[WLANnews] Jugenschutz beim Internetzugang: Pseudoargument oder hat das wirklich nen Hintergrund?

Christoph Franzen christophfranzen at googlemail.com
Mi Nov 27 02:47:33 CET 2013


Am Wed, 27 Nov 2013 00:29:47 +0100 schrieb Allan Wegan
<allanwegan at allanwegan.de>:

Hallo,

wenn das hier:

> >> ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die
> >> eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den
> >> Zugang zur Nutzung vermittelt;"

ausreichen würde, um irgendwas (also beispielsweise auch das, worum es
im Thread eigentlich geht) zu begründen…

> >> Punkt zwei ihr seid für Durchleitungen nicht verantwortlich:
> >
> >> Zusätzlich ist es nicht eure Verantwortung danach zu suchen:
> >
> >> Zusätzlich dürft ihr das auch garnicht:
> 
> > … wenn das SO einfach wäre, wo kommt denn dann die Störerhaftung
> > her?
> 
> Welche Störerhaftung?

… gäbe es gar keine Störerhaftung für ungesicherte WLANs, es gibt sie
aber doch.

Da oben steht, daß „jede natürliche oder juristische Person” so ein
„Diensteanbieter“ sei, damit müßten doch auch Freifunker das
„Providerprivileg“ haben.

Da dem nicht automatisch so ist, liegt die Vermutung nahe, daß man mit
jenem Gesetz ALLEIN auch keine (vermeintlichen) Verpflichtungen
bezüglich des Jugendschutzes „wegbegründen“ kann.

Aussagenlogik und Analogie halt; so war das gemeint.

Grüße, Christoph
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