[Freifunk Franken] Update2

Tim Niemeyer tim.niemeyer at mastersword.de
Di Jan 26 00:16:08 CET 2016


Moin Flo

Am Montag, den 25.01.2016, 23:46 +0100 schrieb Florian Schimmer:
> Hallo Leute,
> 
> da das Thema, ob wir uns als Freifunker für die Flüchtlings-Thematik 
> zuständig fühlen oder nicht, jetzt zweimal aufkam:
> 
> Wenn ich sehe, wie viel Leute sich hier damit befassen und wie viel 
> mediale Aufmerksamkeit und neue "Mitglieder" wir durch das Thema 
> bekommen, bin ich mir sicher, dass das mittlerweile genauso zu uns 
> gehört, wie der Rest. Ich verstehe nicht, warum wir das trennen sollten?
Wir sollten das mMn auf keinen Fall trennen. Wenn wir/$jemand es tun
würde, würde ich mein Engagement bei aux komplett raus ziehen. Mein
Hobby ist Freifunk, wenn ich damit auch den Flüchtlingen helfen kann
gut. Gern auch etwas darüber hinaus. Aber ich habe keine Lust in meiner
Freizeit ein Hotspot-Netz für Flüchtlinge zu bauen. Da lassen sich
andere dicke für bezahlen.

Wenn wir als Mittel zum Zweck einen Verein/etc für die Flüchtline
gründen, okay. Können wir/du/$jemand machen. Diese Instanz kann gerne im
Freifunk Netz interagieren und helfen. Aber wenn das vom Freifunk
getrennt wird ist es eben kein Freifunk mehr, oder zumindest ein
anderes.

> Was ist da der Hintergrund?
> 
> Zum Thema F3Netze:
> 
> Hier der komplette Auszug aus der Ablehnung:
> 
> ----
> Der Verein Zweck des Vereins ist mit Hilfe von Router ein möglichst frei 
> zugängliches
> Kommunikationsnetzwerk zu schaffen, das auch den Zugang zum Internet 
> ermöglicht, aber auch die
> Kommunikation der User untereinander.
> Forschung im Sinne der Abgabenordnung ( § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO ) ist die 
> geistige Tätigkeit
> mit dem Ziele, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise 
> neue Erkenntnisse zu gewinnen
> (BT-Drucksache V / 4335, S.4).
> Der Verein mag zwar sicherlich neue Erkenntnisse gewinnen, jedoch ist 
> nicht ersichtlich
> und zweifelhaft wie der Verein diese Ergebnisse wissenschaftlich 
> aufbereiten möchte.
> Die Satzung bekräftigt vielmehr, dass es sich bei der Verbreitung und 
> Aufrechterhaltung
> freier Netzwerke um den Zweck des Vereins handelt.
> Die Zurverfügungstellung von Zugängen ist jedoch selbst kein 
> gemeinnütziger Zweck.
> Er dient den privaten als auch den geschäftlichen Interessen der Nutzer.
> Die Nutzer erhalten dadurch eine vielmehr eine unentgeltliche Zuwendung.
> Auch die Volksbildung wird dadurch nicht gefördert.
> Der Vereinszweck ist nicht ausschließlich auf die Bildung gerichtet.
> Würde der Verein z.B. in Schulen Bildungsveranstaltungen unternehmen, 
> wäre dies erfüllt (so z.B. § 2 Nr. 4 der Satzung).
> Dies ist jedoch nicht der ausschließliche Zwecke des Vereins, was jedoch 
> zwingend nötig wäre.
> Die Zurverfügungstellung ist hierbei nicht das Mittel zur 
> Zweckerfüllung, sondern ein selbständiger Zweck.
> ----
> 
> Dabei ist der letzte Satz wohl der Interessanteste. Ich interpretiere 
> das so:
> 
>   Um die Gemeinnützigkeit zu bekommen, darf der Hauptzweck des Vereins 
> nicht der Betrieb eines Netzwerkes sein sondern unsere Infrastruktur nur 
> ein Werkzeug zum erfüllen des Zwecks. Der Zweck muss für uns so gewählt 
> werden, dass er Investitionen in die Infrastruktur rechtfertigt. Dann 
> sollte das auch mit der Gemeinnützigkeit kein Problem sein.
Ja, das ist auch richtig. So hat es vermutlich auch der Finanzbeamte
gemeint. Was du aber vergessen hast ist, dass die ganze Diskussion
hiernach weiterging. Afaik hatte ich dir die Korrespondenz und den
aktuellen Stand auch extra nochmal zugeschickt.

Tim




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