[WLANtalk] Störerhaftung: Rechtsgutachten zu innerdeutschem Exit via X e. V.?

Kai 'wusel' Siering wusel at guetersloh.freifunk.net
Mo Okt 13 23:51:45 CEST 2014


Moin,

ich gebe Dir teils recht, Marc-Andre, auf Dauer skaliert dies nicht 
wirklich. Aber aus imho anderen Gründen, s. u.

Aktuell ist das Problem wohl keins: Das Rheinländer Modell mit Routing 
und gre-Tunneln ist einfach einzusetzen, bringt aber das Problem des 
gehäuften Traffics mit sich. Pro Gateway fallen bei uns im Peak rd. 10 
MBit/sec Traffic derzeit an. Rechne ich mal grob diese 20 MBit/sec durch 
1000 MBit/sec einer GBit-Anbindung, sind 50 Communities wie Gütersloh 
über 1x GBit versorgbar. (Andere als unsere Verbrauchswerte habe ich 
leider nicht.) Andererseits, wenn 50 Communities ihre 10-20 EUR/Monat 
statt an einen ausländischen VPN-Anbieter an Freifunk Rheinland spenden, 
kommen auch Summen zusammen, die ggf. mehr als 1 GBit/sec dort ermöglichen.

Beim Förderverein besteht AFAIK derzeit nur die Möglichkeit, IPv6 (per 
IC-VPN-Tunnel) geroutet zu bekommen, für IPv4 werden eigene/lokale 
Ausgänge benötigt, wobei der Förderverein diese Netzbereiche 
'administrativ' übernimmt. Dies reduziert die Abhängigkeit von einem 
Standort und einer technischen Infrastruktur, skaliert lokal und damit 
in die Breite und ist somit eigentlich aus meiner Sicht die zu 
bevorzugende Lösung -- leider auch die technisch-organisatorisch 
kompliziertere.

Beide Wege bedingen lokale Ansprechpartner (echte, keine juristischen 
Personen), die auch in der RIPE-DB eingetragen werden -- anonym geht's 
auch dort nicht.

Bei beiden Lösungen stellt sich mir aber die Frage nach § 3 (2) 5. 
Alternative TKÜV  [1], nämlich den 10.000 "Teilnehmern oder sonstigen 
Nutzungsberechtigten". IANAL, aber ich denke doch, daß ein Freifunk-Netz 
"dem unmittelbaren teilnehmerbezogenen Zugang zum Internet" dient (nicht 
primär von der Idee eines Bürgernetzes vielleicht, grade am Anfang aber 
praktisch eher schon)? An der Stelle lauern mir die aktuellen Gefahren, 
die technischen Hürden sind imho zu meistern ...

MfG,
-kai

On 13/10/14 17:09, Marc-Andre Alpers wrote:
> Moin!
>
> Soviel Kapazität haben doch die als Provider registrierten Freifunker 
> Vereine gar nicht um alle Communities gut anbinden zu können. Und 
> nicht jede hat das Glück lokale Exits nutzen zu können geschweige denn 
> die Expertise so was aufzusetzen. Nicht jede Community hat Nerds die 
> das mal eben so einfach können. Einige sind einfach nur entstanden um 
> WLAN in Ihre Stadt zu bekommen, weil die Lokal Politik daran scheitert.
>
> Monic selbst hat mal geschrieben das sie den Weg, das jede Community 
> ein Verein werden muss nicht für richtig hält, wenn ich mich recht 
> erinnere. Finde gerade die Quelle nicht.
>
> Andererseits ist ein VPN Anbieter auch ein Provider in meinen Augen. 
> Ich bin gerne bereit einen Deutschen VPN Provider zu benutzen. Aber 
> ich muss bei allen persönliche Daten hinterlassen. Anonyme Anbieter 
> habe ich noch nicht gefunden.
>
> In sofern sehe ich keine wirkliche Alternative. Ansonsten bitte ein 
> OVPN File senden, welches mich mit dem Freifunk VPN verbindet.
>
>
> Am 13. Oktober 2014 16:48:55 MESZ, schrieb Juergen Neumann 
> <j.neumann at junes.eu>:
>
>     Hallo Marc-Andre,
>
>         Ich glaube es geht darum ob eine lokale Gruppe die sich
>         Freifunk nennt automatisch auch davon befreit ist. Oder wie
>         wird eine Lokale Gruppe Mitglied beim Freie Netze e.V. oder
>         Freifunk Rheinland. 
>
>
>     Nein. Darum geht es nicht. Es geht darum, ob die IP-Adresse, die am
>     Tunnel-Ende das Gateway ins Internet darstellt, einem Provider gehört
>     oder nicht.
>
>     Wenn also der VPN-Tunnel bei Freifunk Rheinland e.V. oder beim
>     Förderverein Freie Netzwerke e.V. terminiert, die beide als ISP
>     registriert sind, dann gibt es keine Störerhaftung, weil diese als ISP
>     unter das Providerprivileg fallen. So ist das.
>
>     Eine lokale Freifunk Gruppe kann alternativ dazu die VPN Gateways dieser
>     Verein zu nutzen, einen eigenen Verein gründen oder einen andere!
>       n
>     vorhanden Verein nutzen, der sich ebenfalls bei der BNetzA als Provider
>     registriert und über die RIPE einen eigenen AS bezieht über den das VPN
>     läuft. Entscheidend ist am Ende die Frage, ob der Traffic aus dem
>     offenen WLAN über die IP Adresse eines Providers ins Netz purzelt oder
>     nicht.
>
>     LG
>
>     JuergeN
>
>     Am Montag, den 13.10.2014, 15:04 +0200 schrieb Marc-Andre Alpers:
>
>         Moin! Ich glaube es geht darum ob eine lokale Gruppe die sich
>         Freifunk nennt automatisch auch davon befreit ist. Oder wie
>         wird eine Lokale Gruppe Mitglied beim Freie Netze e.V. oder
>         Freifunk Rheinland. Gruß Marc-Andre Alpers
>
>             Am 13.10.2014 um 12:55 schrieb Juergen Neumann
>             <j.neumann at junes.eu>: Hallo Kai, Reto hat dazu bereits ein
>             Buch geschrieben, in dem alles zum Thema ausführlich
>             abgehandelt wird: http://www.esv.info/978-3-503-15660-3
>             Die Rechtslage ist eindeutig: Der Verein ist als Provider
>             angemeldet und fällt wegen des Providerprivilegs (wie auch
>             jeder andere ISP) nicht unter die Störerhaftung. LG
>             JuergeN Am Sonntag, den 12.10.2014, 18:32 +0200 schrieb
>             Kai 'wusel' Siering:
>
>                 Moin, wir haben in Gütersloh ja zum Monatwechsel auch
>                 auf lokalen Exit umgestellt [1], die Vergangenheit
>                 holt uns aber ein; die Geschichte ist etwas komplexer,
>                 Quitessenz: Ein williger Sponsor stößt sich an der
>                 bisherigen Praxis (mullvad-VPN als Exit) als! etwas
>                 illegalem. Es hat sich zum Glück überschnitten, sodaß
>                 die Argumentation hoffentlich nicht zu schwierig wird.
>                 Im Zuge dessen suchten wir nun aber nach einem
>                 Statement, daß der aktuelle Ansatz (Förderverein freie
>                 Netzwerke e. V. fungiert als Provider) nicht nur
>                 »gefühlt« der Richtige Weg[tm] sein sollte, sondern
>                 auch wenigstens eine Juristenmeinung existiert, die
>                 dies so sieht. Auf [2] und [3] wurden wir nicht
>                 fündig, aber vielleicht suchen wir ja auch an der
>                 falschen Stelle ;) Daher die Frage einerseits an den
>                 Förderverein, anderseits auch an Freifunk Rheinland e.
>                 V. wg. [4]: gibt es ein (öffentlich zugängliches)
>                 Papier (lies: PDF, Artikel, Blogeintrag, ...), in
>                 welchem ein Volljurist äußert, daß die Nutzung Eurer
>                 Dienste (auch wenn sie technisch etwas anders
>                 realisiert werden) durch eine lokale
>                 Freifunk-Initiative die Privilegierung als Provider
>                 (insbe! sondere bzgl. Störerhaftung) wirksam triggert?
>                 Ähnliche Frage an alle, insbesondere aber gen Hamburg
>                 und Bremen: kenn Ihr ein entsprechendes öffentliches
>                 Dokument, was die Konstellation »Freifunk
>                 Kleinkleckersdorf nutzt Förderverein/Freifunk
>                 Rheinland e. V. als Internet-Zugangs-Provider«
>                 beleuchtet und für rechtlich haltbar ansieht? MfG,
>                 -kai [1] http://blog.guetersloh.freifunk.net/?p=2392
>                 [2] http://wiki.freifunk.net/FAQ_Rechtliches [3]
>                 http://freifunkstattangst.de/tag/storerhaftung/ [4]
>                 http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/freies-wlan-wie-schafft-arnsberg-was-394-kommunen-noch-nicht-haben
>                 -- insbesondere der letzte Absatz: »Freifunk jetzt
>                 auch von der Störerhaftung befreit Und auch das große
>                 juristische Problem der Freifunk-Netze ist inzwischen
>                 gelöst. Die Störerhaftung, also die Haftung des
>                 Netzbetreibers für das, was seine Nutzer eventuell im
>                 Internet anrichten, eine so nur in Deutschland
>                 geltende Regelung, die nach Ansicht der Freifunker die
>                 großen Internet-Provider unangemessen bevorzugt, gilt
>                 für den Freifunkverein nicht mehr. Als erster
>                 nicht-kommerzieller Anbieter ist er als Provider
>                 anerkannt und damit von der Störerhaftung befreit. Die
>                 Hilfskonstruktion der Anfangszeit, das Freifunknetz
>                 über Server in den Niederlanden laufen zu lassen! ,
>                 kann deshalb jetzt zurück gebaut werden.« 
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> Mit freundlichen Grüßen
> Marc-Andre Alpers
>
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