[WLANnews] Haftungsfrage und wer ist der AccessProvider

Eichi ccc at blubbbel.eu
Do Feb 5 15:05:00 CET 2015


Moin,
auf meine Bitte hin hat mein Anwalt uns eine weitere Stellungnahme zu
offenen Netzen geschrieben:

http://ybit.eu/files/pdf/StellungnahmeOffenesW-LAN.pdf

Daraus geht hervor, dass über die Frage, was ein AccessProvider zu tun
hat, hinaus auch zu klären ist wie und ob der Anschlussinhaber seinen
Internetanschluss nur zur Verfügung stellt - in Form einer
Überlassungsvereinbarung oder Vermietung - oder ob er selbst Freifunk
zur Verfügung stellt und dieses bewirbt, dazu ist der erste Absatz
relevant und genau zu betrachten.
Besonders über die VPN-Lösung ergibt sich schon technisch, dass bei
bloßer Überlassung des Internetanschlusses nicht der Anschlussinhaber
ermittelt werden kann, sondern der Ausgang zum Internet, zum Beispiel
der Inhaber des IPv6-Netzes welches ins Internet führt.
Es spielt dann dabei eine wichtige Rolle wie man den Freifunk-Knoten
bewirbt und inwieweit die Haftungsfrage geschäftsschädigend wirken kann.
Es werden auch Klauseln von AGBs in Frage gestellt (sind nicht rechtlich
geklärt und könnten durchaus unwirksam sein (vor Allem im gewerblichen
Rahmen) und im Fall einer Wirksamkeit höchstens die Kündigung des
Vertrags bewirken, jedoch keine Schadenersatzansprüche geltend machen
(hat nichts mit Störerhaftung zu tun).
Außerdem werden schön aktuelle Rechtsprechungen und Rechtstexte aus der
Literatur zusammengetragen und zusammengefasst.

Viel Spaß beim Lesen  .

-- 
Super heftig krasse Grüße,
Eichi

Ps.: Moin!



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