskussion im Gange, wie und ob man ein
> öffentliches WLAN mit den Freifunkern zusammen machen könnte. Die
> städtische IT-Abteilung hat schon mal nen kommerziellen Anbieter
> vorgeschlagen und einen Dringlichkeitsantrag mit allerlei Zusätzen
> garniert, die mir sauer aufstoßen: Jugendschutzfilter (und das sagen se
> sogar selber, der nicht 100%ig is), Einschränkungen der Protkolle auf
> HTTP(S) und IMAP(S), POP3(S) und Nutzungserschwernis wie Zwangstrennung
> nach einer Stunde + 15 Minuten Wartezeit vor Wiedereinwahl... ich breche
> hier ab, ich denke den meisten kommt schon das Abendessen wieder hoch.
>
> Wo ich mir jetzt juristisch unsicher bin is der Jugendschutz. Daher die
> Frage an Euch, an alle die was wissen:
> * Isses irgendwo verpflichtend vorgeschrieben, dass Freifunk, das ja
> potentiell von nem 6jährigen genutzt werden kann, eine Art Jugendschutz
> vornehmen muss. So wie's z.B. Bibliotheken oder Arbeitgeber machen, die
> Azubi's haben, die U18 sind?
> * Auf was berufen sich die Firmen wgn. den Azubis oder Betreiber von
> Bibliotheken, etc?
>
> Danke für eure Hilfe!
>
> Ciao
>
> Steini
>
> P.S. Ich bin grad so zugeschissen mit Arbeit, dass wir hier in Augsburg
> Freifunk bekommen, dass ich garnich dazukomme, alles sauber zu
> dokumentieren. Ich versuch Euch/Dir bei Zeiten zu antworten!
> _______________________________________________
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