[WLANtalk] Anmeldepflicht WLAN für Gewerbe?

Bjoern Franke bjo at nord-west.org
Mo Okt 20 14:15:30 CEST 2014


Moin Andreas,


> 
> Auf telefonische Nachfrage wurde mir erklärt, dass sich der
> Sachverhalt auch auf Cafés, Hotels oder andere Gastronomie bezieht.
> 
> Wer hat denn bei euch geantwortet und wie lautete die Frage?

Unsere Anfrage lautete wie folgt, beantwortet wurde sie von Ingetraud
Schwarzenberg:

---
wir, der Freifunk Oldenburg e.V. sind ein noch recht junger Verein, der
aus einem losen Zusammenschluss von an freien Funknetzwerken
interessierten Menschen entstanden ist und sich darum bemüht, in
Oldenburg und mittlerweile im Nordwesten Niedersachsens ein freies
öffentliches Netzwerk aufzubauen.

Bisher stehen die von uns dafür verwendeten handelsüblichen IEEE
802.11-Router mit höchstens 50mW Sendeleistung bei interessierten
Privatleuten, jedoch planen wir, in naher Zukunft, auch in
Geschäftsräumen hiesiger Gewerbetreibender Geräte aufzustellen.

In Vorbereitung dessen sind wir auf §6 TKG und die dort verankerte
Meldepflicht für "gewerblich öffentlich zugängliche
Telekommunikationsdienste" und bei weiterer Recherche auf die recht
dehnbare Definition des "gewerblichen" in diesem Zusammenhang sowie die
in § 109 TKG geregelte Benennung eines Sicherheitsbeauftragten gestoßen.

Wir haben dazu einige Fragen:

1.) Wir gehen davon aus, dass für die von uns bei Geschäftsleuten
aufgestellten Router eine Anmeldung erforderlich ist, da das Angebot
eines freien Internetzugangs so gewertet werden kann, dass sie nicht nur
aus altruistischen Motiven sondern auch zur Kundenwerbung dient.

Ist das korrekt?

2.) Ist es daher nötig die Anmeldung für jeden Standort einzeln
vorzunehmen oder gäbe es eine Möglichkeit (da ja zwar die Endgeräte bei
den Geschäftsleuten stehen, aber der eigentliche Großteil der
technischen Infrastruktur von unserem Verein betrieben wird) eine Art
"Sammelanmeldung" für unser gesamtes Freifunk-Netz durchzuführen? Und
falls das möglich wäre, wann müssten wir Änderungen an unserem System
bei der BNetzA melden? Bereits beim Installieren eines zusätzlichen
Routers oder erst bei einer Umfangreichen Veränderung der
zugrundeligenden Netzstruktur?

3.) Muss der zu benennende Sicherheitsbeauftragte eine natürliche Person
sein oder kann hier auch "Vorstand des Freifunk Oldenburg e.V." stehen?
Letzteres hätte für uns (und wahrscheinlich auch Sie) den Vorteil, dass
immer über das Handelsregister ein stets aktueller Ansprechpartner da
wäre und bei personellen Veränderungen oder Hobby-Aufgabe keine
Änderungsmeldung von uns erstellt und von Ihnen bearbeitet werden
müsste.


Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns diese Fragen beantworten
könnten, da wir Wert darauf legen, unsere Unternehmung gesetzeskonform
zu gestalten und nur ungerne auf beiden Seiten u.U. unnützen
bürokratischen Mehraufwand erzeugen wollen.
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Viele Grüße
bjo

-- 
xmpp bjo at schafweide.org 
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