[WLANnews] Freifunk wiederbeleben (update oder zweiter Versuch)

Allan Wegan allanwegan at allanwegan.de
Mi Jan 2 03:07:17 CET 2013


> ich erwarte schon von jedem autor, dass sie offen als
> person auftritt und ihren text mit ihrem namen zeichnet. tut sie dies
> nicht, dann bin ich sofort skeptisch. und sie sollte auch deutlich
> machen, aus welchem geografischen raum sie schreibt.

Man sollte die anonyme Meinungsäußerung unterstützen, statt überall
Klarnamen einzufordern. Was ist ein Recht auf anonyme Meinungsäußerung
(in DE haben wir sowas) denn wert, wenn die Gesellschaft auch ohne
staatlichen Zwang überall Realnamennennung einfordert, sich also quasi
selbst zum Büttel macht?


> an der tatsache, dass auch in freifunk-gruppen die behinderung und
> blockierung von filesharing  system unterstuetzt wird, um in den
> genuss einiger geringen vorteile zu kommen, zeigt den mangel an
> grundverstaendnis in diesen gruppen.

Ich glaube, hier fehlen ein par Grundlagen:

In Deutschland gibt es eine faktische Gefahr, von windigen Anwälten als
"Störer" kostenpflichtig abgemahnt zu werden, wenn über den eigenen
Internetzugang rechtsverletzende Datenströme laufen. Siehe dazu auch
"Operation Störerhaftung" auf dieser Liste. Meist geht es um
P2P-Filesharing urheberrechtlich geschützter Medien. Aber theoretisch
betrifft dies auch "Beleidigungen" in Web-Foren und anderes.

Es gibt gegen diese reale Gefahr ein par mehr oder weniger sicher
funktionierende Abwehrmaßnahmen:

- Aufklärung jedes Nutzers über die unerlaubten Aktivitäten.
Ja, eigendlich muss jeder Bürger sich selbst über die Gesetzeslage
informiert halten. Aber die vorige Aufklärung der Nutzer hat bereits
mehrfach vor Gericht Schaden für den
Internetzugang-Zurverfügungstellenden abgewandt. Recht und
Rechtsprechung folgen eben nicht immer dem gesunden Menschenverstand...
Der Schutz durch Vorabbelehrung wirkt im Zweifelsfall erst vor Gericht.
Man hat also trotzdem erst mal den Papierkram und muss sich um
Abmahnungen kümmern - auch wenn man am Ende vieleicht nicht bezahlen muss.
Umsetzbar ist die Vorabbelehrung momentan nur sicher mit einer
Splash-Seite. Aus naheliegenden Gründen ist eine solche für die meisten
Freifunker (zum Glück) keine Option.

- Blockierung bestimmter Aktivitäten.
Wenn die Tat nicht stattfindet, gibts kein Opfer und damit auch keinen,
der einen abmahnt. Der rechtliche Schutz ist also recht gut - natürlich
nur bezüglich der blockierten Verhaltensweisen. Normalerweise versucht
man bei dieser Methode das "Illegale Filesharing" zu blockieren, weil
davon das größte rechtliche Risiko ausgeht.
Manche machen das plump über Portsperren oder Limitierung der Anzahl
gleichzeitiger Verbindungen. Andere setzen möglicherweise DPI ein - ja,
genau das, was auch staatliche Überwacher oder Mobilfunkkonzerne
verwenden. Dabei ist die False-Positive-Rate normalerweise recht hoch
oder die Schutzwirkung gering (Portblockaden sind leicht zu umgehen,
P2P-Filesharing wird heutzuteg nicht mehr nur für illegale Aktivitäten
genutzt).
Auch dies ist (ebenfalls zum Glück) aus ebenfalls naheliegenden Gründen
keine Option für die meisten Freifunker.

- "Anonymisierung" der Herkunft des Datenverkehrs.
Wenn keiner weiß, woher die Datenströme kommen, ist der
Internetzugang-Zurverfügungstellende disbezüglich vor rechtlichen
Angriffen sicher. Das Risiko juristischer angriffe wird auf
VPN-Zugangsanbieter (meist im Ausland) abgewälzt, die sich darauf
spezialisiert haben, mit sowas umzugehen und keine Verkehrsdaten speichern.
Solche VPN-zugänge gibt es unzuverlässig kostenlos und zuverlässiger
ungefär ab 5 Euro im Monat. Der gesamte Datenverkehr ins und vom
Internet wird über VPN durch deren Server geleitet und ist von außen ab
dort nicht weiter zurückverfolgbar.
Dies ist momentan der Weg, den ausreichend informierte Freifunker gehen.
Es gibt, abseits der Sperre von SMTP durch nahezu alle seriösen
VPN-Anbieter und dem zwischengeschalteten NAT, keine Einschränkungen im
Datenverkehr. P2P-Filesharing funktioniert, die Tabs im Browser zeigen
nach dem Öffnen die richtige Seite.

Die letzte Lösung ist momentan die juristisch sicherste (in DE), wenn
man bei der Auswahl des Anbieters und Impelementierung des VPN-Zungangs
sauber arbeitet.

Es gibt tatsächlich (leider) ein par Freifunk-Communities, die
Splash-Seiten oder gar Portsperrungen, Verbindungslimits (und vieleicht
gar DPI?) einsetzen, um sich in trügerischer Sicherheit vor Abmahnungen
zu wiegen. Aber ich denke, das sind Ausnahmen. Die meisten Freifunker
wollen sehr wahrscheinlich wirklich ein freies Netz und keins, dass die
ersten HTTP-Anfragen umbiegt oder Dienste blockiert, weil irgendwer da
"was Illegales" mit machen könnte.


> dass in den freifunk-gruppen die gedanken an andere routing-prinzipien
> auf der grundlage einer anderen IP-adress-definition ausgeblendet
> werden, weil sie nicht im oeffentlichen raum diskutiert werden, zeigt
> die selbstbeschraenkung so mancher freifunk-gruppen und ihrer akteure.

Hier, im Norden (zumindest in Lübeck, Hamburg und Kiel), gibts Batman
(advanced) innerhalb des Freifunknetzes. Das ist quasi Routing auf
Ethernet-Level. Zwischen den Netzen wird wohl klassisch BGP geroutet.
Was hast du daran auszusetzen?


> freifunk-net als ein netzwerk lokaler gruppen, die die ziele einer
> globalen oeffnung des internet fuer freien und kostenlosen transport
> mit minimalem aufwand vefolgen und dies praktisch organisieren.

Das ist größtenteils der Ist-Zustand.



-- 
Allan Wegan
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