[WLANnews] Haftungsfrage und wer ist der AccessProvider

Eichi ccc at blubbbel.eu
Fr Feb 6 10:47:01 CET 2015


Moin,
im Groben ist mein Anwalt auf diese Frage in der Stellungnahme
eingegangen (sofern ich die Frage nun nicht falsch verstehe):
Die technische Sicht ist eher als die Praxis zu sehen, wer greifbar ist
wird versucht in die Haftung zu nehmen (eine andere Chance haben die
Vertreter der Urheberrechteinhaber ja auch nicht).
Rechtlich sieht das aber anders aus und ist nicht an die technische
Gegebenheit gekoppelt sondern vielmehr wie man die Nutzung des offenen
Netzes darstellt.
Ist man anhand einer IP ermittelbar aber nicht selber derjenige, der den
Anschluss als AccessProvider bewirbt, sondern diesen einem Anderen, der
dadurch zum AccessProvider wird, zur Verfügung stellt und mit diesem
eine Nutzungsvereinbarung trifft, zum Beispiel der Freifunk-Community,
ist eine Haftungsfrage vielmehr an den dann zu benennenden
AccessProvider weiterzureichen.

Um mal ein anschauliches Beispiel zu nehmen (ich hätte nicht gedacht,
dass das rechtlich vergleichbar ist):
Ein Vermieter einer Wohnung ist grundsätzlich dazu verpflichtet auf dem
Gehweg des dazugehörigen Hauses den Schnee zu räumen. Fällt jemand also
auf einem nicht geräumten Weg hin, ist nicht der Mieter, sondern der
Vermieter haftbar obwohl dieser nicht Nutzer ist. Anders sieht es jedoch
aus wenn der Vermieter in dem Mietvertrag festlegt, dass der Mieter die
Pflicht des Schneeräumens übernimmt und dieser dem Vermieter zusichert
bei Schneefall angemessen diesen zu räumen um Unfällen vorzubeugen, dann
übergeht anhand dieser Nutzungsvereinbarung die Haftung an den Mieter.
Noch viel extremer ist diese Vorgehensweise im gewerblichen Bereich zu
sehen da solche Haftungsfragen und der Aufwand der Kontrolle und des
Verfolgens von Straftaten für einen AccessProvider bzw. Anschlussinhaber
geschäftsschädigend sein kann was in einer oben geschilderten Situation
gegen das Grundrecht eines Gewerbetreibenden verstoßen kann, da gibt es
also noch weit mehr Konflikte die eine Abmahnung bzw. die Störerhaftung
selbst hinfällig machen kann und höchstwahrscheinlich auch wird (siehe
die Verweise aus der Stellungnahme).

Ich hoffe das gut und verständlich nochmal wiedergegeben haben zu
können, ich kann das sicher nicht so gut wie der Anwalt, aber ich denke
so ist es vielleicht einfacher.

Super heftig krasse Grüße,
Eichi

Ps.: Moin!

Am 05.02.2015 um 19:51 schrieb Benjamin Hagemann:
> Nabend Eichi,
>
> * Eichi <ccc at blubbbel.eu> [2015-02-05 15:06]:
>
>> auf meine Bitte hin hat mein Anwalt uns eine weitere Stellungnahme zu
>> offenen Netzen geschrieben:
>>
>> http://ybit.eu/files/pdf/StellungnahmeOffenesW-LAN.pdf
> cool! Danke dafür!
>
> Ich stelle mir ja immer noch folgende Frage:
>
> In der Regel wird ja immer davon ausgegangen, dass ich sage mal,
> Person A einen Internet Anschluss von Firma B hat.
> Damit liegt bei Person A in der Regel ein Router, mit einer öffentlichen IP,
> welche Firma B gehört und für eine bestimmte Zeit, in der Regel 24h von Person A genutzt wird.
> Das LAN von Person A wird ge'NAT'et und somit hinter dieser öffentlichen IP des Anschlußes verborgen halten.
> Wenn Person A den Personen B+C Zugang zu seinem LAN gibt oder zumindest
> einem anderen VLAN bis zu seinem Router, ist das das eine;
> die Mitnutzung der von ihm genutzt öffentlichen IP ins Internet geNATet das nächste.
>
>
> Wie verhält es sich aber, wenn
> Person A durch einen Tunnel oder nativ öffentliche IPs nutzt, welche nichts mit Firma B zu tun haben?
> Weiter gesponnen Person B+C jeweils eine öffentliche IP nutzen, welche
> nicht von Firma B kommen; auch nicht im privaten Netz von A sind,
> sondern "nur über die Leitung" getunnelt / geroutet werden.
> Wenn/Falls im Internet jemand diese IPs zurückverfolgt, kommen die Abuse
> Meldungen auch nicht bei Firma B sondern beim Inhaber der IPs an.
>
>
> => Machen diese technischen Details für Juristen einen Unterschied?
> Wenn ja, wie ist dies zweite Szenario zu bewerten?
>
>
>
>
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Super heftig krasse Grüße,
Eichi

Ps.: Moin!

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