[WLANtalk] Störerhaftung: Rechtsgutachten zu innerdeutschem Exit via X e. V.?

Bratstock bratstock at greifswald.freifunk.net
Do Okt 16 01:11:08 CEST 2014


Am 16.10.2014 00:39, schrieb Kai 'wusel' Siering:
> On 16/10/14 00:22, Bratstock wrote:
> 
>> Oder ist es bzgl. v6 ganz anders und alles viel einfacher und ich kann
>> es nur nicht sehen? Hier wäre es schön, wenn sich dazu mal jemand äußern
>> könnte, denn wir wollen in Greifswald gerne einen offiziellen Prefix
>> verteilen, wissen aber noch nicht so ganz wie ...
> 
> Ich denke, Jürgen hat das schon konkret und korrekt dargestellt:
> 
>> Es geht darum, ob die IP-Adresse, die am Tunnel-Ende das Gateway ins
>> Internet darstellt, einem Provider gehört oder nicht.

Das habe ich schon verstanden (denke ich). Bei IPv4 ist das ja noch
relativ einfach zu lösen. Jedoch ist es gerade bei IPv6 ja nicht mehr
das Gateway bzw. dessen IP-Adresse, welche zur Beauskunftung angefragt
wird, sondern die Adresse von dem konkreten Endgerät, welches den
angeblichen Verstoß begangen hat. Und das zugehörige Präfix wäre dann ja
dem Kunden, also der jeweiligen Freifunk-Gruppe zuzuordnen, die in den
meisten Fällen ja eben nicht als Provider agieren wird und damit der
Haftung unterliegt.

> Wie das erreicht wird, ist eine andere Geschichte; wichtig ist es eben,
> daß die IP-Adressen des Exit-Gateways mit einem Provider in Verbindung
> gebracht werden. Die technischen Lösungen von Freifunk Rheinland und des
> Fördervereins sind unterschiedlich, das Ziel ist identisch.

Ich nahm an, dass es hier auch um mögliche Lösungen geht, ohne sich als
Provider registrieren zu müssen. Zumal ich sicher nicht der Einzige bin,
der nach einer praktikablen Lösung sucht. Und gerade wenn es darum geht
auch ein globales IPv6-Präfix einzusetzen, wäre ein Lösungsansatz nicht
uninteressant.

Gruß Bratstock

> 
> MfG,
> -kai
> 


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