[WLANnews] Abmahnungen, Störerhaftung, Feststellungsklage

demos demos at posteo.de
Mo Jan 12 07:24:06 CET 2015


Hi all,

heißt Providerstatus nicht, dass eine Abhöschnittstelle zur Verfügung
gestellt werden muss?

Wiki DE Ausschnitt vom Artikel zur Telekommunikationsüberwachung:
Lawful Interception, auch Legal Interception (LI) ist der englische
Fachausdruck für ein Leistungsmerkmal, das alle technischen
Einrichtungen öffentlicher Netze bieten müssen: eine Möglichkeit, dass
sich befugte staatlichen Stellen wahlfrei auf bestimmte Verbindungen
aufschalten und den dort laufenden Verkehr abhören können.[5] So müssen
beispielsweise Vermittlungsstellen des Telefonnetzes dies ermöglichen.

Viele Grüße
Demos

On 10.01.2015 16:28, René Galow wrote:
> Hallo,
> 
> Am 10.01.2015, 14:56 Uhr, schrieb Moexe <moexe at gmx.de>:
> 
>> Hi.
>>
>> Also ich betreibe eine Gaststätte immit Fremdenzimmer, Biergarten und
>> Campingplatz in Hassfurt/Bayern.Bei mir stehen 6 Freifunkrouter und es
>> gehen zwei Funkstrecken von meiner Gaststätte ab. Einmal um die
>> Innenstadt zu erreichen, und eine um bis zum Flugplatz.
>>
>> Ich habe nun das TKG Starter Paket von Dr Reto Mantz genutzt um diese
>> Anlage bei der Bundesnetzagentur zu melden.
>>
>> Eine Sachbearbeiterin hat mich gestern angerufen und mir mitgeteilt,
>> dass wenn die Hotspots kostenlos angeboten werden, und auch Passanten
>> das wlan nutzen können, ohne etwas zu verzehren, wäre diese Anlage
>> nicht meldepflichtig.
> 
> Deine Anlage ist eventuell nicht meldepflichtig aber, denn noch solle
> dich das nicht von der Störerhaftung befreien, denn nur Access Provider
> sind befreit. Demnach solltest du den Provider Status zu deinem Schutz
> erlangen.
> 
>>
>> Ich war dann doch sehr überrascht und hab um eine schriftliche
>> Bestätigung gebeten, die  bestätigt das ich gemeldet habe, aber nicht
>> ins Verzeichnis der Telekommunikationsanbieter aufgenommen worden bin.
>>
>> Bin mal gespannt was da jetzt kommt.
>>
>> Aber schon komisch, oder?
>>
>> Wäre aber für alle Gewerbetreibende jetzt super, da sie bedenkenlos
>> einen Freifunkrouter in ihr Geschäft stellen können ohne dies bei der
>> Bundesnetzagentur zu melden.
>>
>> Zum Thema Störerhaftung:
>>
>> Sind Cafés, Gaststätten und Hotels nicht seit diesem Jahr von der
>> Störerhaftung befreit?
>>
>> Zudem Tunneln ja eh die meisten Communities ins Ausland, oder nach
>> Berlin zu freie Netzwerke e.V die den Providerstatus haben.
>>
>>
>>> Am 10.01.2015 um 12:03 schrieb Stefan / Keksdosenmann
>>> <autoverkauf at keksdosenmann.de>:
>>>
>>> Eben auf der Seite der Bundesnetzargentur entdeckt [1]:
>>> […]
>>> Die Vorlage einer Meldung nach § 6 TKG stellt weder ein Gütesiegel
>>> dar, noch erhält der Anbieter einen besonderen Status. Beispielsweise
>>> gilt ein Unternehmen durch Angabe einer Meldung nicht bereits als
>>> Internetserviceprovider. Ebenso entbindet die Abgabe einer Meldung
>>> einen Betreiber eines Hotspots nicht von der sogenannten Störerhaftung.
>>> […]
>>> Heißt das nun, das die gelisteten Unternehmen (und damit auch die
>>> vielen Freifunkgruppen) nun nochmals einen richtigen "Providerstatus"
>>> beantragen müssen?
>>>
>>> Grüße
>>> Keks
>>>
>>>
>>>
>>>
>>> [1]
>>> http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html
>>>
>>>> Am 26.12.2014 um 12:32 schrieb Monic Meisel <monic at monic.de>:
>>>>
>>>> Liebe freifunkas,
>>>>
>>>> hier findet Ihr noch ein paar Hintergrundinfos zur laufenden
>>>> Feststellungsklage:
>>>> http://freifunkstattangst.de/2014/12/26/hintergrundinfos-zur-laufenden-feststellungsklage/
>>>>
>>>>
>>>> Wer von Euch aktuell mit Abmahnungen zu kämpfen oder Fragen dazu
>>>> hat, schickt mir bitte ne Mail,
>>>> ggf. mit kurzer Schilderung was wann passiert ist.
>>>>
>>>> Auf dem 31c3 gibt es die Möglichkeit sich mit Bea, mir und anderen
>>>> dazu persönlich zu besprechen :)
>>>>
>>>> Bis morgen,
>>>> LG Monic
>>>> _______________________________________________
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