[WLANnews] FAZ: Mein Internet ist dein Internet
Puck.152
puck.152 at dietpunk.com
Do Jul 30 13:18:08 CEST 2009
> […]
Von E-Mail Fehlern habe ich keine Ahnung, deshalb nur MHO zu dem, was
ich glaube zu begreifen.
>
>>> Der Berliner Freifunk etwa wird von einem gemeinnützigenVerein
>>> betrieben
>> falsche aussage, eindeutig!
>
> a) Was ist eine falsche Aussage?
> b) Was wäre die richtige Aussage?
>
Falsch ist, dass der Verein (gemeint ist wohl der Verein "Freie Netze
e.V." das Netz betreibt. Die Aufgabe des Vereins ist - soweit mir das
ohne Kenntnis der Satzung zu beantworten möglich ist - die Bildung der
interessierten Öffentlichkeit über Netzwerke im Allgemeinen und freie
im Besonderen und die Unterstützung damit verbundener Projekte.
Richtig wäre die Aussage: Das Netz wird von der Freifunk Community
betrieben. (Eigentlich ist jeder einzelne nur Betreiber seines/r
Knoten, dass daraus mit anderen unabhängigen Betreibern ein Netz
zustande kommt ist gewollt, aber nicht Grundlage für den Betrieb des
einzelnen Knotens. - Wegen Details verweise ich auf die Ausführungen
von Reto.)
>
>>> Menschen günstig miteinander und mit dem Internetverbinden.
>> Niemand hat die Absicht ein internet zuerreichen ;) --- Das klingt
>> schon wieder sehr nachbringefunk und da hat wer wahrscheinlich
>> nicht denSinn und nutzen eines freien Netzes verstanden.
>
> c) Was ist Bringefunk?
> d) Was wäre die richtige Bezeichnung? (Und worin unterscheidet diese
> sich von ersterem?)
> e) Was ist der Sinn (und Nutzen) eines freien Netzes?
> Das ist doch die "Menschen günstig miteinander und
> mit dem Internet verbinden", oder?
>
Sinn und Nutzen des freien Netzes ist es u.a.: Die (Weiter)Entwicklung
von Netzwerktechnik (z.B. OLSR, BATMAN etc..), die Verbreitung eigenen
ggf. netzinternen oder lokalen oder sonst wie von Benutzern
generierter Inhalte … und dann kommt irgendwann die nicht garantierte
Möglichkeit unter Nutzung eines Freifunknetzes Internetdienste nutzen
zu können.
>>> Und das Recht kann hier wie dort mit der Entwicklungkaum Schritt
>>> halten.
>> Schauen wir mal wer den Sprint überlebt.
>
> Gemeint ist wohl "Entwicklung vs. Recht".
> Ich glaube es gewinnt das Recht, Freifunk kann sich in D nicht
> gegen das (geschriebene) Recht stellen. Wenn dort etwas stört,
> muß das Recht geändert werden.
ÄHM … Nein! Grundsätzlich kann das Recht immer nur eine bestehende
Situation wiederspiegeln, darstellen und zu regeln versuchen. Deshalb
ist es naturgemäß einen Schritt hinterher. (Ein wirklicher Wettlauf
ist also nicht gegeben.) Freifunk könnte sich dennoch gegen die
Rechtsordnung stellen - tut er derzeit nicht - dann wäre die Frage:
Was kann die Rechtsordnung gegen Freifunk als Ganzes (nichts, wg. og.
verteilter Betreibersituation) oder den Einzelnen tun (… schon mehr,
da möchte ich aber nicht ins Detail gehen).
>
>>> "Offenes W-LAN ist in Deutschland faktisch verboten"
>> Wo steht das? Wer behauptet das? Wer hat hier wasnicht verstanden?
>
> f) Was heißt: "Wer hat hier was nicht verstanden?"?
> War das ein Vorwurf? Wenn ja, warum wird er dann als
> Frage formuliert, auf die man ja dann wohl antworten soll?
Offenes WLAN ist in Deutschland weder explizit, implizit noch faktisch
verboten. Verschiedene Gerichtsurteile und fragwürdiges Handeln der
Justiz haben aber dafür gesorgt, dass eine gewisse, teilweise
berechtigte, Unruhe bei den Betreibern offener WLAN Anschlüsse mit
Verbindung in das Internet besteht.
Auch der Betrieb eines offenen Netzes ist nicht verboten und bedarf
nicht einmal einer Genehmigung. Der Versuch einer Freifunk Gemeinde,
der ggf. bestehenden Meldeauflage für den Betrieb eines TK-Netzes bei
der Bundesnetzagentur nachzukommen wurde von dort sinngemäß mit: "Das
interessiert uns doch nicht." beschieden.
[…]
Jochen
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