[Freifunk Franken] Update2

Florian Schimmer f.schimmer at posteo.de
Di Jan 26 01:29:59 CET 2016



Am 26.01.2016 00:16 schrieb Tim Niemeyer:
> Moin Flo
> 
> Am Montag, den 25.01.2016, 23:46 +0100 schrieb Florian Schimmer:
>> Hallo Leute,
>> 
>> da das Thema, ob wir uns als Freifunker für die Flüchtlings-Thematik
>> zuständig fühlen oder nicht, jetzt zweimal aufkam:
>> 
>> Wenn ich sehe, wie viel Leute sich hier damit befassen und wie viel
>> mediale Aufmerksamkeit und neue "Mitglieder" wir durch das Thema
>> bekommen, bin ich mir sicher, dass das mittlerweile genauso zu uns
>> gehört, wie der Rest. Ich verstehe nicht, warum wir das trennen 
>> sollten?
> Wir sollten das mMn auf keinen Fall trennen. Wenn wir/$jemand es tun
> würde, würde ich mein Engagement bei aux komplett raus ziehen. Mein
> Hobby ist Freifunk, wenn ich damit auch den Flüchtlingen helfen kann
> gut. Gern auch etwas darüber hinaus. Aber ich habe keine Lust in meiner
> Freizeit ein Hotspot-Netz für Flüchtlinge zu bauen. Da lassen sich
> andere dicke für bezahlen.
> 
> Wenn wir als Mittel zum Zweck einen Verein/etc für die Flüchtline
> gründen, okay. Können wir/du/$jemand machen.
> 
> Diese Instanz kann gerne im
> Freifunk Netz interagieren und helfen. Aber wenn das vom Freifunk
> getrennt wird ist es eben kein Freifunk mehr, oder zumindest ein
> anderes.

ja, 100% bei dir. Eigene hood und eigenes gw, wie jetzt auch. Nie was 
anderes aussagen wollen

> 
>> Was ist da der Hintergrund?
>> 
>> Zum Thema F3Netze:
>> 
>> Hier der komplette Auszug aus der Ablehnung:
>> 
>> ----
>> Der Verein Zweck des Vereins ist mit Hilfe von Router ein möglichst 
>> frei
>> zugängliches
>> Kommunikationsnetzwerk zu schaffen, das auch den Zugang zum Internet
>> ermöglicht, aber auch die
>> Kommunikation der User untereinander.
>> Forschung im Sinne der Abgabenordnung ( § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO ) ist die
>> geistige Tätigkeit
>> mit dem Ziele, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise
>> neue Erkenntnisse zu gewinnen
>> (BT-Drucksache V / 4335, S.4).
>> Der Verein mag zwar sicherlich neue Erkenntnisse gewinnen, jedoch ist
>> nicht ersichtlich
>> und zweifelhaft wie der Verein diese Ergebnisse wissenschaftlich
>> aufbereiten möchte.
>> Die Satzung bekräftigt vielmehr, dass es sich bei der Verbreitung und
>> Aufrechterhaltung
>> freier Netzwerke um den Zweck des Vereins handelt.
>> Die Zurverfügungstellung von Zugängen ist jedoch selbst kein
>> gemeinnütziger Zweck.
>> Er dient den privaten als auch den geschäftlichen Interessen der 
>> Nutzer.
>> Die Nutzer erhalten dadurch eine vielmehr eine unentgeltliche 
>> Zuwendung.
>> Auch die Volksbildung wird dadurch nicht gefördert.
>> Der Vereinszweck ist nicht ausschließlich auf die Bildung gerichtet.
>> Würde der Verein z.B. in Schulen Bildungsveranstaltungen unternehmen,
>> wäre dies erfüllt (so z.B. § 2 Nr. 4 der Satzung).
>> Dies ist jedoch nicht der ausschließliche Zwecke des Vereins, was 
>> jedoch
>> zwingend nötig wäre.
>> Die Zurverfügungstellung ist hierbei nicht das Mittel zur
>> Zweckerfüllung, sondern ein selbständiger Zweck.
>> ----
>> 
>> Dabei ist der letzte Satz wohl der Interessanteste. Ich interpretiere
>> das so:
>> 
>>   Um die Gemeinnützigkeit zu bekommen, darf der Hauptzweck des Vereins
>> nicht der Betrieb eines Netzwerkes sein sondern unsere Infrastruktur 
>> nur
>> ein Werkzeug zum erfüllen des Zwecks. Der Zweck muss für uns so 
>> gewählt
>> werden, dass er Investitionen in die Infrastruktur rechtfertigt. Dann
>> sollte das auch mit der Gemeinnützigkeit kein Problem sein.
> Ja, das ist auch richtig. So hat es vermutlich auch der Finanzbeamte
> gemeint. Was du aber vergessen hast ist, dass die ganze Diskussion
> hiernach weiterging. Afaik hatte ich dir die Korrespondenz und den
> aktuellen Stand auch extra nochmal zugeschickt.
> 
> Tim
> 
> _______________________________________________
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> franken at freifunk.net
> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/franken-freifunk.net



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