[WLANtalk] Störerhaftung: Rechtsgutachten zu innerdeutschem Exit via X e. V.?

Juergen Neumann j.neumann at junes.eu
Mo Okt 13 12:55:09 CEST 2014


Hallo Kai,

Reto hat dazu bereits ein Buch geschrieben, in dem alles zum Thema
ausführlich abgehandelt wird: http://www.esv.info/978-3-503-15660-3 

Die Rechtslage ist eindeutig: Der Verein ist als Provider angemeldet und
fällt wegen des Providerprivilegs (wie auch jeder andere ISP) nicht
unter die Störerhaftung. 

LG

JuergeN

Am Sonntag, den 12.10.2014, 18:32 +0200 schrieb Kai 'wusel' Siering:
> Moin,
> 
> wir haben in Gütersloh ja zum Monatwechsel auch auf lokalen Exit 
> umgestellt [1], die Vergangenheit holt uns aber ein; die Geschichte ist 
> etwas komplexer, Quitessenz: Ein williger Sponsor stößt sich an der 
> bisherigen Praxis (mullvad-VPN als Exit) als etwas illegalem. Es hat 
> sich zum Glück überschnitten, sodaß die Argumentation hoffentlich nicht 
> zu schwierig wird.
> 
> Im Zuge dessen suchten wir nun aber nach einem Statement, daß der 
> aktuelle Ansatz (Förderverein freie Netzwerke e. V. fungiert als 
> Provider) nicht nur »gefühlt« der Richtige Weg[tm] sein sollte, sondern 
> auch wenigstens eine Juristenmeinung existiert, die dies so sieht. Auf 
> [2] und [3] wurden wir nicht fündig, aber vielleicht suchen wir ja auch 
> an der falschen Stelle ;)
> 
> Daher die Frage einerseits an den Förderverein, anderseits auch an 
> Freifunk Rheinland e. V. wg. [4]: gibt es ein (öffentlich zugängliches) 
> Papier (lies: PDF, Artikel, Blogeintrag, ...), in welchem ein Volljurist 
> äußert, daß die Nutzung Eurer Dienste (auch wenn sie technisch etwas 
> anders realisiert werden) durch eine lokale Freifunk-Initiative die 
> Privilegierung als Provider (insbesondere bzgl. Störerhaftung) wirksam 
> triggert?
> 
> Ähnliche Frage an alle, insbesondere aber gen Hamburg und Bremen: kenn 
> Ihr ein entsprechendes öffentliches Dokument, was die Konstellation 
> »Freifunk Kleinkleckersdorf nutzt Förderverein/Freifunk Rheinland e. V. 
> als Internet-Zugangs-Provider« beleuchtet und für rechtlich haltbar ansieht?
> 
> MfG,
> -kai
> 
> 
> [1] http://blog.guetersloh.freifunk.net/?p=2392
> [2] http://wiki.freifunk.net/FAQ_Rechtliches
> [3] http://freifunkstattangst.de/tag/storerhaftung/
> [4] 
> http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/freies-wlan-wie-schafft-arnsberg-was-394-kommunen-noch-nicht-haben 
> -- insbesondere der letzte Absatz: »Freifunk jetzt auch von der 
> Störerhaftung befreit
> 
> Und auch das große juristische Problem der Freifunk-Netze ist inzwischen 
> gelöst. Die Störerhaftung, also die Haftung des Netzbetreibers für das, 
> was seine Nutzer eventuell im Internet anrichten, eine so nur in 
> Deutschland geltende Regelung, die nach Ansicht der Freifunker die 
> großen Internet-Provider unangemessen bevorzugt, gilt für den 
> Freifunkverein nicht mehr. Als erster nicht-kommerzieller Anbieter ist 
> er als Provider anerkannt und damit von der Störerhaftung befreit. Die 
> Hilfskonstruktion der Anfangszeit, das Freifunknetz über Server in den 
> Niederlanden laufen zu lassen, kann deshalb jetzt zurück gebaut werden.«
> 
> 
> 




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