[WLANnews] Pressemitteilung - Freifunker reichen negative Feststellungsklage ein

Juergen Neumann j.neumann at junes.eu
Di Jul 8 14:33:56 CEST 2014


Berlin; 8. Juli 2014 

Für die komplette Abschaffung der Störerhaftung!

Freien, anonymen und für jeden offenen Zugang zum Internet sehen
Freifunker als Grundrecht an. Eigentlich sollte jeder sein WLAN einfach
teilen können. 

Aufgrund der unklaren Rechtslage im Bezug auf die Störerhaftung sind
jedoch viele Menschen verunsichert. Deshalb wurde von Freifunk
spezielle Software für WLAN-Router entwickelt, die den Internetverkehr
per VPN Tunnel aus dem offenen WLAN über bestimmte Internet-Provider
weiterleitet. Denn diese sind im Gegensatz zu Privatpersonen durch das
Providerprivileg von der Störerhaftung ausgenommen. 

Dennoch finden Ralf Gerlich und Bianco Veigel, dass jeder auch ohne
diesen technischen Aufwand und Angst vor Abmahnungen sein Netz teilen
können sollte. Beide verzichteten deshalb an Ihren Freifunk-Knoten auf
den VPN-Tunnel. Prompt wurden sie abgemahnt, sollten wegen angeblichem
Filesharing von Dritten über ihr WLAN Schadensersatz leisten und
Unterlassungserklärungen unterschreiben. Natürlich lehnten sie dies
schriftlich ab. Nachdem es darauf hin nicht zu einem Verfahren kam,
entschlossen sich beide Freifunker nun zur Vorwärtsverteidigung:

Am 07. Juli 2014 reichte die Anwältin Beata Hubrig negative
Feststellungsklage für Ralf und Bianco gegen die Störerhaftung bei den
Berliner Amtsgerichten Neukölln und Lichtenberg ein. 

Die Freifunk Initiative baut seit mehr als 10 Jahren ehrenamtlich
freie, lokale Gemeinschaftsnetze in ganz Deutschland. Mittlerweile gibt
es in über 100 lokale Gruppen, die an bundesweit knapp 4000
Accesspoints freien Zugang zum Internet bieten. Dabei ist keine
Registrierung nötig und es werden keinen Nutzerdaten gesammelt.

Weblink:
http://freifunkstattangst.de/2014/07/08/fuer-die-komplette-abschaffung-der-stoererhaftung/




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