[WLANnews] Gesetzentwurf zur WLAN-Störerhaftung

Jens Lechtenboerger freifunk at informationelle-selbstbestimmung-im-internet.de
Sa Sep 26 21:01:50 CEST 2015


Liebe Freifunker,
      
es gab auf dieser Liste schon Diskussionen zum letzte Woche vom
Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Änderung des
Telemediengesetzes (TMG).  Einerseits unter dem Betreff „tagesschau:
Regierung will WLAN-Ausbau fördern“ [1], andererseits unter
„FREIFUNK ist in Gefahr! Bitte weitersagen!“ [2].
Diese beiden gegensätzlichen Betreffzeilen zeigen, dass Verwirrung
herrscht und Aufklärung nötig ist.

Das betrifft uns alle hier.  §8 TMG ist eigentlich ganz einfach:
„Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem
Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung
vermitteln, nicht verantwortlich …“

Mit der Neuregelung soll das für offene WLANs nicht mehr gelten.
Ich glaube nicht, dass viele Abgeordnete wissen, dass offene WLANs
schlechter gestellt werden sollen.  Unter [3] gibt es einen
PR-Generator mit Text zur Aufklärung von Abgeordneten.

Ich habe einen alternativen Text verschickt (bisher ohne Antwort),
den ich unten zur freien Verwendung anhänge.  „Münster“ müsste
natürlich je nach Ort/Wahlkreis geändert werden.

Schreibt „eure“ Abgeordneten an und erklärt Ihnen, dass sie
bei euch vor Ort verantwortlich sind, wenn ihr eure Freifunk-Netze
abschaltet.

Viele Grüße
Jens

[1] http://lists.freifunk.net/pipermail/wlannews-freifunk.net/2015-September/003797.html
[2] http://lists.freifunk.net/pipermail/wlannews-freifunk.net/2015-September/003831.html
[3] http://freifunkstattangst.de/2015/09/24/freifunker-und-digitale-gesellschaft-starten-kampagne-zur-wlan-stoererhaftung/


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Sehr geehrte ,

als Betreiber eines offenen WLANs in Münster im Rahmen von Freifunk
Münsterland [1] bin ich von der vom Kabinett verabschiedeten [2] Änderung des
Telemediengesetzes direkt betroffen.  Offiziell wird der Gesetzentwurf [3] als
Verbesserung für WLAN-Betreiber beworben, tatsächlich würde er für mich eine
dramatische Verschlechterung mit sich bringen.  Ob ich das offene WLAN weiter
betreiben könnte, wenn die geplante Änderung in Kraft träte, ist mehr als
fraglich.

Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf würden Sie persönlich dafür
sorgen, dass in Deutschland im Allgemeinen und in Münster im Speziellen
zukünftig noch weniger offene WLANs betrieben werden, als dies aktuell der
Fall ist.  Daher appelliere ich an Sie, der geplanten Änderung nicht
zuzustimmen.

Bisher können WLAN-Betreiber wie ich zumindest hoffen, als Access-Provider
nach §8 TMG („Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem
Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung
vermitteln, nicht verantwortlich …“) von Haftungsfragen freigestellt zu
sein.  Nach der Änderung ginge dies nicht mehr.  In der Tat widerspricht die
Änderung der Idee des offenen WLAN an sich, da sie „angemessene
Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren oder
vergleichbare Maßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose
lokale Funknetz durch außenstehende Dritte“ erfordert.  In einem offenen WLAN
gibt es naturbedingt keinen „unberechtigten Zugriff“, daher sind auch keine
„Sicherungsmaßnahmen“ notwendig.

Eine sinnvolle Änderung von §8 TMG läge in der Klarstellung, dass
WLAN-Betreiber von Störerhaftung freigestellt sind.

Mit freundlichen Grüßen


[1] https://freifunk-muensterland.de/
[2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-beschliesst-umstrittenen-WLAN-Gesetzentwurf-2818747.html
[3]
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
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