[WLANnews] Jugenschutz beim Internetzugang: Pseudoargument oder hat das wirklich nen Hintergrund?

Steini freifunk at total-connection.net
Mi Jul 17 10:11:12 CEST 2013


Hallo zusammen,

in Augsburg is grad die Diskussion im Gange, wie und ob man ein
öffentliches WLAN mit den Freifunkern zusammen machen könnte. Die
städtische IT-Abteilung hat schon mal nen kommerziellen Anbieter
vorgeschlagen und einen Dringlichkeitsantrag mit allerlei Zusätzen
garniert, die mir sauer aufstoßen: Jugendschutzfilter (und das sagen se
sogar selber, der nicht 100%ig is), Einschränkungen der Protkolle auf
HTTP(S) und IMAP(S), POP3(S) und Nutzungserschwernis wie Zwangstrennung
nach einer Stunde + 15 Minuten Wartezeit vor Wiedereinwahl... ich breche
hier ab, ich denke den meisten kommt schon das Abendessen wieder hoch.

Wo ich mir jetzt juristisch unsicher bin is der Jugendschutz. Daher die
Frage an Euch, an alle die was wissen:
* Isses irgendwo verpflichtend vorgeschrieben, dass Freifunk, das ja
potentiell von nem 6jährigen genutzt werden kann, eine Art Jugendschutz
vornehmen muss. So wie's z.B. Bibliotheken oder Arbeitgeber machen, die
Azubi's haben, die U18 sind?
* Auf was berufen sich die Firmen wgn. den Azubis oder Betreiber von
Bibliotheken, etc?

Danke für eure Hilfe!

Ciao

Steini

P.S. Ich bin grad so zugeschissen mit Arbeit, dass wir hier in Augsburg
Freifunk bekommen, dass ich garnich dazukomme, alles sauber zu
dokumentieren. Ich versuch Euch/Dir bei Zeiten zu antworten!


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