[WLANnews] Rechtlich einwandfreier Betrieb von Gateways durch einen Verein

Manuel Munz manu at somakoma.de
Do Jun 20 21:30:12 CEST 2013


Hi,

in Augsburg tut sich gerade einiges und es könnte sein, dass wir die 
Gelegenheit bekommen, der Stadtregierung Freifunk vorzustellen und wenns 
ganz gut läuft in Kooperation mit der Stadt bzw. für die Stadt einige 
Nodes aufzubauen. In Vorgesprächen wurde klar, dass eine juristische 
Person (vermutlich wirds im Fall der Fälle ein Verein werden) hilfreich 
wäre und dass es einige Bedenken wegen der Umleitung des 
Internettraffics ins Ausland gibt.

Da es ja einige Vereine gibt (Freie Netze, Weimarnetz, Rostock, Freifunk 
NRW etc) wollte ich hier gerne nach einigen Einschätzungen und vor allem 
Erfahrungen fragen.

- Wie sieht es aus mit der Störerhaftungsproblematik wenn die 
Internetzugänge über einen Verein laufen?

- Wie macht ihr das? Internetzugänge über VPN und Server im RZ? Wenn ja, 
in Deutschland?

- Der VPN03 von freie Netze e.V. setzt ja das zapp-script ein, ich nehme 
an auf Anraten von Reto. Ich halte das aber für sehr fragwürdig (das ist 
imo vorauseilender Gehorsdam und ein Verstoss gegen die 
Netzneutralität). Wie sieht es in anderen Vereinen aus, setzt ihr zapp, 
p2pblock oder andere technische Mittel ein die p2p verhindern sollen? 
Auch würden uns die pro-/contra Argumente diesbezüglich interessieren.

- Gibt es nach der Registrierung als Access Provider bei der BNetzAG 
irgendwelche Auflagen oder Pflichten?


Für Tips/Hinweise/Meinungen zu diesen Themen wären wir dankbar.

Grüße, soma



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