[WLANnews] (forw) Re: [ak-vorrat] Fragen zur VDS vom FBNDD

Daniel Paufler dpaufler at leo34.net
Fr Mai 11 16:07:09 CEST 2007


Hallo

>> Frage 2: Es heisst ja auch, dass Privatpersonen loggen sollen, sofern sie 
>> einen offenes W-LAN betreiben. Was genau muss hier geloggt werden?
>>
Uhh - wo steht denn, dass Privatpersonen Daten erheben sollen? Imo ist
das eine Falsche Argumentation der "WLAN-Anwälte". Wenn du loggst, dann
kannst du deine Unschuld beweisen. Hallo?
a) Datenrechtlich ist das äußerst bedenklich
b) Die Schuld muss bewiesen werden

> Siehe
> http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/78/86/#Umsetzung_in_Deutschland
Die Frage für mich bleibt, ist ein Verein ein "4. Anbieter von
Internetzugangsdiensten"?

"Auch Privatpersonen sind zur Speicherung verpflichtet, etwa wenn sie
kostenlos einen öffentlichen WLAN-Zugang oder einen E-Mail-Dienst anbieten."

Anbieten oder offenlassen?

Also wie ich das sehen, werde ich also als Privatperson zum speichern
verdonnert? Echt?

Grüße

Daniel

-- 
Dipl. Inf. (FH) Daniel Paufler
Angewandte Informatik - Computer Aided Facility Managemnt



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