[WLANnews] Rechtliche Situation bei öffentlichen Gebäuden als Routerstandort

Benjamin Hagemann benny at benny.de
Mi Mär 13 21:49:02 CET 2013


Nabend Björn,

* Bjoern Franke <bjo at nord-west.org> [2013-03-13 16:28]:
> 
> Wir versuchen momentan, eine BBS in Oldenburg mit Freifunk zu
> versorgen. 
> Die Verantwortlichen bei der Schule finden Freifunk toll, fragen sich
> aber, ob es rechtliche Probleme aufgrund der Eigenschaft der Schule als
> öffentliche Einrichtung gibt - würden sie um die Schule herum wohnen,
> würden sie sofort Router zuhause aufstellen. Anscheinend reicht ihnen
> unsere Aussage "Nein, ihr werdet dadurch kein Provider" nicht. 
> 
> Gibt es irgendwelche Besonderheiten, auf die bei öffentlichen Gebäuden
> als Routerstandort zu achten ist?

das müssten die von der Schule eigentlich wissen.
In Hessen gibt es eine Regelung, dass Funkanlagen auf öffentlichen
Gebäuden eine Pauschalabgabe - ich mein irgendwas über 1000 EUR -
regelmässig, ich weiß nicht mehr ob monatlich/jährlich, bezahlen müssen.
Man kann aber auch Außnahmegenehmigungen bekommen.
Ansonsten sollte man mit öffentlichen Gebäuden auch Dinge wie
Blitzschutz klären, ebenso ggf. Versicherung, wenn es runterfällt und
jemanden/etwas trifft und ggf. Zugangsrecht.

Ich mein die Amateurfunker haben da auch gute/brauchbare
Standardverträge. Sprecht doch mal mit euren örtlichen AFUs.

-- 
Grüße, Benny

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