[WLANtalk] Anmeldepflicht WLAN für Gewerbe?

Andreas Edler andreas at filmfacts.de
Mo Okt 20 13:56:34 CEST 2014


Hallo,

Am 20. Oktober 2014 13:34 schrieb Bjoern Franke <bjo at nord-west.org>:

> Wir erhielten heute folgende Rückmeldung von der BNetzA:
>
> "Für die von Ihnen beschriebene Tätigkeit ist eine Meldung nach § 6
> Telekommunikationsgesetz (TKG) vorzulegen. Da die Meldung nach § 6 TKG
> tätigkeits- und nicht gebietsbezogen erfolgen soll , ist nicht jeder
> einzelne / weitere Standort zu melden. Die Meldung hat formblattgebunden
> zu erfolgen. Das entsprechende Formular füge ich Ihnen bei."
>
> Wer hat denn bei dir die entsprechende Auskunft erteilt?

Das war Herr Georg Eisenberg, der auf meine folgende Anfrage:

############ Frage ############
Auf Ihrer Seite
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html
erklären Sie die Modalitäten für eine solche Meldung.

> Gewerblich in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die zumindest mit der
> Absicht der Kostendeckung der Öffentlichkeit angeboten wird.
> ...
> Öffentlichkeit ist jeder unbestimmte Personenkreis.

Diese Punkte sind fraglos gegeben, sofern sie sich nicht auf den
Betrieb des WLAN, sondern auf den normalen Geschäftsbetrieb beziehen.

Die Fragen die ich mir nun grundsätzlich stelle:

Ist die oben zitierte Angabe zum Gewerbe auf Ihrer Seite auf den
Betrieb des WLANs zu gewerblichen Zwecken gemünzt, oder ist damit der
grundsätzliche Betrieb irgendeines Gewerbes gemeint?
Müssen wir im Fall eines kommerziellen, externen Anbieters eine
Meldung gemäß § 6 Telekommunikationsgesetz abgeben?
Muss explizit im Fall des Betriebes eines "Freifunk-Knotens" eine
Meldung gemäß § 6 Telekommunikationsgesetz abgegeben werden?

Konkreter Fall:
Wir als [unser Unternehmen] würden ein öffentliches WLAN für unsere
Kunden und Mitarbeiter (Freifunk oder kommerzieller Anbieter)
betreiben. Dies ist jedoch nicht der Zweck unseres Gewerbes. Wir
betreiben das WLAN kostenlos für die Nutzer. Muss eine Meldung
abgegeben werden?

Ergänzung:
Würden im Fall "Freifunk" andere Gewerbetreibende in der Umgebung
ebenfalls einen Freifunk-Knoten aufstellen und ihren Kunden bzw. der
Allgemeinheit einen Zugang zu Diensten bereit stellen, müssten diese
ebenfalls eine Meldung gemäß § 6 Telekommunikationsgesetz abgeben,
auch wenn der Betrieb des (für die Kunden bzw. Allgemeinheit ebenfalls
kostenlosen) WLANs nicht der eigentliche Zweck des Gewerbes ist?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen im voraus! Gerne können
wir auch zu dem Thema telefonieren (habe aber leider keine
entsprechende Telefonnummer auf Ihrer Seite gefunden). Es wäre mir
jedoch lieb, wenn ich eine entsprechende Aussage zu den Fragen in
"zitierfähiger" Form per Mail oder Brief erhalte, damit ich damit im
Haus weiter arbeiten kann.
############

wie folgt antwortete:

############ Antwort ############
...
Wie Sie in Ihrer E-Mail beschreiben, ist der Zugang zum WLAN für die
Kunden kostenlos. Entsprechend besteht dann auch für [unser
Unternehmen] keine Meldepflicht nach § 6 TKG. Für eventuelle
Rückfragen stehe ich
Ihnen gerne zur Verfügung.
...
############

Auf telefonische Nachfrage wurde mir erklärt, dass sich der
Sachverhalt auch auf Cafés, Hotels oder andere Gastronomie bezieht.

Wer hat denn bei euch geantwortet und wie lautete die Frage?

Viele Grüße

Andreas
-- 
andreas at filmfacts.de                                       ICQ:4133249
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