[WLANtalk] Störerhaftung: Rechtsgutachten zu innerdeutschem Exit via X e. V.?

Tobias Hachmer tobias at hachmer.de
Do Okt 16 07:14:11 CEST 2014


Hallo zusammen,

On 10/15/2014 07:02 PM, Juergen Neumann wrote:
> nur um es noch mal ganz deutlich zu sagen: 
> 
> Es gibt für ISPs keine Störerhaftung. Diese Fallen unter das
> Providerprivileg. Auch ein gemeinnütziger und nicht kommerzieller Verein
> kann Provider werden. Gewerblich im Sinne des TKG heißt weder, dass es
> sich um eine Firma handeln muss, noch dass mit der Infrastruktur Geld
> verdient werden muss.

Dazu habe ich noch eine Frage:

1. Ab wann gilt denn eine Freifunk Community als Provider?
 - Meldung bei der BNetzA?
 - RIPE Mitglied wie Rheinland e.V.?
 - Reicht ein eigenes AS?


> Ermittlungen bei Straftaten
> 
> Im Falle von Straftaten wird sich die Staatsanwaltschaft bzw. die
> Exekutive mit einem Auskunftsersuchen immer auch an den Provider wenden,
> bzw. an die Instanz, die für sie erreichbar ist. Gesucht wird der
> Mensch, der die Straftat begangen hat. (Es gibt keine Mithaftung o.ä.
> für Provider). I.d.R. erfolgt eine telefonische oder schriftliche
> Anfrage. Da der Nutzer des freien WLANs bei Freifunk anonym ist, wird
> sich die Aussage darauf beschränken (müssen), dass der Nutzer nicht
> bekannt ist, da der Mensch ein anonymes WLAN Angebot genutzt hat.

Genau, aber wo ist denn an dieser Stelle der Unterschied ob eine
Community den Internet Verkehr über den Freie Netze e.V. bzw. Rheinland
e.V. abwickelt?
-> Denn für die meisten Communities existieren schon RIPE Handles.

Nehmen wir mal an eine Freifunk Community hat einen Root Server bei
Hetzner. Hetzner legt ein RIPE Handle an und damit steht die Community
für deren zugeteilten IPv4-Netzen und IPv6-Netzen in der whois
Datenbank. An dieser Stelle ist das Vorgehen doch identisch zu dem beim
z.B. Rheinland e.V.
Die Auskunftsersuche landen doch jetzt nicht bei Hetzner/Rheinland e.V.
(Provider), sondern bei dem, der in der whois Datenbank steht (kein
Provider?)?!

Mit diesem Hintergrund verstehe ich die Aussagen nicht, dass die
Störerhaftung entfällt, wenn man den Traffic über Freie Netze e.V. bzw.
Rheinland e.V. abwickelt.

Es wäre nett, wenn hier jemand nochmal etwas Licht ins Dunkle bringen
könnte.

Viele Grüße,
Tobias


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