[WLANtalk] Störerhaftung: Rechtsgutachten zu innerdeutschem Exit via X e. V.?
Juergen Neumann
j.neumann at junes.eu
Mo Okt 13 12:55:09 CEST 2014
Hallo Kai,
Reto hat dazu bereits ein Buch geschrieben, in dem alles zum Thema
ausführlich abgehandelt wird: http://www.esv.info/978-3-503-15660-3
Die Rechtslage ist eindeutig: Der Verein ist als Provider angemeldet und
fällt wegen des Providerprivilegs (wie auch jeder andere ISP) nicht
unter die Störerhaftung.
LG
JuergeN
Am Sonntag, den 12.10.2014, 18:32 +0200 schrieb Kai 'wusel' Siering:
> Moin,
>
> wir haben in Gütersloh ja zum Monatwechsel auch auf lokalen Exit
> umgestellt [1], die Vergangenheit holt uns aber ein; die Geschichte ist
> etwas komplexer, Quitessenz: Ein williger Sponsor stößt sich an der
> bisherigen Praxis (mullvad-VPN als Exit) als etwas illegalem. Es hat
> sich zum Glück überschnitten, sodaß die Argumentation hoffentlich nicht
> zu schwierig wird.
>
> Im Zuge dessen suchten wir nun aber nach einem Statement, daß der
> aktuelle Ansatz (Förderverein freie Netzwerke e. V. fungiert als
> Provider) nicht nur »gefühlt« der Richtige Weg[tm] sein sollte, sondern
> auch wenigstens eine Juristenmeinung existiert, die dies so sieht. Auf
> [2] und [3] wurden wir nicht fündig, aber vielleicht suchen wir ja auch
> an der falschen Stelle ;)
>
> Daher die Frage einerseits an den Förderverein, anderseits auch an
> Freifunk Rheinland e. V. wg. [4]: gibt es ein (öffentlich zugängliches)
> Papier (lies: PDF, Artikel, Blogeintrag, ...), in welchem ein Volljurist
> äußert, daß die Nutzung Eurer Dienste (auch wenn sie technisch etwas
> anders realisiert werden) durch eine lokale Freifunk-Initiative die
> Privilegierung als Provider (insbesondere bzgl. Störerhaftung) wirksam
> triggert?
>
> Ähnliche Frage an alle, insbesondere aber gen Hamburg und Bremen: kenn
> Ihr ein entsprechendes öffentliches Dokument, was die Konstellation
> »Freifunk Kleinkleckersdorf nutzt Förderverein/Freifunk Rheinland e. V.
> als Internet-Zugangs-Provider« beleuchtet und für rechtlich haltbar ansieht?
>
> MfG,
> -kai
>
>
> [1] http://blog.guetersloh.freifunk.net/?p=2392
> [2] http://wiki.freifunk.net/FAQ_Rechtliches
> [3] http://freifunkstattangst.de/tag/storerhaftung/
> [4]
> http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/freies-wlan-wie-schafft-arnsberg-was-394-kommunen-noch-nicht-haben
> -- insbesondere der letzte Absatz: »Freifunk jetzt auch von der
> Störerhaftung befreit
>
> Und auch das große juristische Problem der Freifunk-Netze ist inzwischen
> gelöst. Die Störerhaftung, also die Haftung des Netzbetreibers für das,
> was seine Nutzer eventuell im Internet anrichten, eine so nur in
> Deutschland geltende Regelung, die nach Ansicht der Freifunker die
> großen Internet-Provider unangemessen bevorzugt, gilt für den
> Freifunkverein nicht mehr. Als erster nicht-kommerzieller Anbieter ist
> er als Provider anerkannt und damit von der Störerhaftung befreit. Die
> Hilfskonstruktion der Anfangszeit, das Freifunknetz über Server in den
> Niederlanden laufen zu lassen, kann deshalb jetzt zurück gebaut werden.«
>
>
>
Mehr Informationen über die Mailingliste WLANtalk