[WLANtalk] [WLANware] [Berlin-wireless] Mutter von Freifunker wegen Filesharing verurteilt

Chris Bischoff dachrls0 at gmail.com
So Jun 28 13:01:58 CEST 2020


Hallöle,

eine mögliche Vorratsdatenspeicherung würde aber unmittelbar implizieren,
dass auf den AP geloggt werden müsste und zwar stark genug dass zumindest
die Mac-Adresse des entsprechenden Gerätes als Täter benannt werden könnte,
um sich damit vor Gericht wehren zu können. Das reine Loggen wäre aber
schon imho nicht nur in technischer Hinsicht ein Fiasko und die falscheste
aller Richtungen in die man sich bewegen sollte...

Abuse-Handling alleine würde bei dem Urteil ebenfalls nicht gereicht haben,
um zweifelsfrei einen imaginären Dritten zu benennen.

Aktuell sehe ich eigentlich keine andere verlässliche Lösung als per VPN zu
arbeiten, aus meiner Sicht vorzugsweise über inländische Tunnel der
entsprechenden Vereine, um sowohl die Privatleute zu entlasten als auch
gezielt die Klagen über die Vereine abwickeln zu können, in der Hoffnung
einsichtigere Richter zu bekommen.

Das Prozessrisiko ist nun jedenfalls mit solchen Urteilen für Privatleute
vorerst extrem gestiegen...

Beste Grüße

Chris



Am So., 28. Juni 2020 um 11:35 Uhr schrieb yanosz <freifunk at yanosz.net>:

> Hallo,
>
> ich hab' mal auf wlan-talk gesetzt, da die diskussion nicht mehr
> technisch ist.
>
> Am 22/06/2020 um 21.37 schrieb Stephan (Neanderfunk):
> > Hallo zusammen,
> >
> > ich möchte kurz darauf hinweisen, das Freifunk in Deutschland in
> verschiedenen Communities verschieden gelebt wird. Es gibt Freifunk
> Communities welche sich den Aufwand machen und Tunnel Infrastrukturen
> betreiben und anbieten, es gibt aber auch Communities welche, insbesondere
> nach dem Entfall der Störerhaftung, keine Tunnel Infrastruktur mehr
> betrieben und den Traffic direkt am Anschluss des Knotenbetreibers
> ausleiten.
> >
> > Sofern an anderen Stellen bereits diskutiert [1], scheint im u.g. Fall
> der Schaden lange vor dem Fall der Störerhaftung entstanden zu sein.
>
> Soweit ich sehe, wurde die Betroffene als Täterin und nicht als Störerin
> verurteilt. Ich sehe nicht, wie die Neuregelung der Störerhaftung damit
> in einem Zusammenhang stehen könnte.
>
> IMHO ist das Problem ein anderes:
>
> Einerseits sieht EU-Recht vor, dass das Eigentum der Rechteinhaber
> geschützt werden muss (McFadden [2]). Das TMG sieht hierfür z.B. Sperren
> vor. Zugleich haben Rechteinhaber Auskunftsansprüche gegenüber
> Dienstanbietern. Dieser Punkt ist für das TMG afair diskutiert worden.
>
> Das führte im aktuellen Fall dazu, dass die betroffene Mutter als
> mutmaßliche Täterin ermittelt werden konnte. Rechtlich (nicht
> technisch(!)) gesehen, begründet das nun die Vermutung, dass die
> Betroffene auch Täterin ist. Die technische Sicht auf die Dinge
> interessiert nicht.
>
> Soweit ich verstanden habe, hat die Betroffene keinerlei abuse-Handling
> gemacht. Es gab keine für die Rechteinhaber erkennbare abuse-Addresse zu
> dem Hotspot. Soweit das Dilemma.
>
> Was bedeutet der Punkt nun für Freifunk? IMHO stellt sich die Frage, ob
> und ggf. wie in einem Freifunk-Netz die Interessen der Rechteinhaber
> geschützt werden können, d.h. gültiges EU-Recht (McFadden) umgesetzt
> werden kann.
>
> Eine Möglichkeit ist IMHO ein abuse-handling durch eine Freifunk
> Community. Hierbei können sich die Rechteinhaber wenden um Sperren
> einzufordern. Das hat den Nachteil, dass die Community einerseits eine
> entspr. organisatorische Struktur braucht (Verein, e.G, etc.) und
> andererseits Administratoren haben muss, die das Netz dann komplett
> verwalten.
>
> Eine andere Möglichkeit wäre die Nutzung eines VPN-Anbieters aus dem
> Ausland, für das eine andere Rechtslage gilt. D.h. die Interessen der
> Rechteinhaber auf andere Weise als Auskunftsansprüche umgesetzt werden
> (wie, keine Ahnung. INAL, McFadden sollte auch im EU-Ausland relevant
> sein). Hierbei können Node-Aufsteller einen beliebigen VPN-Provider
> selbst auswählen, s.d. Aufgaben in der Community entfallen. Dafür hat
> ein solches Setup eine höhere technische Komplexität.
>
> Aktuell gibt es z.T. die Interpretation, dass das aktuelle Urteil ein
> abuse-Handling erfordert, das jegliche Zugänge revisionssicher für 10
> Jahre archiviert und eine private Vorratsdatenspeicherung extremen
> Ausmaßes bewirkt. Diese Interpretation finde ich etwas realitätsfremd,
> da Stand jetzt viele ISPs Ihre Vorratsdaten wesentlich kürzer
> aufbewahren. Der wesentlich Punkt ist IMHO, dass bei diesen ISPs der
> abuse-Desk klar benannt und kontaktierbar ist.
>
> Wie kann abuse im Freifunk-Netz gehandhabt werden?
>
> Gruß, yanosz
>
>
> > [1]https://forum.freifunk.net/t/stoererhaftung-revival/19717/10
>
> [2]
>
> https://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-neues-gesetz-altes-recht-1.3752828
>
>
>
> --
> Was die Europäische Union ist, wie sie handelt und wen sie im Zweifel
> bekämpft, lässt sich seit gut einer Woche an der griechisch-türkischen
> Grenze beobachten. Die angebliche Wertegemeinschaft benimmt sich, als
> sei sie im Krieg.
>
> Die Würde des Menschen ist nämlich sehr wohl antastbar, jedenfalls dann,
> wenn er auf der falschen Seite des Stacheldrahts steht.
> Und seiner Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit
> darf sich der Mensch nicht allzu gewiss sein.
>
> Ulrich Schulte, Leiter Parlamentsbüro taz, 6.3.2020
> https://taz.de/Fluechtlinge-an-der-EU-Aussengrenze/!5669517/
> _______________________________________________
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