[WLANtalk] Anmeldepflicht WLAN für Gewerbe?

Kai 'wusel' Siering wusel at guetersloh.freifunk.net
Di Okt 21 21:06:46 CEST 2014


Hi,

schön, mit Dir direkt diskutieren zu können ;)

On 21/10/14 18:43, Reto Mantz wrote:
> b. Öffentlichkeit
> Das "öffentlich" ist in beiden Varianten (TK-Netz/TK-Dienst) praktisch 
> identisch.Das Merkmal der Öffentlichkeit ist gegeben, wenn der Dienst 
> für einen unbestimmten Personenkreis verfügbar ist.
>
> Für (reine) Mesh-Knoten (also Knoten, die lediglich den Datenverkehr 
> von anderen, ggf. öffentlich zugänglichen Knoten intern weiterleiten), 
> folgt bereits hieraus, dass eine Meldepflicht nicht gegeben ist. Diese 
> richten sich nicht an die Öffentlichkeit, sondern übertragen nur den 
> Datenverkehr, den ihnen die öffentlich zugänglichen Knoten zuleiten. 
> Unternehmens-WLANs (=solche, die nur für die Mitarbeiter zugänglich 
> sind, oder gelegentlich(!) mal einem Kunden) sind auch nicht öffentlich.
>
> Knoten, die durch Nutzer unmittelbar genutzt werden können, richten 
> sich dagegen an die Öffentlichkeit.

Äh. Technisch ist jeder Mesh-Knoten (normalerweise) auch für andere 
Nutzer nutzbar(!), das ist ja der Sinn des Meshs. Ausgenommen vielleicht 
Richtfunkstrecken, die man statt mit OpenWRT mit AirOS und dann gleich 
mit WPA2 statt offen betreibt (tut das wer?). Der Personenkreis mag zwar 
arg eingeschränkt sein (Quadcopter mit Knoten 50m neben der US-Botschaft 
auf x Metern Höhe) ...

> c. Gewerblich
> Gewerblich ist jede Tätigkeit, die zumindest mit der Absicht der 
> Kostendeckung angeboten wird.
>
> Privatpersonen werden (solange sie nicht Geld dafür nehmen), kaum 
> gewerblich handeln.

Bei einem Verein ist dann wieder zu beachten, was der Verein mit den 
Mitgliedsbeiträgen tut? Und was ist mit, wie bei uns, einem Verbund von 
Privatpersonen, die Technik sponsoren, die Knoten werden von den 
Aufstellern gekauft und mit IP und/oder Strom versorgt?

> d. Ergebnis
>
> - Reine Mesh-Knoten müssen nicht gemeldet werden.
> - Unternehmens-WLANs müssen nicht gemeldet werden.
> - Knoten, die durch Privatpersonen betrieben werden, müssen nicht 
> gemeldet werden.
> - Hotels, Cafes etc. werden in der Regel melden müssen.

Kannst Du in diesem Zusammenhang bitte »Betrieb«/»betrieben werden« 
einmal durchleuchten für Netze, die »komplettes Bridging« 
(http://kbu.freifunk.net/wiki/index.php?title=Netzwerk-Konfiguration#Komplettes_Bridging) 
machen (i. e. Gluon und andere z. B. von der Lübecker Firmware 
abgeleitete Setups)?
Konkret: Ich habe hier einen Knoten (mein Eigentum), der bietet 
guetersloh.freifunk.net an; Verkehr geht durch den fastd-Tunnel und 
meinen DSL-Router zum nächst besten FFGT-Gateway. Dem Knoten kann ich 
nur Strom und Uplink geben/nehmen, er vergibt keine IPs selber (v6-ULA 
aktuell, weil dezentral möglich, ja, darauf könnte aber verzichtet 
werden, öffentliche v6-Adresse kommt eh' vom Gateway). Betreibe ich 
diesen Knoten? Wohl ja. Betreibe ich damit aber ein TK-Netz bzw. einen 
TK-Dienst und bin somit meldepflichtig?

Und da das bei uns intern zumindest heiß und innig diskutiert wird: die 
BNetzA schreibt 
(http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html): 
»Die Vorlage einer Meldung nach § 6 TKG stellt weder ein Gütesiegel dar, 
noch erhält der Anbieter einen besonderen Status. Beispielsweise gilt 
ein Unternehmen durch Angabe einer Meldung nicht bereits als 
Internetserviceprovider.«

Das will man ja auch gar nicht, »Diensteanbieter« gem. §8 TMG ist das 
Ziel. Lt. §2 1. »ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische 
Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder 
den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten auf 
Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die 
die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam 
kontrolliert«, demnach würde ich ja erwarten, daß im Streitfall die 
tatsächlichen Umstände relevant sind, weniger eine Meldung, die ggf. gar 
nicht notwendig bis möglich wäre?

Ich bin mir mittlerweile soweit im Klaren, daß wir mit Freifunk 
Gütersloh ein »öffentliches Kommunikationsnetz« betreiben. In der 
Technik aktiv sind derzeit 2 Privatpersonen, die Außendarstellung bringt 
eine weitere voran, und ich würde die Zahl der semi-aktiven 
Sympathisanten auf derzeit ca. 5 tippen. Technik (Gateway-Server mit 
IP-Anbindung) sind komplett gesponsort (von uns), eine Kostendeckung 
wird an der Stelle nicht angestrebt; insofern fällt die Gewerblichkeit 
und damit die Meldepflicht? Falls nicht: wer muß melden? Wir sind kein 
Verein, wollen auch kein Verein werden.

MfG,
-kai

-- 
Freifunk-Initiative Gütersloh
℅ Kai Siering
Schalückstraße 107
33332 Gütersloh
  
info at guetersloh.freifunk.net
Tel.: (05241) 96 46 269

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