[WLANnews] (forw) Re: [ak-vorrat] Fragen zur VDS vom FBNDD

Benjamin Hagemann benny at benny.de
Fr Mai 11 14:53:25 CEST 2007


und hier die Antwort:

----- Forwarded message from Patrick Breyer <P.Breyer at daten-speicherung.de> -----

Sender: ml-bounces at ak-vds.de
From: Patrick Breyer <P.Breyer at daten-speicherung.de>
Subject: Re: [ak-vorrat] Fragen zur VDS vom FBNDD
Date: Thu, 10 May 2007 19:51:00 +0200
Message-ID: <46435B84.2030802 at daten-speicherung.de>
To: Mailingliste des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung <ml at ak-vds.de>
Delivered-To: 12-ml at ak-vds.de

Markus schrieb:
> Hallo,
> 
> am Sonntag wurde ich vom Freien Buergernetz Dresden e.V. mit ein paar Fragen 
> zur VDS angesprochen, die ich nicht beantworten konnte.
> 
> Konkret folgendes:
> Muss das Buergernetz, fuer dessen ~1000 Mitglieder ein nahezu stadtweites WLAN 
> zur Verfuegung steht, ebenfalls die Protokollierung durchfuehren? Es handelt
> sich dabei um einen e.V., dessen Mitgliedbeitrag fuer den Verein erhoben wird 
> und in dem Sinne keine direkte Gebuehr das W-LAN darstellt. In anderen 
> Worten, es ist kein kommerzieller und auch kein per se frei (im Sinne von 
> offen) zugaenglicher Betreiber.
> 
Gute Frage. Es hängt davon ab, ob ein Dienst für die Öffentlichkeit
vorliegt oder eine geschlossene Benutzergruppe.

Beim Bürgernetz kann einerseits jeder Mitglied werden. Andererseits wird
der Dienst nicht direkt für die Öffentlichkeit angeboten, sondern man
muss Mitglied werden.

Die Frage der Einordnung kann ich dir letztverbindlich nicht
beantworten. Empfehlung: Frage bei der Bundesnetzagentur nach.

> Frage 2: Es heisst ja auch, dass Privatpersonen loggen sollen, sofern sie 
> einen offenes W-LAN betreiben. Was genau muss hier geloggt werden?
> 
Siehe
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/78/86/#Umsetzung_in_Deutschland

> Eine Frage von mir waere auch noch, was diese privaten W-LAN Daten bringen, 
> wenn man von seinen "Nutzern", ausser bestenfalls der MAC Adresse der 
> Netzwerkkarte, gar keine Informationen hat. Oder muss man in Zukunft auch 
> Personendaten erheben?
> 
In der Gesetzesbegründung heißt es ausdrücklich, von der erweiterten
Identifizierungspflicht in § 111 TKG sollen DSL-Anschlüsse erfasst
werden. Es ist also zu befürchten, dass auch WLANs darunter fallen würden.

Die Identifizierungspflicht soll für alle gelten, die
"Anschlusskennungen" vergeben. Der Begriff ist nicht definiert. Man
könnte argumentieren, dass schon eine IP-Adresse, über die man Daten
empfangen kann, eine "Anschlusskennung" ist. Dann würden auch offene
WLANs unter die Identifizierungspflicht fallen (Name, Anschrift,
Geburtsdatum...).

Gruß,
Patrick

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ML at ak-vds.de
http://lists.ak-vds.de/mailman/listinfo/ml
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ciao, Benny
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