[WLANnews] FAZ: Mein Internet ist dein Internet

Stefan / Keksdosenmann autoverkauf at keksdosenmann.de
Do Jul 30 14:50:55 CEST 2009


Danke Puck - Jochen

Ich möchte mich bei dir, Thomas, entschuldigen, dass ich in meiner oft  
zynischen Art versucht habe die Dinge, die mir im Text aufgefallen  
sind, zu makieren.
Jochen hatte gut aufgezeigt, wo meine Punkte lagen. Ich gebe zu, das  
konstrukt Freifunk ist sehr unübersichtlich. Aber Halbwissen in ein  
Artikel zu verfassen und dass dann zu verkaufen find ich einfach unter  
aller Kanone. Naja. Vielleicht wird es beim nächsten mal besser.
Am 30.07.2009 um 13:18 schrieb Puck.152:

>> […]
>
> Von E-Mail Fehlern habe ich keine Ahnung, deshalb nur MHO zu dem,  
> was ich glaube zu begreifen.
>
>>
>>>> Der Berliner Freifunk etwa wird von einem gemeinnützigenVerein  
>>>> betrieben
>>> falsche aussage, eindeutig!
>>
>> a) Was ist eine falsche Aussage?
>> b) Was wäre die richtige Aussage?
>>
>
> Falsch ist, dass der Verein (gemeint ist wohl der Verein "Freie  
> Netze e.V." das Netz betreibt. Die Aufgabe des Vereins ist - soweit  
> mir das ohne Kenntnis der Satzung zu beantworten möglich ist - die  
> Bildung der interessierten Öffentlichkeit über Netzwerke im  
> Allgemeinen und freie im Besonderen und die Unterstützung damit  
> verbundener Projekte.
>
> Richtig wäre die Aussage: Das Netz wird von der Freifunk Community  
> betrieben. (Eigentlich ist jeder einzelne nur Betreiber seines/r  
> Knoten, dass daraus mit anderen unabhängigen Betreibern ein Netz  
> zustande kommt ist gewollt, aber nicht Grundlage für den Betrieb des  
> einzelnen Knotens. - Wegen Details verweise ich auf die Ausführungen  
> von Reto.)
>
>>
>>>> Menschen günstig miteinander und mit dem Internetverbinden.
>>> Niemand hat die Absicht ein internet zuerreichen ;) --- Das klingt  
>>> schon wieder sehr nachbringefunk und da hat wer wahrscheinlich  
>>> nicht denSinn und nutzen eines freien Netzes verstanden.
>>
>> c) Was ist Bringefunk?
>> d) Was wäre die richtige Bezeichnung? (Und worin unterscheidet  
>> diese sich von ersterem?)
>> e) Was ist der Sinn (und Nutzen) eines freien Netzes?
>>  Das ist doch die "Menschen günstig miteinander und
>>  mit dem Internet verbinden", oder?
>>
>
> Sinn und Nutzen des freien Netzes ist es u.a.: Die  
> (Weiter)Entwicklung von Netzwerktechnik (z.B. OLSR, BATMAN etc..),  
> die Verbreitung eigenen ggf. netzinternen oder lokalen oder sonst  
> wie von Benutzern generierter Inhalte … und dann kommt irgendwann  
> die nicht garantierte Möglichkeit unter Nutzung eines Freifunknetzes  
> Internetdienste nutzen zu können.
>
>>>> Und das Recht kann hier wie dort mit der Entwicklungkaum Schritt  
>>>> halten.
>>> Schauen wir mal wer den Sprint überlebt.
>>
>> Gemeint ist wohl "Entwicklung vs. Recht".
>> Ich glaube es gewinnt das Recht, Freifunk kann sich in D nicht
>> gegen das (geschriebene) Recht stellen. Wenn dort etwas stört,
>> muß das Recht geändert werden.
>
> ÄHM … Nein! Grundsätzlich kann das Recht immer nur eine bestehende  
> Situation wiederspiegeln, darstellen und zu regeln versuchen.  
> Deshalb ist es naturgemäß einen Schritt hinterher. (Ein wirklicher  
> Wettlauf ist also nicht gegeben.) Freifunk könnte sich dennoch gegen  
> die Rechtsordnung stellen - tut er derzeit nicht - dann wäre die  
> Frage: Was kann die Rechtsordnung gegen Freifunk als Ganzes (nichts,  
> wg. og. verteilter Betreibersituation) oder den Einzelnen tun (…  
> schon mehr, da möchte ich aber nicht ins Detail gehen).
>
>>
>>>> "Offenes W-LAN ist in Deutschland faktisch verboten"
>>> Wo steht das? Wer behauptet das? Wer hat hier wasnicht verstanden?
>>
>> f) Was heißt: "Wer hat hier was nicht verstanden?"?
>>  War das ein Vorwurf? Wenn ja, warum wird er dann als
>>  Frage formuliert, auf die man ja dann wohl antworten soll?
>
> Offenes WLAN ist in Deutschland weder explizit, implizit noch  
> faktisch verboten. Verschiedene Gerichtsurteile und fragwürdiges  
> Handeln der Justiz haben aber dafür gesorgt, dass eine gewisse,  
> teilweise berechtigte, Unruhe bei den Betreibern offener WLAN  
> Anschlüsse mit Verbindung in das Internet besteht.
>
> Auch der Betrieb eines offenen Netzes ist nicht verboten und bedarf  
> nicht einmal einer Genehmigung. Der Versuch einer Freifunk Gemeinde,  
> der ggf. bestehenden Meldeauflage für den Betrieb eines TK-Netzes  
> bei der Bundesnetzagentur nachzukommen wurde von dort sinngemäß mit:  
> "Das interessiert uns doch nicht." beschieden.
>
> […]
>
> Jochen
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