[WLANtalk] Störerhaftung: Rechtsgutachten zu innerdeutschem Exit via X e. V.?

Marc-Andre Alpers m-a.a at mail.de
Mo Okt 13 17:09:14 CEST 2014


Moin!

Soviel Kapazität haben doch die als Provider registrierten Freifunker Vereine gar nicht um alle Communities gut anbinden zu können. Und nicht jede hat das Glück lokale Exits nutzen zu können geschweige denn die Expertise so was aufzusetzen. Nicht jede Community hat Nerds die das mal eben so einfach können. Einige sind einfach nur entstanden um WLAN in Ihre Stadt zu bekommen, weil die Lokal Politik daran scheitert.

Monic selbst hat mal geschrieben das sie den Weg, das jede Community ein Verein werden muss nicht für richtig hält, wenn ich mich recht erinnere. Finde gerade die Quelle nicht.

Andererseits ist ein VPN Anbieter auch ein Provider in meinen Augen. Ich bin gerne bereit einen Deutschen VPN Provider zu benutzen. Aber ich muss bei allen persönliche Daten hinterlassen. Anonyme Anbieter habe ich noch nicht gefunden.

In sofern sehe ich keine wirkliche Alternative. Ansonsten bitte ein OVPN File senden, welches mich mit dem Freifunk VPN verbindet.


Am 13. Oktober 2014 16:48:55 MESZ, schrieb Juergen Neumann <j.neumann at junes.eu>:
>Hallo Marc-Andre,
>
>> Ich glaube es geht darum ob eine lokale Gruppe die sich Freifunk
>nennt
>> automatisch auch davon befreit ist. Oder wie wird eine Lokale Gruppe
>> Mitglied beim Freie Netze e.V. oder Freifunk Rheinland.
>
>Nein. Darum geht es nicht. Es geht darum, ob die IP-Adresse, die am
>Tunnel-Ende das Gateway ins Internet darstellt, einem Provider gehört
>oder nicht.
>
>Wenn also der VPN-Tunnel bei Freifunk Rheinland e.V. oder beim
>Förderverein Freie Netzwerke e.V. terminiert, die beide als ISP
>registriert sind, dann gibt es keine Störerhaftung, weil diese als ISP
>unter das Providerprivileg fallen. So ist das. 
>
>Eine lokale Freifunk Gruppe kann alternativ dazu die VPN Gateways
>dieser
>Verein zu nutzen, einen eigenen Verein gründen oder einen anderen
>vorhanden Verein nutzen, der sich ebenfalls bei der BNetzA als Provider
>registriert und über die RIPE einen eigenen AS bezieht über den das VPN
>läuft. Entscheidend ist am Ende die Frage, ob der Traffic aus dem
>offenen WLAN über die IP Adresse eines Providers ins Netz purzelt oder
>nicht.
>
>LG
>
>JuergeN 
>
>Am Montag, den 13.10.2014, 15:04 +0200 schrieb Marc-Andre Alpers:
>> Moin!
>> 
>> Ich glaube es geht darum ob eine lokale Gruppe die sich Freifunk
>nennt automatisch auch davon befreit ist. Oder wie wird eine Lokale
>Gruppe Mitglied beim Freie Netze e.V. oder Freifunk Rheinland.
>> 
>> Gruß 
>> Marc-Andre Alpers
>> 
>> > Am 13.10.2014 um 12:55 schrieb Juergen Neumann
><j.neumann at junes.eu>:
>> > 
>> > Hallo Kai,
>> > 
>> > Reto hat dazu bereits ein Buch geschrieben, in dem alles zum Thema
>> > ausführlich abgehandelt wird: http://www.esv.info/978-3-503-15660-3
>
>> > 
>> > Die Rechtslage ist eindeutig: Der Verein ist als Provider
>angemeldet und
>> > fällt wegen des Providerprivilegs (wie auch jeder andere ISP) nicht
>> > unter die Störerhaftung. 
>> > 
>> > LG
>> > 
>> > JuergeN
>> > 
>> > Am Sonntag, den 12.10.2014, 18:32 +0200 schrieb Kai 'wusel'
>Siering:
>> >> Moin,
>> >> 
>> >> wir haben in Gütersloh ja zum Monatwechsel auch auf lokalen Exit 
>> >> umgestellt [1], die Vergangenheit holt uns aber ein; die
>Geschichte ist 
>> >> etwas komplexer, Quitessenz: Ein williger Sponsor stößt sich an
>der 
>> >> bisherigen Praxis (mullvad-VPN als Exit) als etwas illegalem. Es
>hat 
>> >> sich zum Glück überschnitten, sodaß die Argumentation hoffentlich
>nicht 
>> >> zu schwierig wird.
>> >> 
>> >> Im Zuge dessen suchten wir nun aber nach einem Statement, daß der 
>> >> aktuelle Ansatz (Förderverein freie Netzwerke e. V. fungiert als 
>> >> Provider) nicht nur »gefühlt« der Richtige Weg[tm] sein sollte,
>sondern 
>> >> auch wenigstens eine Juristenmeinung existiert, die dies so sieht.
>Auf 
>> >> [2] und [3] wurden wir nicht fündig, aber vielleicht suchen wir ja
>auch 
>> >> an der falschen Stelle ;)
>> >> 
>> >> Daher die Frage einerseits an den Förderverein, anderseits auch an
>
>> >> Freifunk Rheinland e. V. wg. [4]: gibt es ein (öffentlich
>zugängliches) 
>> >> Papier (lies: PDF, Artikel, Blogeintrag, ...), in welchem ein
>Volljurist 
>> >> äußert, daß die Nutzung Eurer Dienste (auch wenn sie technisch
>etwas 
>> >> anders realisiert werden) durch eine lokale Freifunk-Initiative
>die 
>> >> Privilegierung als Provider (insbesondere bzgl. Störerhaftung)
>wirksam 
>> >> triggert?
>> >> 
>> >> Ähnliche Frage an alle, insbesondere aber gen Hamburg und Bremen:
>kenn 
>> >> Ihr ein entsprechendes öffentliches Dokument, was die
>Konstellation 
>> >> »Freifunk Kleinkleckersdorf nutzt Förderverein/Freifunk Rheinland
>e. V. 
>> >> als Internet-Zugangs-Provider« beleuchtet und für rechtlich
>haltbar ansieht?
>> >> 
>> >> MfG,
>> >> -kai
>> >> 
>> >> 
>> >> [1] http://blog.guetersloh.freifunk.net/?p=2392
>> >> [2] http://wiki.freifunk.net/FAQ_Rechtliches
>> >> [3] http://freifunkstattangst.de/tag/storerhaftung/
>> >> [4] 
>> >>
>http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/freies-wlan-wie-schafft-arnsberg-was-394-kommunen-noch-nicht-haben
>
>> >> -- insbesondere der letzte Absatz: »Freifunk jetzt auch von der 
>> >> Störerhaftung befreit
>> >> 
>> >> Und auch das große juristische Problem der Freifunk-Netze ist
>inzwischen 
>> >> gelöst. Die Störerhaftung, also die Haftung des Netzbetreibers für
>das, 
>> >> was seine Nutzer eventuell im Internet anrichten, eine so nur in 
>> >> Deutschland geltende Regelung, die nach Ansicht der Freifunker die
>
>> >> großen Internet-Provider unangemessen bevorzugt, gilt für den 
>> >> Freifunkverein nicht mehr. Als erster nicht-kommerzieller Anbieter
>ist 
>> >> er als Provider anerkannt und damit von der Störerhaftung befreit.
>Die 
>> >> Hilfskonstruktion der Anfangszeit, das Freifunknetz über Server in
>den 
>> >> Niederlanden laufen zu lassen, kann deshalb jetzt zurück gebaut
>werden.«
>> >> 
>> >> 
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