[WLANtalk] Störerhaftung: Rechtsgutachten zu innerdeutschem Exit via X e. V.?

Daniel Paufler dpaufler at leo34.net
Do Okt 16 20:18:26 CEST 2014


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Hallo

On 16/10/14 07:14, Tobias Hachmer wrote:
> Hallo zusammen,
> 
> On 10/15/2014 07:02 PM, Juergen Neumann wrote:
>> nur um es noch mal ganz deutlich zu sagen:
>> 
>> Es gibt für ISPs keine Störerhaftung. Diese Fallen unter das 
>> Providerprivileg. Auch ein gemeinnütziger und nicht kommerzieller
>> Verein kann Provider werden. Gewerblich im Sinne des TKG heißt
>> weder, dass es sich um eine Firma handeln muss, noch dass mit der
>> Infrastruktur Geld verdient werden muss.
> 
> Dazu habe ich noch eine Frage:
> 
> 1. Ab wann gilt denn eine Freifunk Community als Provider? -
> Meldung bei der BNetzA? - RIPE Mitglied wie Rheinland e.V.? -
> Reicht ein eigenes AS?

Wenn eine rechtliche Entität sich als ISP bei der BNetzA registriert.
Als private Person oder loser Haufen von Leuten geht das nicht, darum
e.V.

> 
> 
>> Ermittlungen bei Straftaten
>> 
>> Im Falle von Straftaten wird sich die Staatsanwaltschaft bzw.
>> die Exekutive mit einem Auskunftsersuchen immer auch an den
>> Provider wenden, bzw. an die Instanz, die für sie erreichbar ist.
>> Gesucht wird der Mensch, der die Straftat begangen hat. (Es gibt
>> keine Mithaftung o.ä. für Provider). I.d.R. erfolgt eine
>> telefonische oder schriftliche Anfrage. Da der Nutzer des freien
>> WLANs bei Freifunk anonym ist, wird sich die Aussage darauf
>> beschränken (müssen), dass der Nutzer nicht bekannt ist, da der
>> Mensch ein anonymes WLAN Angebot genutzt hat.
> 
> Genau, aber wo ist denn an dieser Stelle der Unterschied ob eine 
> Community den Internet Verkehr über den Freie Netze e.V. bzw.
> Rheinland e.V. abwickelt? -> Denn für die meisten Communities
> existieren schon RIPE Handles.
Hier gibt es keinen Unterschied zwischen FFF e.V. und RL e.V.


> Nehmen wir mal an eine Freifunk Community hat einen Root Server
> bei Hetzner. Hetzner legt ein RIPE Handle an und damit steht die
> Community für deren zugeteilten IPv4-Netzen und IPv6-Netzen in der
> whois Datenbank. An dieser Stelle ist das Vorgehen doch identisch
> zu dem beim z.B. Rheinland e.V. Die Auskunftsersuche landen doch
> jetzt nicht bei Hetzner/Rheinland e.V. (Provider), sondern bei dem,
> der in der whois Datenbank steht (kein Provider?)?!

> 
> Mit diesem Hintergrund verstehe ich die Aussagen nicht, dass die 
> Störerhaftung entfällt, wenn man den Traffic über Freie Netze e.V.
> bzw. Rheinland e.V. abwickelt.

Der Unterschied ist tech-c / admin-c und ORG-Handle. Dem ORG-Handle
"gehören" die IPs, die tech-c und admin-c sind, wie die Namen schon
sagen, "nur" die technischen Ansprechpartner. Diese sind die
natürlichen Personen aus der Community - ähnlich admin und tech bei
.DE domains.

Grüße

Daniel

- -- 
Dipl. Inf. (FH) Daniel Paufler
Angewandte Informatik - Computer Aided Facility Management

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