[Freifunk Franken] Freifunk WLAN in Flüchtlingsunterkünften

Patrik Herrscher patrikherrscher at googlemail.com
Fr Apr 29 12:03:07 CEST 2016


Nun ja. Bei der Sozialhilfe z.B. herrscht ja auch das
Nachrangigkeitsprinzip. Wenn die Leistung durch etwas anderes
sichergestellt wird, dann bekommt man auch kein Geld.
Also grundsätzlich finde ich hat das schon so seine Richtigkeit. Die Frage
ist, ob die Höhe des Abzugs so Ok ist, da denke ich mal würden 5 Euro auch
reichen.

Viele Grüße

Patrik

Am 29. April 2016 um 11:56 schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras <ralph at schmid.xxx
>:

> Moin,
>
> ziemlich dreist. Wäre mal interessant, auf welcher Rechtsgrundlage die
> sowas
> behaupten...
>
> Viele Grüße
>
> Ralph.
>
> > -----Original Message-----
> > From: franken [mailto:franken-bounces at freifunk.net] On Behalf Of Ralph
> > Lindner
> > Sent: Friday, April 29, 2016 11:38 AM
> > To: franken at freifunk.net
> > Subject: [Freifunk Franken] Freifunk WLAN in Flüchtlingsunterkünften
> >
> > liebe Freifunker,
> >
> > Unerfreuliches gibt es bzgl. WLAN für Flüchtlingsunterkünfte zu
> berichten.
> >
> > In einem heutigen Schreiben teilt die Regierung von Mittelfranken mir
> mit:
> >
> > "Nach der Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes soll der
> > Bargeldbedarf für Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie
> > möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Als Sachleistung ist dabei
> auch
> > die Zurverfügungstellung eines WLAN-Zugangs anzusehen.
> > Für die Bedarfe, die im Wege der Sachleistung befriedigt werden, dürfen
> > keine zusätzlichen Geldleistungen erbracht werden.
> > Sofern und soweit für einzelne Abteilungen der Einkommens- und
> > Verbrauchsstichprobe (EVS) als rechtliche Grundlage zur Neubemessung der
> > sozialrechtlichen Regelsätze Sachleistungen erbracht werden, darf der
> Wert
> > der Sachleistung die für die jeweilige Abteilung zur Auszahlung
> > veranschlagten Beträge nach der Verkehrsanschauung nicht unterschreiten.
> > Für die Bereitstellung von kostenlosem Internet ist jedoch davon
> > auszugehen, dass der Wert dieser Sachleistung den veranschlagten Betrag
> in
> > Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung) der o.g. EVS vollumfänglich
> aufzehrt.
> > Es handelt sich um eine bloße Rechenposition. Es ist daher ausreichend,
> dass
> > die ausgegebenen Sachleistungen die Bedarfe der Abteilung im Schwerpunkt
> > befriedigen und abdecken.
> > Es spielt für die Kürzung auch grundsätzlich keine Rolle, ob staatliche
> > Einrichtungen oder Dritte den WLAN-Zugang ermöglichen.
> > Zwar führen Spenden von Privaten nicht zur Kürzung des sog.
> > Taschengeldes. Eine Kürzung erfolgt aber dann, wenn die Sachleistungen
> > durch den Freistaat Bayern unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung
> gestellt
> > werden. Im Falle von WLAN erfolgt eine mittelbare Zurverfügungstellung
> > durch den Freistaat Bayern, wenn und soweit für die Installation und den
> > Betrieb der WLAN-Router staatliche Einrichtungen (einschließlich
> > kommunaler Notunterkünfte der Erstunterbringung von
> > Asylbewerbern) benutzt werden. Dies löst dann die Kürzung des sog.
> > Taschengeldes aus.
> > Zwar erspart sich der Staat durch die Nutzung der von Dritten zur
> Verfügung
> > gestellten Sachleistungen eine entsprechende Leistungsgewährung
> > gegenüber den Asylbewerbern. Aus diesem Grund sollten die Kosten der
> > von Dritten dargebotenen Sachleistungen übernommen werden, sofern
> > dafür üblicherweise ein Entgelt zu erbringen wäre.
> > Allerdings wäre auch in diesem Fall eine Kürzung des Taschengeldes
> > vorzunehmen.
> > Wird die Sachleistung gleichwohl unentgeltlich der Unterkunft zur
> Verfügung
> > gestellt, ist dem Staat hieraus kein Vorwurf zu machen. Das Angebot von
> > WLAN stellt sich aufgrund der Überlassung von Räumlichkeiten,
> elektrischem
> > Strom etc. ähnlich wie bei einer Kleiderkammer, die auch von Dritten mit
> > Spenden bestückt wird, als staatliche Leistungsgewährung an alle
> > Asylbewerber dar."
> >
> > Quelle: E-Mail vom 29.04.2016 von der Regierung von Mittelfranken
> >
> >
> > Zusammengefasst kann man sagen:
> > Erbringen Ehrenamtliche unter Einbeziehung staatlicher Ressourcen (z. B.
> > Räume, vielleicht auch Mitarbeiter) Leistungen kostenlos, so gilt diese
> > Sachleistung als erbracht und der Wert dieser Leistung wird von der zu
> > zahlenden Geldleistung abgezogen.
> >
> > Falls Ehrenamtliche dem Staat helfen wollen Kosten zu sparen, ohne das
> > Versorgungsniveau der Hilfsbedürftigen zu verbessern, können sie
> > weitermachen wie bisher.
> >
> > Falls Ehrenamtliche nicht riskieren wollen, dass für ihre Leistung ein
> Abzug
> > bei den Flüchtlingen erfolgt bedeutet dies:
> > KEINE LEISTUNGEN MEHR IN FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTEN ODER UNTER
> > BETEILIGUNG VON STAATLICHEN ODER VOM STAAT BEAUFTRAGTER DRITTER
> > ERBRINGEN, WENN MAN NICHT RISKIEREN WILL, DASS DIESE LEISTUNG ZU
> > EINEM ABZUG BEI DER GELDLEISTUNG FÜHRT.
> >
> > Das gilt für WLAN (wenn es in den Gebäuden der Unterkunft installiert
> ist),
> > aber ebenso für andere Sachleistungen, wie Kleiderkammer, Deutschkurse,
> > Lebensmittelspenden etc.
> >
> > mMn. das Ende des Ehrenamtes, wem meine Meinung interessiert, der
> > findet sie hier: http://helferkreis-eibach-maiach.de/2016/04/wem-helfen-
> > wir/
> >
> > Ich für meinen Teil nehme aus dieser Erfahrung mit, dass es umso
> wichtiger
> > ist, in den Stadtteilen für Freifunk zu werben, z. B. Imbisse, Cafés,
> Biergärten
> > - ein Freifunk-Netz überall ist die beste Gewähr dafür, dass AUCH
> Flüchtlinge
> > es benutzen können ohne einen Abzug zu riskieren.
> >
> > Und ganz nebenbei offenbart der Staat Bayern seine Intention für das
> tolle
> > "BayernWLAN" von Herrn Dr. Söder. Hat es erst mal seine geplante
> > Ausbaustufe erreicht wird der Staat mit Sicherheit bei allen
> > Leistungsbeziehern die Pauschale für Telekommunikation kürzen.
> > (Ich nehme Wetten darauf an, dass dies kommen wird - wer mag dagegen
> > halten?)
> >
> > Auch dies kann evtl. durch einen starken Freifunk abgewendet werden.
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> > franken mailing list
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