[WLANnews] Abmahnungen, Störerhaftung, Feststellungsklage

René Galow rensky.g at googlemail.com
Sa Jan 10 16:28:10 CET 2015


Hallo,

Am 10.01.2015, 14:56 Uhr, schrieb Moexe <moexe at gmx.de>:

> Hi.
>
> Also ich betreibe eine Gaststätte immit Fremdenzimmer, Biergarten und  
> Campingplatz in Hassfurt/Bayern.Bei mir stehen 6 Freifunkrouter und es  
> gehen zwei Funkstrecken von meiner Gaststätte ab. Einmal um die  
> Innenstadt zu erreichen, und eine um bis zum Flugplatz.
>
> Ich habe nun das TKG Starter Paket von Dr Reto Mantz genutzt um diese  
> Anlage bei der Bundesnetzagentur zu melden.
>
> Eine Sachbearbeiterin hat mich gestern angerufen und mir mitgeteilt,  
> dass wenn die Hotspots kostenlos angeboten werden, und auch Passanten  
> das wlan nutzen können, ohne etwas zu verzehren, wäre diese Anlage nicht  
> meldepflichtig.

Deine Anlage ist eventuell nicht meldepflichtig aber, denn noch solle dich  
das nicht von der Störerhaftung befreien, denn nur Access Provider sind  
befreit. Demnach solltest du den Provider Status zu deinem Schutz erlangen.

>
> Ich war dann doch sehr überrascht und hab um eine schriftliche  
> Bestätigung gebeten, die  bestätigt das ich gemeldet habe, aber nicht  
> ins Verzeichnis der Telekommunikationsanbieter aufgenommen worden bin.
>
> Bin mal gespannt was da jetzt kommt.
>
> Aber schon komisch, oder?
>
> Wäre aber für alle Gewerbetreibende jetzt super, da sie bedenkenlos  
> einen Freifunkrouter in ihr Geschäft stellen können ohne dies bei der  
> Bundesnetzagentur zu melden.
>
> Zum Thema Störerhaftung:
>
> Sind Cafés, Gaststätten und Hotels nicht seit diesem Jahr von der  
> Störerhaftung befreit?
>
> Zudem Tunneln ja eh die meisten Communities ins Ausland, oder nach  
> Berlin zu freie Netzwerke e.V die den Providerstatus haben.
>
>
>> Am 10.01.2015 um 12:03 schrieb Stefan / Keksdosenmann  
>> <autoverkauf at keksdosenmann.de>:
>>
>> Eben auf der Seite der Bundesnetzargentur entdeckt [1]:
>> […]
>> Die Vorlage einer Meldung nach § 6 TKG stellt weder ein Gütesiegel dar,  
>> noch erhält der Anbieter einen besonderen Status. Beispielsweise gilt  
>> ein Unternehmen durch Angabe einer Meldung nicht bereits als  
>> Internetserviceprovider. Ebenso entbindet die Abgabe einer Meldung  
>> einen Betreiber eines Hotspots nicht von der sogenannten Störerhaftung.
>> […]
>> Heißt das nun, das die gelisteten Unternehmen (und damit auch die  
>> vielen Freifunkgruppen) nun nochmals einen richtigen "Providerstatus"  
>> beantragen müssen?
>>
>> Grüße
>> Keks
>>
>>
>>
>>
>> [1]  
>> http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html
>>> Am 26.12.2014 um 12:32 schrieb Monic Meisel <monic at monic.de>:
>>>
>>> Liebe freifunkas,
>>>
>>> hier findet Ihr noch ein paar Hintergrundinfos zur laufenden  
>>> Feststellungsklage:
>>> http://freifunkstattangst.de/2014/12/26/hintergrundinfos-zur-laufenden-feststellungsklage/
>>>
>>> Wer von Euch aktuell mit Abmahnungen zu kämpfen oder Fragen dazu hat,  
>>> schickt mir bitte ne Mail,
>>> ggf. mit kurzer Schilderung was wann passiert ist.
>>>
>>> Auf dem 31c3 gibt es die Möglichkeit sich mit Bea, mir und anderen  
>>> dazu persönlich zu besprechen :)
>>>
>>> Bis morgen,
>>> LG Monic
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Mit freundlichem Gruß
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