[Freifunk Franken] Freifunk WLAN in Flüchtlingsunterkünften

Florian Schimmer f.schimmer at posteo.de
Fr Apr 29 12:35:52 CEST 2016


Hallo Patrik,

prinzipiell bin ich auch deiner Meinung.

Es gibt allerdings z.B. den Unterschied, dass die Flüchtlinge meist gar 
keine Möglichkeit haben,
einen Internetanschluss zu mieten. Ich kenne zwar Fälle, wo sich ein 
paar zusammen geschlossen haben und sich über einen Verwanden
mit deutscher Staatsangehörigkeit einen Internetanschluss legen lassen 
haben, allerdings ist das die Ausnahme und der Vermieter muss zustimmen.

Dann unterscheiden sich die Unterkünfte oft stark in Größe und 
Anbindung.

Wir haben z.B. den Fall, dass wir 100 Leute über eine 16MBit Leitung 
versorgen, wo momentan über die auch eher 5Mbit ankommen.
Hierfür 5€ im Monat/Person zu nehmen ist dann auch nicht angemessen.

Gut finde ich es, wie es manche Unterkünfte machen wollen, nämlich die 
Gesamt-Kosten auf alle Beteiligte umzulegen.
Das ist dann auch wieder näher an der Situation eines 
Sozialhilfe-Empfängers.

Die Stadt Nürnber z.B. wollte das professionell durch die Telekom 
erledigen lassen und pauschal 4€ Internet-Pauschale abziehen.
Wenn hier die Leistung stimmt, finde ich das auch ok.

Noch ein Unterschied zum Sozialhilfe-Empfänger ist, dass nur weil er 
sich einen WLAN-Gerät montiert, über der er z.B. das Freifunk-Signal des
Nachbarns weiter verteilt, ihm keine 34 € abgezogen werden müssen.

Lg,
Flo


Am 29.04.2016 12:03 schrieb Patrik Herrscher:
> Nun ja. Bei der Sozialhilfe z.B. herrscht ja auch das
> Nachrangigkeitsprinzip. Wenn die Leistung durch etwas anderes
> sichergestellt wird, dann bekommt man auch kein Geld.
> Also grundsätzlich finde ich hat das schon so seine Richtigkeit. Die
> Frage ist, ob die Höhe des Abzugs so Ok ist, da denke ich mal würden
> 5 Euro auch reichen.
> 
> Viele Grüße
> 
> Patrik
> 
> Am 29. April 2016 um 11:56 schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras
> <ralph at schmid.xxx>:
> 
>> Moin,
>> 
>> ziemlich dreist. Wäre mal interessant, auf welcher Rechtsgrundlage
>> die sowas
>> behaupten...
>> 
>> Viele Grüße
>> 
>> Ralph.
>> 
>>> -----Original Message-----
>>> From: franken [mailto:franken-bounces at freifunk.net] On Behalf Of
>> Ralph
>>> Lindner
>>> Sent: Friday, April 29, 2016 11:38 AM
>>> To: franken at freifunk.net
>>> Subject: [Freifunk Franken] Freifunk WLAN in
>> Flüchtlingsunterkünften
>>> 
>>> liebe Freifunker,
>>> 
>>> Unerfreuliches gibt es bzgl. WLAN für Flüchtlingsunterkünfte
>> zu berichten.
>>> 
>>> In einem heutigen Schreiben teilt die Regierung von Mittelfranken
>> mir mit:
>>> 
>>> "Nach der Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes soll der
>>> Bargeldbedarf für Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen so
>> weit wie
>>> möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Als Sachleistung
>> ist dabei
>> auch
>>> die Zurverfügungstellung eines WLAN-Zugangs anzusehen.
>>> Für die Bedarfe, die im Wege der Sachleistung befriedigt werden,
>> dürfen
>>> keine zusätzlichen Geldleistungen erbracht werden.
>>> Sofern und soweit für einzelne Abteilungen der Einkommens- und
>>> Verbrauchsstichprobe (EVS) als rechtliche Grundlage zur
>> Neubemessung der
>>> sozialrechtlichen Regelsätze Sachleistungen erbracht werden,
>> darf der Wert
>>> der Sachleistung die für die jeweilige Abteilung zur Auszahlung
>>> veranschlagten Beträge nach der Verkehrsanschauung nicht
>> unterschreiten.
>>> Für die Bereitstellung von kostenlosem Internet ist jedoch davon
>>> auszugehen, dass der Wert dieser Sachleistung den veranschlagten
>> Betrag in
>>> Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung) der o.g. EVS
>> vollumfänglich
>> aufzehrt.
>>> Es handelt sich um eine bloße Rechenposition. Es ist daher
>> ausreichend,
>> dass
>>> die ausgegebenen Sachleistungen die Bedarfe der Abteilung im
>> Schwerpunkt
>>> befriedigen und abdecken.
>>> Es spielt für die Kürzung auch grundsätzlich keine Rolle, ob
>> staatliche
>>> Einrichtungen oder Dritte den WLAN-Zugang ermöglichen.
>>> Zwar führen Spenden von Privaten nicht zur Kürzung des sog.
>>> Taschengeldes. Eine Kürzung erfolgt aber dann, wenn die
>> Sachleistungen
>>> durch den Freistaat Bayern unmittelbar oder mittelbar zur
>> Verfügung
>> gestellt
>>> werden. Im Falle von WLAN erfolgt eine mittelbare
>> Zurverfügungstellung
>>> durch den Freistaat Bayern, wenn und soweit für die Installation
>> und den
>>> Betrieb der WLAN-Router staatliche Einrichtungen (einschließlich
>>> kommunaler Notunterkünfte der Erstunterbringung von
>>> Asylbewerbern) benutzt werden. Dies löst dann die Kürzung des
>> sog.
>>> Taschengeldes aus.
>>> Zwar erspart sich der Staat durch die Nutzung der von Dritten zur
>> Verfügung
>>> gestellten Sachleistungen eine entsprechende Leistungsgewährung
>>> gegenüber den Asylbewerbern. Aus diesem Grund sollten die Kosten
>> der
>>> von Dritten dargebotenen Sachleistungen übernommen werden,
>> sofern
>>> dafür üblicherweise ein Entgelt zu erbringen wäre.
>>> Allerdings wäre auch in diesem Fall eine Kürzung des
>> Taschengeldes
>>> vorzunehmen.
>>> Wird die Sachleistung gleichwohl unentgeltlich der Unterkunft zur
>> Verfügung
>>> gestellt, ist dem Staat hieraus kein Vorwurf zu machen. Das
>> Angebot von
>>> WLAN stellt sich aufgrund der Überlassung von Räumlichkeiten,
>> elektrischem
>>> Strom etc. ähnlich wie bei einer Kleiderkammer, die auch von
>> Dritten mit
>>> Spenden bestückt wird, als staatliche Leistungsgewährung an
>> alle
>>> Asylbewerber dar."
>>> 
>>> Quelle: E-Mail vom 29.04.2016 von der Regierung von Mittelfranken
>>> 
>>> 
>>> Zusammengefasst kann man sagen:
>>> Erbringen Ehrenamtliche unter Einbeziehung staatlicher Ressourcen
>> (z. B.
>>> Räume, vielleicht auch Mitarbeiter) Leistungen kostenlos, so
>> gilt diese
>>> Sachleistung als erbracht und der Wert dieser Leistung wird von
>> der zu
>>> zahlenden Geldleistung abgezogen.
>>> 
>>> Falls Ehrenamtliche dem Staat helfen wollen Kosten zu sparen,
>> ohne das
>>> Versorgungsniveau der Hilfsbedürftigen zu verbessern, können
>> sie
>>> weitermachen wie bisher.
>>> 
>>> Falls Ehrenamtliche nicht riskieren wollen, dass für ihre
>> Leistung ein
>> Abzug
>>> bei den Flüchtlingen erfolgt bedeutet dies:
>>> KEINE LEISTUNGEN MEHR IN FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTEN ODER UNTER
>>> BETEILIGUNG VON STAATLICHEN ODER VOM STAAT BEAUFTRAGTER DRITTER
>>> ERBRINGEN, WENN MAN NICHT RISKIEREN WILL, DASS DIESE LEISTUNG ZU
>>> EINEM ABZUG BEI DER GELDLEISTUNG FÜHRT.
>>> 
>>> Das gilt für WLAN (wenn es in den Gebäuden der Unterkunft
>> installiert
>> ist),
>>> aber ebenso für andere Sachleistungen, wie Kleiderkammer,
>> Deutschkurse,
>>> Lebensmittelspenden etc.
>>> 
>>> mMn. das Ende des Ehrenamtes, wem meine Meinung interessiert, der
>>> findet sie hier:
>> http://helferkreis-eibach-maiach.de/2016/04/wem-helfen- [1]
>>> wir/
>>> 
>>> Ich für meinen Teil nehme aus dieser Erfahrung mit, dass es umso
>> wichtiger
>>> ist, in den Stadtteilen für Freifunk zu werben, z. B. Imbisse,
>> Cafés,
>> Biergärten
>>> - ein Freifunk-Netz überall ist die beste Gewähr dafür, dass
>> AUCH
>> Flüchtlinge
>>> es benutzen können ohne einen Abzug zu riskieren.
>>> 
>>> Und ganz nebenbei offenbart der Staat Bayern seine Intention für
>> das tolle
>>> "BayernWLAN" von Herrn Dr. Söder. Hat es erst mal seine geplante
>>> Ausbaustufe erreicht wird der Staat mit Sicherheit bei allen
>>> Leistungsbeziehern die Pauschale für Telekommunikation kürzen.
>>> (Ich nehme Wetten darauf an, dass dies kommen wird - wer mag
>> dagegen
>>> halten?)
>>> 
>>> Auch dies kann evtl. durch einen starken Freifunk abgewendet
>> werden.
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> Links:
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> [1] http://helferkreis-eibach-maiach.de/2016/04/wem-helfen-
> [2] http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/franken-freifunk.net
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