[Freifunk Franken] Freifunk WLAN in Flüchtlingsunterkünften

Ralph A. Schmid, dk5ras ralph at schmid.xxx
Fr Apr 29 11:56:00 CEST 2016


Moin,

ziemlich dreist. Wäre mal interessant, auf welcher Rechtsgrundlage die sowas
behaupten...

Viele Grüße

Ralph.

> -----Original Message-----
> From: franken [mailto:franken-bounces at freifunk.net] On Behalf Of Ralph
> Lindner
> Sent: Friday, April 29, 2016 11:38 AM
> To: franken at freifunk.net
> Subject: [Freifunk Franken] Freifunk WLAN in Flüchtlingsunterkünften
> 
> liebe Freifunker,
> 
> Unerfreuliches gibt es bzgl. WLAN für Flüchtlingsunterkünfte zu berichten.
> 
> In einem heutigen Schreiben teilt die Regierung von Mittelfranken mir mit:
> 
> "Nach der Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes soll der
> Bargeldbedarf für Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie
> möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Als Sachleistung ist dabei
auch
> die Zurverfügungstellung eines WLAN-Zugangs anzusehen.
> Für die Bedarfe, die im Wege der Sachleistung befriedigt werden, dürfen
> keine zusätzlichen Geldleistungen erbracht werden.
> Sofern und soweit für einzelne Abteilungen der Einkommens- und
> Verbrauchsstichprobe (EVS) als rechtliche Grundlage zur Neubemessung der
> sozialrechtlichen Regelsätze Sachleistungen erbracht werden, darf der Wert
> der Sachleistung die für die jeweilige Abteilung zur Auszahlung
> veranschlagten Beträge nach der Verkehrsanschauung nicht unterschreiten.
> Für die Bereitstellung von kostenlosem Internet ist jedoch davon
> auszugehen, dass der Wert dieser Sachleistung den veranschlagten Betrag in
> Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung) der o.g. EVS vollumfänglich
aufzehrt.
> Es handelt sich um eine bloße Rechenposition. Es ist daher ausreichend,
dass
> die ausgegebenen Sachleistungen die Bedarfe der Abteilung im Schwerpunkt
> befriedigen und abdecken.
> Es spielt für die Kürzung auch grundsätzlich keine Rolle, ob staatliche
> Einrichtungen oder Dritte den WLAN-Zugang ermöglichen.
> Zwar führen Spenden von Privaten nicht zur Kürzung des sog.
> Taschengeldes. Eine Kürzung erfolgt aber dann, wenn die Sachleistungen
> durch den Freistaat Bayern unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung
gestellt
> werden. Im Falle von WLAN erfolgt eine mittelbare Zurverfügungstellung
> durch den Freistaat Bayern, wenn und soweit für die Installation und den
> Betrieb der WLAN-Router staatliche Einrichtungen (einschließlich
> kommunaler Notunterkünfte der Erstunterbringung von
> Asylbewerbern) benutzt werden. Dies löst dann die Kürzung des sog.
> Taschengeldes aus.
> Zwar erspart sich der Staat durch die Nutzung der von Dritten zur
Verfügung
> gestellten Sachleistungen eine entsprechende Leistungsgewährung
> gegenüber den Asylbewerbern. Aus diesem Grund sollten die Kosten der
> von Dritten dargebotenen Sachleistungen übernommen werden, sofern
> dafür üblicherweise ein Entgelt zu erbringen wäre.
> Allerdings wäre auch in diesem Fall eine Kürzung des Taschengeldes
> vorzunehmen.
> Wird die Sachleistung gleichwohl unentgeltlich der Unterkunft zur
Verfügung
> gestellt, ist dem Staat hieraus kein Vorwurf zu machen. Das Angebot von
> WLAN stellt sich aufgrund der Überlassung von Räumlichkeiten, elektrischem
> Strom etc. ähnlich wie bei einer Kleiderkammer, die auch von Dritten mit
> Spenden bestückt wird, als staatliche Leistungsgewährung an alle
> Asylbewerber dar."
> 
> Quelle: E-Mail vom 29.04.2016 von der Regierung von Mittelfranken
> 
> 
> Zusammengefasst kann man sagen:
> Erbringen Ehrenamtliche unter Einbeziehung staatlicher Ressourcen (z. B.
> Räume, vielleicht auch Mitarbeiter) Leistungen kostenlos, so gilt diese
> Sachleistung als erbracht und der Wert dieser Leistung wird von der zu
> zahlenden Geldleistung abgezogen.
> 
> Falls Ehrenamtliche dem Staat helfen wollen Kosten zu sparen, ohne das
> Versorgungsniveau der Hilfsbedürftigen zu verbessern, können sie
> weitermachen wie bisher.
> 
> Falls Ehrenamtliche nicht riskieren wollen, dass für ihre Leistung ein
Abzug
> bei den Flüchtlingen erfolgt bedeutet dies:
> KEINE LEISTUNGEN MEHR IN FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTEN ODER UNTER
> BETEILIGUNG VON STAATLICHEN ODER VOM STAAT BEAUFTRAGTER DRITTER
> ERBRINGEN, WENN MAN NICHT RISKIEREN WILL, DASS DIESE LEISTUNG ZU
> EINEM ABZUG BEI DER GELDLEISTUNG FÜHRT.
> 
> Das gilt für WLAN (wenn es in den Gebäuden der Unterkunft installiert
ist),
> aber ebenso für andere Sachleistungen, wie Kleiderkammer, Deutschkurse,
> Lebensmittelspenden etc.
> 
> mMn. das Ende des Ehrenamtes, wem meine Meinung interessiert, der
> findet sie hier: http://helferkreis-eibach-maiach.de/2016/04/wem-helfen-
> wir/
> 
> Ich für meinen Teil nehme aus dieser Erfahrung mit, dass es umso wichtiger
> ist, in den Stadtteilen für Freifunk zu werben, z. B. Imbisse, Cafés,
Biergärten
> - ein Freifunk-Netz überall ist die beste Gewähr dafür, dass AUCH
Flüchtlinge
> es benutzen können ohne einen Abzug zu riskieren.
> 
> Und ganz nebenbei offenbart der Staat Bayern seine Intention für das tolle
> "BayernWLAN" von Herrn Dr. Söder. Hat es erst mal seine geplante
> Ausbaustufe erreicht wird der Staat mit Sicherheit bei allen
> Leistungsbeziehern die Pauschale für Telekommunikation kürzen.
> (Ich nehme Wetten darauf an, dass dies kommen wird - wer mag dagegen
> halten?)
> 
> Auch dies kann evtl. durch einen starken Freifunk abgewendet werden.
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