[WLANtalk] Anmeldepflicht WLAN für Gewerbe?

Sascha Mester sascha.mester at gmx.de
Di Okt 21 23:28:57 CEST 2014


Es gibt zu dem Thema etwas von Freifunk Bad Oeynhausen

http://www.freifunk-badoeynhausen.de/2014/10/anmeldung-eines-hotspots-bei-der-bundesnetzagentur/


Am 21.10.2014 21:06, schrieb Kai 'wusel' Siering:
> Hi,
>
> schön, mit Dir direkt diskutieren zu können ;)
>
> On 21/10/14 18:43, Reto Mantz wrote:
>> b. Öffentlichkeit
>> Das "öffentlich" ist in beiden Varianten (TK-Netz/TK-Dienst)
>> praktisch identisch.Das Merkmal der O?ffentlichkeit ist gegeben, wenn
>> der Dienst fu?r einen unbestimmten Personenkreis verfu?gbar ist.
>>
>> Für (reine) Mesh-Knoten (also Knoten, die lediglich den Datenverkehr
>> von anderen, ggf. öffentlich zugänglichen Knoten intern
>> weiterleiten), folgt bereits hieraus, dass eine Meldepflicht nicht
>> gegeben ist. Diese richten sich nicht an die Öffentlichkeit, sondern
>> übertragen nur den Datenverkehr, den ihnen die öffentlich
>> zugänglichen Knoten zuleiten. Unternehmens-WLANs (=solche, die nur
>> für die Mitarbeiter zugänglich sind, oder gelegentlich(!) mal einem
>> Kunden) sind auch nicht öffentlich.
>>
>> Knoten, die durch Nutzer unmittelbar genutzt werden können, richten
>> sich dagegen an die Öffentlichkeit.
>
> Äh. Technisch ist jeder Mesh-Knoten (normalerweise) auch für andere
> Nutzer nutzbar(!), das ist ja der Sinn des Meshs. Ausgenommen
> vielleicht Richtfunkstrecken, die man statt mit OpenWRT mit AirOS und
> dann gleich mit WPA2 statt offen betreibt (tut das wer?). Der
> Personenkreis mag zwar arg eingeschränkt sein (Quadcopter mit Knoten
> 50m neben der US-Botschaft auf x Metern Höhe) ...
>
>> c. Gewerblich
>> Gewerblich ist jede Ta?tigkeit, die zumindest mit der Absicht der
>> Kostendeckung angeboten wird.
>>
>> Privatpersonen werden (solange sie nicht Geld dafür nehmen), kaum
>> gewerblich handeln.
>
> Bei einem Verein ist dann wieder zu beachten, was der Verein mit den
> Mitgliedsbeiträgen tut? Und was ist mit, wie bei uns, einem Verbund
> von Privatpersonen, die Technik sponsoren, die Knoten werden von den
> Aufstellern gekauft und mit IP und/oder Strom versorgt?
>
>> d. Ergebnis
>>
>> - Reine Mesh-Knoten müssen nicht gemeldet werden.
>> - Unternehmens-WLANs müssen nicht gemeldet werden.
>> - Knoten, die durch Privatpersonen betrieben werden, müssen nicht
>> gemeldet werden.
>> - Hotels, Cafes etc. werden in der Regel melden müssen.
>
> Kannst Du in diesem Zusammenhang bitte »Betrieb«/»betrieben werden«
> einmal durchleuchten für Netze, die »komplettes Bridging«
> (http://kbu.freifunk.net/wiki/index.php?title=Netzwerk-Konfiguration#Komplettes_Bridging)
> machen (i. e. Gluon und andere z. B. von der Lübecker Firmware
> abgeleitete Setups)?
> Konkret: Ich habe hier einen Knoten (mein Eigentum), der bietet
> guetersloh.freifunk.net an; Verkehr geht durch den fastd-Tunnel und
> meinen DSL-Router zum nächst besten FFGT-Gateway. Dem Knoten kann ich
> nur Strom und Uplink geben/nehmen, er vergibt keine IPs selber (v6-ULA
> aktuell, weil dezentral möglich, ja, darauf könnte aber verzichtet
> werden, öffentliche v6-Adresse kommt eh' vom Gateway). Betreibe ich
> diesen Knoten? Wohl ja. Betreibe ich damit aber ein TK-Netz bzw. einen
> TK-Dienst und bin somit meldepflichtig?
>
> Und da das bei uns intern zumindest heiß und innig diskutiert wird:
> die BNetzA schreibt
> (http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html):
> »Die Vorlage einer Meldung nach § 6 TKG stellt weder ein Gütesiegel
> dar, noch erhält der Anbieter einen besonderen Status. Beispielsweise
> gilt ein Unternehmen durch Angabe einer Meldung nicht bereits als
> Internetserviceprovider.«
>
> Das will man ja auch gar nicht, »Diensteanbieter« gem. §8 TMG ist das
> Ziel. Lt. §2 1. »ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische
> Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder
> den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten
> auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person,
> die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam
> kontrolliert«, demnach würde ich ja erwarten, daß im Streitfall die
> tatsächlichen Umstände relevant sind, weniger eine Meldung, die ggf.
> gar nicht notwendig bis möglich wäre?
>
> Ich bin mir mittlerweile soweit im Klaren, daß wir mit Freifunk
> Gütersloh ein »öffentliches Kommunikationsnetz« betreiben. In der
> Technik aktiv sind derzeit 2 Privatpersonen, die Außendarstellung
> bringt eine weitere voran, und ich würde die Zahl der semi-aktiven
> Sympathisanten auf derzeit ca. 5 tippen. Technik (Gateway-Server mit
> IP-Anbindung) sind komplett gesponsort (von uns), eine Kostendeckung
> wird an der Stelle nicht angestrebt; insofern fällt die Gewerblichkeit
> und damit die Meldepflicht? Falls nicht: wer muß melden? Wir sind kein
> Verein, wollen auch kein Verein werden.
>
> MfG,
> -kai
>
> -- 
> Freifunk-Initiative Gütersloh
> c/o Kai Siering
> Schalückstraße 107
> 33332 Gütersloh
>  
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