[WLANnews] Update - Gemeinnützigkeit für Freifunk

hg hirschgott at unkonstruktiv.de
Fr Feb 10 10:45:13 CET 2017


On 10.02.2017 04:59, Linus Lüssing wrote:
> On Wed, Feb 08, 2017 at 02:41:13PM +0100, Linus Lüssing wrote:
>> Kleine Verständnisfrage: "Aus Wettbewerbsgründen ist es
>> erforderlich, den Förderzweck auf unentgeltliche Tätigkeiten zu
>> beschränken."
>> Was genau wären "unentgeltliche Tätigkeiten" in unserem Kontext?
> Was ich spontan finde, sind Fahrtkosten/Unterkunft/Verpflegung
> für Tätigkeiten im Sinne des Vereinszwecks. Was wäre z.B. mit Flyern
> oder Serverkosten?

Fände ich auch mal interessant was hier genau gemeint sein soll.

"Unentgeltliche Tätigkeiten" würde ich jetzt mal so interpretieren, dass
du deinen ehrenamtlichen Mitarbeitern zwar entstandene Kosten erstatten
darfst, aber nicht z.B. eine Ehrenamtspauschale, Aufwandsentschädigung
o.ä. bezahlen darfst. Dazu siehe
http://vereinsbesteuerung.info/leitfaden_lst.htm#1.2. Das heißt, für
mein Verständnis, es geht an sich alles.

Wie verhält sich das wenn ich mir als Verein, sagen wir mal, "eine
Website bauen lasse", und dafür ein Angebot eines Einzelunternehmers
bekomme und danach eine Rechnung? Ist das auch erfasst und nicht
erlaubt? Wie viele Schritte weg muss die Humanmaschine sein? Jeder
Gegenstand den man kauft erhält irgendwie Menschenarbeit.

-hg


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