[WLANware] Missbrauch und Kontrolle [war: RqTFM]

Alexander Lode velofreak at gmx.de
Thu Jul 20 14:18:30 CEST 2006


Daniel Paufler schrieb:
> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> Hash: SHA1
>
> Hallo
>
>   
>> Ich glaube der Vergleich hinkt. Um das Auto zum Banküberfall zu 
>> benutzen muß es ja erstmal aufgebrochen und kurzgeschlossen werden.
>> Aber das war doch gerade das, was der Vorredner schrieb, erstmal
>> abschließen. Wenn dann jemand den halben Tag das Auto nutzen will, 
>> soll er sich melden.
>>     
> Ok. Aber du bisst nicht Schuld, wenn du dein Auto _nicht_ abschließt. Es
> steht dir frei. Trotzdem kommt niemand auf die Idee diese
> Haftungsforderung aufzustellen. Und erstmal abschließen möchte ich mein
> Netz nicht.
>
>   
>> Das ist auch das, was mich bislang an Freifunk abschreckt. Soweit
>> mir bekannt wird man dadurch zum Anbieter. Wenn mit dem Angebot
>> Mißbrauch betrieben wird, muß man auch nachweisen können,
>> wer den Unfug betrieben hat, sonst wird man am Ende selbst haftbar.
>> Stimmt das so?
>>     
> Du wirst nicht Anbieter im Sinne des TKG. Du bietest es ja nicht an,
> weil du keine Mechanismen hast, die die Benutzung regeln. Du hast keine
> Supportline, kein Accounting - nur halt ein offenes Netz, in welches
> deine Nachbarn sich einloggen können.
>
> Wenn Mißbrauch betrieben wird, dann haftest nicht DU, sondern DER es
> begangnen hat. Und nach meinem Rechtsverständnis musst du nicht deine
> Unschult beweisen, auch wenn so manche Herren das gerne hätten und
> suggerieren, sondern es muss dir eine Schuld bewiesen werden. Du musst
> natürlich mit den Behörden zusammenarbeiten und denen helfen - ok.
>
> Hierzu siehe auch:
> http://freifunk.net/magazin/recht_gesundheit/waspassiertmir
>
> Ich versuche mal die Polemik rauszuhalten - aber die Vergleiche mit Auto
> und Straßenverkehr halte ich für sehr passend.
>
> Grüße
>
> Daniel
>
> - --
> Angewandte Informatik - Computer Aided Facility Managemnt
> FHTW Berlin (http://www.fhtw-berlin.de)
> -----BEGIN PGP SIGNATURE-----
> Version: GnuPG v1.4.2.2 (GNU/Linux)
> Comment: Using GnuPG with Mozilla - http://enigmail.mozdev.org
>
> iD8DBQFEv3E1q6ymFUkZLTIRAv8aAJ0ckdQHT1UkWH8NtYPYuamKw1W0WQCg+7f/
> YSk6CWasGTphLGitTivy9yw=
> =nFRb
> -----END PGP SIGNATURE-----
> _______________________________________________
> WLANware mailing list
> WLANware at freifunk.net
> https://freifunk.net/mailman/listinfo/wlanware
>
>
>   
Ich hänge mich jetzt mal mit rein. Im Prinzip stimme ich Daniel zu. Wenn 
ich meinem Nachbarn meine Bohrmaschine zur Verfügung stelle (ausleihe) 
und er seiner Frau was antut, kann ich auch nicht wegen dem Ausleihen 
verhaftet werden. Ich sehe das Funknetz auch als Gefälligkeit gegenüber 
meinen Nachbarn/Dorfbewohnern. Ich bin zu keiner Leistung verpflichtet 
(im rechtlichen Sinn), betreibe es nicht gewerbsmässig, verdiene damit 
kein Geld. Sobald ich aber merke, dass die Bohrmaschine zu 
strafrechtlich relevanten Dingen missbraucht wird, muss ich einschreiten 
(analog zu illegalem Filesharen).

Alexander aka velofreak



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