[WLANware] Frequenzbereich 5755 - 5850 MHz

Daniel Nitzpon nitzpon at gmx.net
Tue Nov 6 12:57:45 CET 2007


tja, bleibt nur auf die nichtgewerblichkeit abzustellen. da müssten wir 
in leipzig noch gut raus sein, solang wir uns nicht besser organisieren 
:-). aber woanders kann das schon anders aussehen..

>> Gewerblich im Sinne von § 6 TKG ist jede Tätigkeit, die zumindest
>> mit der Absicht der Kostendeckung angeboten wird. Dies ist zum
>> Beispiel schon gegeben, wenn die Betriebskosten der technischen
>> Einrichtungen als Beitrag auf die einzelnen Nutzer aufgeteilt
>> werden oder eine Fremdfinanzierung beispielsweise mittels
>> Werbeeinnahmen erfolgt.



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