[WLANware] Rechtliche Folgen.

Sven-Ola Tuecke mail2news at commando.de
Fri Sep 8 16:52:17 CEST 2006


Hallo,

wir waren uns immer einig, dass Filesharing bzw. Peer2Peer in unseren Netzen 
nicht gern gesehen wird. Aus technischen Gruenden (damit andere auch mal 
eine Chance haben eine Mail oder Webseite abzurufen), wegen Vorbeugung 
(damit es keine Konflikte mit der Inhalte-Mafia gibt) und einfach wegen 
"praktischer Vernunft". Einge gewisse Zivilcourage muss ein Gatewaybetreiber 
schon haben, das ist nix fuer echte Angsthasen. Und ein wenig darauf achten, 
was ueber ein Gateway getrieben wird. Dafuer gibt's extra Werkzeug 
(IP-Vergabe, Accounting, P2P-Bremse im Gateway-Paket).

Wirklich 'reingucken in die Kommunikation anderer darf man uebrigens nicht. 
Und ja - es gibt moeglicherweise eine Chance, dass "ich Freifunk!" als 
Schutzbehauptung benutzt werden koennte. Ist aber immer noch in weiten 
Teilen ein Rechtsstaat hier - Nachweis eines Verbrechens muss gefuehrt und 
dem Taeter zugeordnet werden bevor ZackZack! Von daher gehe ich davon aus, 
dass dieses Urteil nicht das letzte Wort ist.

My two cents,
// Sven-Ola

"Jan Luehr" <listen at stephan.homeunix.net> schrieb im Newsbeitrag 
news:200609081338.53241.listen at stephan.homeunix.net...
ja hallo erstmal,..

welche Kommentare habt ihr zu:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77921 ?
Welche Folgen sollte daraus für Freifunk gezogen werden?

Keep smiling
yanosz
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