[Freifunk Franken] Freifunk WLAN in Flüchtlingsunterkünften

Ralph A. Schmid, dk5ras ralph at schmid.xxx
Fr Apr 29 12:34:00 CEST 2016


Hallöchen,

ich hatte gerade einen Anruf eines Journalisten von http://krautreporter.de,
zu diesem Thema, und der hätte sehr gerne sehr rasch weitere Informationen,
wer bei der Regierung so argumentiert, und auch weitere Hintergründe. Wem
darf ich die Kontaktdaten weiterleiten, wer mag da mit einspringen? Was ich
so weiß, das habe ich (ausdrücklich als persönliche Meinung, nicht in
Vertretung einer Community oder so) bereits vermittelt, aber andere von euch
stecken da tiefer drin :)

Danke, und viele Grüße!

Ralph.



>-----Original Message-----
>From: franken [mailto:franken-bounces at freifunk.net] On Behalf Of Ralph
>Lindner
>Sent: Friday, April 29, 2016 11:38
>To: franken at freifunk.net
>Subject: [Freifunk Franken] Freifunk WLAN in Flüchtlingsunterkünften
>
>liebe Freifunker,
>
>Unerfreuliches gibt es bzgl. WLAN für Flüchtlingsunterkünfte zu berichten.
>
>In einem heutigen Schreiben teilt die Regierung von Mittelfranken mir mit:
>
>"Nach der Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes soll der
Bargeldbedarf
>für Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie möglich durch
>Sachleistungen ersetzt werden. Als Sachleistung ist dabei auch die
>Zurverfügungstellung eines WLAN-Zugangs anzusehen.
>Für die Bedarfe, die im Wege der Sachleistung befriedigt werden, dürfen
keine
>zusätzlichen Geldleistungen erbracht werden.
>Sofern und soweit für einzelne Abteilungen der Einkommens- und
>Verbrauchsstichprobe (EVS) als rechtliche Grundlage zur Neubemessung der
>sozialrechtlichen Regelsätze Sachleistungen erbracht werden, darf der Wert
der
>Sachleistung die für die jeweilige Abteilung zur Auszahlung veranschlagten
>Beträge nach der Verkehrsanschauung nicht unterschreiten.
>Für die Bereitstellung von kostenlosem Internet ist jedoch davon
auszugehen,
>dass der Wert dieser Sachleistung den veranschlagten Betrag in Abteilung 8
>(Nachrichtenübermittlung) der o.g. EVS vollumfänglich aufzehrt.
>Es handelt sich um eine bloße Rechenposition. Es ist daher ausreichend,
dass die
>ausgegebenen Sachleistungen die Bedarfe der Abteilung im Schwerpunkt
>befriedigen und abdecken.
>Es spielt für die Kürzung auch grundsätzlich keine Rolle, ob staatliche
>Einrichtungen oder Dritte den WLAN-Zugang ermöglichen.
>Zwar führen Spenden von Privaten nicht zur Kürzung des sog.
>Taschengeldes. Eine Kürzung erfolgt aber dann, wenn die Sachleistungen
durch
>den Freistaat Bayern unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt
werden.
>Im Falle von WLAN erfolgt eine mittelbare Zurverfügungstellung durch den
>Freistaat Bayern, wenn und soweit für die Installation und den Betrieb der
WLAN-
>Router staatliche Einrichtungen (einschließlich kommunaler Notunterkünfte
der
>Erstunterbringung von
>Asylbewerbern) benutzt werden. Dies löst dann die Kürzung des sog.
>Taschengeldes aus.
>Zwar erspart sich der Staat durch die Nutzung der von Dritten zur Verfügung
>gestellten Sachleistungen eine entsprechende Leistungsgewährung gegenüber
>den Asylbewerbern. Aus diesem Grund sollten die Kosten der von Dritten
>dargebotenen Sachleistungen übernommen werden, sofern dafür üblicherweise
>ein Entgelt zu erbringen wäre.
>Allerdings wäre auch in diesem Fall eine Kürzung des Taschengeldes
>vorzunehmen.
>Wird die Sachleistung gleichwohl unentgeltlich der Unterkunft zur Verfügung
>gestellt, ist dem Staat hieraus kein Vorwurf zu machen. Das Angebot von
WLAN
>stellt sich aufgrund der Überlassung von Räumlichkeiten, elektrischem Strom
etc.
>ähnlich wie bei einer Kleiderkammer, die auch von Dritten mit Spenden
bestückt
>wird, als staatliche Leistungsgewährung an alle Asylbewerber dar."
>
>Quelle: E-Mail vom 29.04.2016 von der Regierung von Mittelfranken
>
>
>Zusammengefasst kann man sagen:
>Erbringen Ehrenamtliche unter Einbeziehung staatlicher Ressourcen (z. B.
>Räume, vielleicht auch Mitarbeiter) Leistungen kostenlos, so gilt diese
>Sachleistung als erbracht und der Wert dieser Leistung wird von der zu
zahlenden
>Geldleistung abgezogen.
>
>Falls Ehrenamtliche dem Staat helfen wollen Kosten zu sparen, ohne das
>Versorgungsniveau der Hilfsbedürftigen zu verbessern, können sie
weitermachen
>wie bisher.
>
>Falls Ehrenamtliche nicht riskieren wollen, dass für ihre Leistung ein
Abzug bei den
>Flüchtlingen erfolgt bedeutet dies:
>KEINE LEISTUNGEN MEHR IN FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTEN ODER UNTER
>BETEILIGUNG VON STAATLICHEN ODER VOM STAAT BEAUFTRAGTER DRITTER
>ERBRINGEN, WENN MAN NICHT RISKIEREN WILL, DASS DIESE LEISTUNG ZU
>EINEM ABZUG BEI DER GELDLEISTUNG FÜHRT.
>
>Das gilt für WLAN (wenn es in den Gebäuden der Unterkunft installiert ist),
aber
>ebenso für andere Sachleistungen, wie Kleiderkammer, Deutschkurse,
>Lebensmittelspenden etc.
>
>mMn. das Ende des Ehrenamtes, wem meine Meinung interessiert, der findet
sie
>hier: http://helferkreis-eibach-maiach.de/2016/04/wem-helfen-wir/
>
>Ich für meinen Teil nehme aus dieser Erfahrung mit, dass es umso wichtiger
ist, in
>den Stadtteilen für Freifunk zu werben, z. B. Imbisse, Cafés, Biergärten -
ein
>Freifunk-Netz überall ist die beste Gewähr dafür, dass AUCH Flüchtlinge es
>benutzen können ohne einen Abzug zu riskieren.
>
>Und ganz nebenbei offenbart der Staat Bayern seine Intention für das tolle
>"BayernWLAN" von Herrn Dr. Söder. Hat es erst mal seine geplante
Ausbaustufe
>erreicht wird der Staat mit Sicherheit bei allen Leistungsbeziehern die
Pauschale
>für Telekommunikation kürzen.
>(Ich nehme Wetten darauf an, dass dies kommen wird - wer mag dagegen
>halten?)
>
>Auch dies kann evtl. durch einen starken Freifunk abgewendet werden.
>_______________________________________________
>franken mailing list
>franken at freifunk.net
>http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/franken-freifunk.net




Mehr Informationen über die Mailingliste franken